Kundgebung in Kreuth

Almbauern schlagen Alarm: Neues Tierschutzgesetz „wäre eine Katastrophe“

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Gemeinsam gegen das Verbot der Kombihaltung: (v.l.) Klaus Waldschütz (2. Kreisobmann), Brigitta Regauer (Kreisbäuerin), Josef Huber (Kreisobmann), Manuela Zehendmaier (Ortsbäuerin Gmund), Ulrike Küster (Vize-Landrätin), Jens Zangenfeind (Vize-Landrat), Wolfgang Rebensburg (Naturkäserei), Agnes Weiß (Ortsbäuerin Schliersee) sowie (r.) Sophie Obermüller (Naturkäserei).
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Die BBV-Aktion zum neuen Tierschutzgesetz hat reges Interesse erfahren. Wer auch immer das Wort ergriff, warnte vor den Folgen.

Kreuth – Es war ein deutliches Zeichen der Solidarität, ein regelrechter Schulterschluss der Gesellschaft: Zur Kundgebung des Bayerischen Bauernverbands (BBV) über die Konsequenzen, die das geplante Tierschutzgesetz der Bundesregierung für den Landkreis Miesbach mit sich bringen würde, kamen am Samstagvormittag 80 Interessierte und betroffene Landwirte aus dem gesamten Landkreis zur Naturkäserei in Kreuth. Anhand der Info- und Probierstände und der Plakaten war deutlich, dass die Aktion eine von vielen war, die der BBV bayernweit am Wochenende durchzog. Unter dem Motto „Rettet Berta vor dem Schlachthof und Kleinbauern vor dem Aus!“ wollten die Bauern informieren und mobil machen.

Kreisobmann: „Können mit den Vorgaben nicht mithalten.“

Der Miesbacher BBV-Kreisobmann Josef Huber erklärte, dass für die Heimat, wie wir sie kennen, Gefahr in Verzug ist. Die Bundesregierung, allen voran Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir, plane, die Anbindehaltung und somit auch die Kombihaltung, bei der Milchvieh im Sommer auf den Almen und den Wiesen, im Winter aber größtenteils im Stall angebunden ist, zu verbieten. Die Gesetzesvorlage werde jetzt in der öffentlichen Beteiligung von den verschiedenen Verbänden und Vereinigungen diskutiert.

Befürchtung: Gesetz würde Höfesterben beschleunigen

Hier gelte es, den Einfluss geltend zu machen und die Heimat zu schützen. „Wir können mit den Vorgaben dieses Gesetzes nicht mithalten“, sagte Huber mit Blick auf 13 000 bayerische Kleinbauern mit Anbindebetrieben, davon 3500 Kombi-Haltungsbetriebe. Insgesamt würde das neue Gesetz 30 Prozent der Kühe und 25 Prozent der Betriebe betreffen. Huber monierte nicht nur redaktionelle Ausdrücke, sondern Substanzielles wie die geplante Fünf-Jahres-Übergangsfrist: „Die ist nicht praxisgerecht“, stellte er fest. Denn es gebe Betriebe, die seien auf 30 Jahre finanziert und gefördert, festgeschrieben auf den Betriebsleiter. Auch dass einem Hof-Nachfolger nach einer Übergabe die Anbinde- und Kombi-Haltung verboten sei, hielt Huber für abwegig. Die Bauern seien willig, wollten ihre Betriebe erhalten und in die Zukunft führen. Aber nicht jeder könne sich einen Laufstall leisten oder habe gar den Platz dafür. „Das müssen wir in den Begriff bekommen.“, forderte der Kreisobmann. Andernfalls würde das Sterben der bäuerlichen Landwirtschaft weitergehen. 2001 gab es noch 37 000 kleine Milchviehbetriebe in Bayern, 2016 nur noch 19 500 und 2020 nurmehr 13 000. Huber warnte: „Wenn diese Kleinbetriebe wegfallen, verändert sich die Landschaft.“ Und in Richtung der vielen Interessierten rief er: „Wenn Ihr uns helfen wollte, dann ist es jetzt an der Zeit, etwas zu sagen und Eure Solidarität zu bekunden.“

Öko-Modellregions-Managerin: „Wir dürfen nicht aufgeben.

Bevor sich die Vertreter einzelner Verbände, Unternehmen und Ämter zu Wort meldeten und ihre Solidarität bekundeten, ergänzte Stefanie Stiller von der Öko-Modellregion die Zahlen für den Landkreis Miesbach, der damit bayernweit eine Ausnahmestellung einnimmt: Bei 53 Prozent der Betriebe werde Kombihaltung praktiziert, nur bei fünf Prozent die Anbindehaltung. „Wenn die wegfallen, kann sich jeder vorstellen, was das für unsere Landschaft und unsere Hage bedeutet. Für uns wäre dieses neue Gesetz eine Katastrophe. Wir dürfen nicht aufgeben. Wir müssen kämpfen.“

BBV sammelt digitale Unterschriften

Auch Hans Stöckl vom Almwirtschaftlichen Verein Oberbayern machte deutlich, dass sich Almbauern gegen die Anbinde- und für die Kombihaltung mit Weidegang aussprechen. Schließlich seien die Tiere in der Kombihaltung zufrieden. Kreisbäuerin Brigitta Regauer wies dabei auf die Unterschriftenaktion des BBV hin, bei der jeder seine Solidarität über einen QR-Code bekunden kann. Der BBV will diese dann gebündelt nach Berlin schicken und damit ein Zeichen für die bayerische Lebensweise setzen. Über weitere Aktionen wurde noch lange in vielen einzelnen Gruppen diskutiert.

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Grünen-Abgeordneter Karl Bär „Klares Bekenntnis zu Kombihaltung“

Anlässlich der Aktionen des Bauernverbands äußert sich Grüne Bundestagsabgeordnete Karl Bär zum Thema Tierwohl. der Holzkirchner „erneuert sein Bekenntnis zur Kombihaltung“, heißt es in einer Pressemitteilung aus seinem Büro. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir habe bereits im Mai klargestellt: „Wir werden unserer Verantwortung gerecht, sowohl für unsere Almen und artenreichen Kulturlandschaften in Süddeutschland als auch für den Schutz unserer Tiere, die wir für die Pflege der Landschaft brauchen.“ Der seit einem halben Jahr vorliegende Entwurf für Änderungen im Tierschutzgesetz solle den Schutz von Nutz- und Haustieren verbessern soll. Er sehe eine Ausnahmeregelung vor: Wer Rinder in der Vegetationsperiode auf die Weide und im Winter auf einen Laufhof lässt, kann auch dann noch einen Anbindestall nutzen, wenn die ganzjährige An-bindehaltung ausläuft. Diese Ausnahme sei jedoch auf kleine Betriebe beschränkt und auf eine Generation befristet. Bär: „Diese Höfe leisten durch Weidegang einen erheblichen Beitrag zum Erhalt unserer Kulturlandschaft, für unsere Artenvielfalt und auch für den Tourismus. Wir müssen darauf achten, dass sie bestehen können.“ Er würde gerne weiter mit der Regierung und den Koalitionspartnern über die Details sprechen und dabei die spezielle Situation des Oberlands vertreten. Aber dazu müsse es im Verfahren einen Schritt weitergehen. Bär sieht sich in der „Rolle des Fürsprechers für die Kombihaltung“.

Vergangenes Jahr hatten sich auf Bär Einladung hin sowohl Bundesminister Cem Özdemir als auch Staatssekretärin Ophelia Nick aus dem Landwirtschaftsministerium persönlich ein Bild von Kombihaltungsbetrieben im Oberland gemacht. Und heuer habe er einer Delegation rund um den Almwirtschaftlichen Verein Oberbayern ein Treffen mit hochrangigen Vertreter der Bundesministerien für Umwelt und Landwirtschaft vermittelt.

Zum Verfahren heißt es: „Die Tierschutzgesetznovelle wurde noch nicht veröffentlicht, um die Beteiligung der Länder und Verbände zu starten. Erst nach diesem Beteiligungsprozess folgt die Beschlussfassung im Kabinett und die Behandlung im Bundestag mit mindestens zwei Debatten sowie der Befassung im Landwirtschaftsausschuss inklusive einer Anhörung.

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