VonDoris Schmidschließen
Der Geretsrieder Stadtrat beschließt einstimmig ein Förderprogramm für Balkonkraftwerke. Anträge können ab 10. Juli gestellt werden.
Geretsried – Das ging fix: In seiner April-Sitzung nahm der Stadtrat den Antrag der Grünen auf Förderung von Photovoltaik (PV)-Anlagen für den privaten Gebrauch an. Am Dienstag beschloss das Gremium eine entsprechende Förderrichtlinie: Kleinkraftwerke werden zu 25 Prozent mit maximal 200 Euro bezuschusst. Der Startschuss fällt in wenigen Wochen.
Geretsried: Zuschuss für Balkonkraftwerke – Startschuss in wenigen Wochen
Die städtische Energiemanagerin Roswitha Foißner stellte dem Gremium das Programm und die Förderrichtlinie im Detail vor (siehe Kasten rechts). Sie habe mit den Klima- und Umweltmanagerinnen in Weilheim und Wolfratshausen gesprochen, berichtete Foißner in der Sitzung. Die Kreisstadt Weilheim habe bereits über 100 Zuschüsse bewilligt. „In Wolfratshausen sind bisher 40 Förderungen ausbezahlt worden.“ Dort beläuft sicher der maximale Zuschuss auch auf 200 Euro.
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Laut Foißner unterscheiden sich die beiden Förderverfahren in einem Punkt: In der Nachbarstadt werde der Zuschuss direkt nach der Installation ausgezahlt, in Weilheim müsse zuerst ein Antrag gestellt und bewilligt werden. Erst dann werde das Geld überwiesen. „Wir haben uns am Verfahren in Weilheim orientiert: Antrag vor Auftrag“, berichtete Foißner. Dadurch könnten die Bürger sichergehen, dass sie tatsächlich eine Förderung erhalten. „Nicht dass der, der zuerst fertig mit der Umsetzung ist, das Geld bekommt, und die die länger brauchen, leer ausgehen“, erklärte die Rathausmitarbeiterin.
Eigentümer und Mieter aufgepasst: Geretsrieder Förderung benötigt bestimtme Dokumente
Das Förderprogramm richte sich auch an Mieter, sofern der Gebäudeeigentümer mit der Installation eines Balkonkraftwerks einverstanden ist. Und da könne es schon vorkommen, dass es dauert, bis man alle erforderlichen Unterlagen beisammen habe. Einmalig dürfe der Umsetzungszeitraum um sechs Monate verlängert werden.
Zum Zeitplan: In den nächsten Wochen haben Interessierte Zeit, sich vorzubereiten. Ab 10. Juli stellt die Stadt die offiziellen Unterlagen auf ihrer Homepage zur Verfügung. Foißner geht von einer Bewilligung „innerhalb von Tagen aus“. Anschließend hat der Antragsteller sechs Monate Zeit, die Mini-PV-Anlage zu installieren. Der Auszahlungsantrag müsse innerhalb von zwei Wochen nach der Installation bei der Stadt eingereicht werden.
5000 Euro im Topf – Weitere Förderung für Geretsried in Aussicht
Im Fördertopf liegen 5000 Euro. Anträge können gestellt werden, bis die Haushaltsmittel erschöpft sind. Spätester Abgabetermin ist der 15. Dezember. Im Herbst will Foißner im Stadtrat Bilanz ziehen. Dann kann das Gremium entscheiden, ob und in welcher Höhe die Förderung im kommenden Jahr fortgesetzt wird. Mutmaßlich geht die Verwaltung von einer hohen Nachfrage aus: Vorsorglich will sie daher für das kommende Haushaltsjahr einen Betrag in Höhe von 10 000 Euro für eine Fortführung des Förderprogramms einstellen.
Bürgermeister Michael Müller (CSU) hielt den Vorschlag der Verwaltung für „ziemlich unkompliziert“ und empfahl dem Gremium, damit ins Rennen zu gehen. Martina Raschke und Peter Curtius von den Grünen dankten der Verwaltung für die schnelle Umsetzung. Der Beschluss fiel einstimmig.
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Die Förderung:
Gefördert werden Stecker-Solaranlagen (auch Balkonmodule, Mini-PV-Anlagen, PV-Plug oder Guerilla-PV genannt), die für den privaten Gebrauch bestimmt sind und sich in Geretsried befinden. Es werden nur Geräte mit einer Nennleistung von bis zu 600 Watt unterstützt (bei Änderung der Grenzwerte bis zu 800 Watt). Alle technischen Regeln müssen eingehalten werden, und die Anlage muss mindestens fünf Jahre betrieben werden. Antragsberechtigt sind Privathaushalte, Vereine, gemeinnützige und wohltätige Organisationen. Bei Einverständnis des Gebäudeeigentümers dürfen auch Mieter eine Stecker-Solaranlage beantragen. Bezuschusst werden der Erwerb, die Installation und die Inbetriebnahme. Wer alle Voraussetzungen erfüllt, erhält 25 Prozent seiner Kosten erstattet (maximal 200 Euro). Es kann nur eine Anlage je Wohneinheit gefördert werden. Infos im Internet unter www.geretsried.de/ photovoltaik.
