Amtsgericht

Wolfratshauser  ergaunert 9000 Euro Arbeitslosengeld

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Das Amtsgericht verurteilte einen 61-jährigen Wolfratshauser wegen gewerbsmäßigen Betrugs.
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Weil er dem Jobcenter den Bezug einer Unfallrente verschwieg, musste sich ein 61-jähriger Arbeitsloser vor dem Amtsgericht verantworten.

Wolfratshausen – Vier Jahre lang verschwieg der Mann dem Jobcenter, dass er eine Unfallrente bezieht. Deshalb zahlte das Amt dem inzwischen erwerbsunfähigen Maurermeister (61) in dieser Zeit zu viel Arbeitslosengeld – insgesamt rund 9000 Euro. Dafür erhielt der Wolfratshauser nun die Quittung: Das Amtsgericht verurteilte ihn wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu einem Jahr Gefängnis. Die Strafe wurde für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Insgesamt acht Arbeitslosengeldanträge hatte der Mann im Zeitraum zwischen Mai 2013 und Februar 2017 eingereicht. „Ich hab’ versucht, so durchzukommen“, gab der Angeklagte zu. Die „sonstigen Einkünfte“ in Höhe von monatlich 234 Euro hatte er bewusst nicht angegeben. „Irgendwann“, so erklärte sein Anwalt Georg Kastenmüller, „wurde das Ganze ein Selbstläufer, er hat einfach alle Formulare gleich ausgefüllt.“ Die kriminelle Energie, so brachte er zur Verteidigung vor, sei „jedoch nicht besonders hoch anzusetzen“. Zudem sei sein Mandant damals mit vielen Problemen konfrontiert gewesen – was sich in einer ausgeprägten Alkoholsucht widerspiegelte. Die Probleme waren wohl auch mitursächlich für die drei Vorstrafen wegen Trunkenheit, Beleidigung und Diebstahls, die der Mann in die Verhandlung mitbrachte.

Bisher war der Wolfratshauser immer mit Geldstrafen davongekommen. Dieses Mal nicht. Richter Helmut Berger verurteilte den Wolfratshauser zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und blieb damit deutlich unter dem Antrag der Staatsanwältin, die eine Bewährungsstrafe von 18 Monaten gefordert hatte. Damit honorierte der Richter, dass der Angeklagte „frühzeitig alles angegeben und so dem Gericht eine umfangreiche Beweisaufnahme erspart hat“.

Zudem ordnete Berger die Einziehung von Wertersatz in Höhe der unrechtmäßig ergaunerten 9000 Euro an. Von weiteren finanziellen Bewährungsauflagen sah das Gericht ab.

rst

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