VonAndreas Steppanschließen
Die Atmosphäre war angespannt, die Worte waren deutlich: Der Jachenauer Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung ein seit Monaten verfolgtes Vorhaben beerdigt.
Jachenau – Der Jachenauer Gemeinderat hat in einer emotionalen Sitzung beschlossen, das Verfahren zur Erweiterung des Bebauungsplans Kircheggarten einzustellen. Somit wird in dem Baugebiet im Ortsteil Berg nun keine zusätzliche Bauparzelle ausgewiesen. Bürgermeister Georg Riesch übte scharfe Kritik an den Nachbarn, die angekündigt hatten, gegen den Bebauungsplan zu klagen.
Der aktuelle Konflikt um den Kircheggarten hat eine Vorgeschichte: Die Gemeinde hat hier vor Jahren Grund von einem Landwirt erworben und im Einheimischenmodell ein kleines Baugebiet für vier Häuser ausgewiesen – auf einem Grundstück davon für den Landwirt selbst.
Streit um Baugebiet Kircheggarten landete schon 2012 vor Gericht
Die Nachbarin Heidi Gugler-Voß, Eigentümerin eines unmittelbar benachbarten bestehenden Hauses, klagte damals gegen den Bebauungsplan. Sie wehrte sich dagegen, dass die schmale Zufahrt zu ihrem Haus Teil einer geplanten Ringstraße zur Erschließung des neuen Baugebiets werden sollte.
Als das Verwaltungsgericht 2012 zum Ortstermin kam, signalisierten die Richter: Falls sie ein Urteil fällen würden, dann eines gegen den Bebauungsplan. Denn es könne damit eine Splittersiedlung im Außenbereich entstehen. Die Gemeinde und Gugler-Voß einigten sich daraufhin außergerichtlich. Die Gemeinde verzichtete auf die Ringstraße und beließ es stattdessen bei einer Stichstraße mit kleinem Wendehammer.
Sieben Jahre später knöpfte sich die Gemeinde den Bebauungsplan noch einmal vor. Mittlerweile stehen drei der vier Häuser – nur der Landwirt selbst hat noch nicht gebaut. Die Gemeinde wollte den Bebauungsplan nun erweitern, im nordöstlichen Eck des Kircheggartens eine fünfte Bauparzelle ausweisen – und diese über die damals schon umstrittene Hauszufahrt erschließen.
Hauszufahrt sollte am Kircheggarten zur Erschließungsstraße ausgebaut werden
Dieser Punkt rief abermals den Widerstand von Heidi Gugler-Voß auf den Plan. Sie argumentiert, die Hauszufahrt sei als Erschließung zu schmal. Insbesondere fürs Schneeräumen sieht sie große Probleme. „Sowohl der Postbote als auch wir selbst fahren hier rückwärts rein, weil man einfach nicht wenden kann“, sagt sie im Gespräch mit dem Tölzer Kurier. Erst recht habe dort ein Räumfahrzeug Probleme. „Es müsste den ganzen Schnee geradeaus 40 bis 50 Meter nach hinten bis zu einem Loch im Gelände schieben.“
Sie befürchtet dabei konkrete Nachteile für ihr Eigentum. „Wir müssten zuschauen, wie unser Zaun regelmäßig kaputtgemacht wird“, sagt Heidi Gugler-Voß. Noch dazu müsste sie anteilig mitbezahlen, wenn die Hauszufahrt – sie liegt auf gemeindlichem Grund – zur Erschließungsstraße ausgebaut würde. „Warum sollen wir bezahlen, dass das, was wir damals selbst gebaut haben, weggerissen und neu gemacht wird?“ Aus ihrer Sicht wäre eine Erschließung der angedachten Bauparzelle vom jetzigen Wendehammer – also von der anderen Seite aus – deutlich logischer.
Bürgermeister Riesch wollte junger Familie die Möglichkeit geben zu bauen
Nicht zuletzt befürchten Heidi Gugler-Voß und ihr Mann Peter Voß auch Schäden an ihrem Haus. Denn das Gelände ist von Felsen durchzogen. Für den Neubau müsse möglicherweise Fels beseitigt werden, durch die Erschütterungen könnten Risse an ihrem Gebäude entstehen, so die Sorge.
Überhaupt hält das Ehepaar die geplante fünfte Parzelle für ungeeignet zur Bebauung. Sie sei so ungünstig geschnitten, dass abgesehen von einem langen Schlauch nur wenig Platz für das Haus selbst bleibe. „Im damaligen Bebauungsplan wurden die Felsen ausgespart, weil sie als nicht bebaubar galten“, führen sie ins Feld.
Wie es dazu kam, dass die Gemeinde sich erneut auf dieses geologisch, rechtlich und zwischenmenschlich schwierige Terrain begab, das erläuterte Riesch nun im Gemeinderat. Ausgangspunkt sei 2019 ein Bauantrag eines anderen Nachbarn gewesen – nämlich von demjenigen, dessen Altbestand-Haus auf der anderen Seite der umstrittenen Hauszufahrt liegt. Er wollte das Gebäude erweitern und eine zusätzliche Garage schaffen.
Einwände der Nachbarn als „lächerlich“ bezeichnet
Nach einigem Hin und Her habe sich die Gemeinde bereit erklärt, einer Planungsvariante zuzustimmen, bei der die Hauszufahrt der Familie Voß auch zur Erschließung der neuen Garage gedient hätte. Dieser Mitnutzung habe Familie Voß auch per Nachbarunterschrift zugestimmt, so Riesch. Er wertete dies als Signal, dass über die Zufahrt auch noch ein weiteres Haus erschlossen werden könnte. „Ob da einer oder zwei andere drüberfahren, spielt doch keine Rolle“, so Riesch. „Und wir könnten wieder jungen Jachenauer Bürgern die Möglichkeit geben zu bauen.“
Für zu klein oder unattraktiv hält er das fragliche Grundstück keineswegs. „Ich habe hier Bewerber, die sagen, das ist optimal: ruhig und nicht zu groß und dadurch erschwinglich. In Nachbargemeinden werden auf solchen Flächen Doppelhäuser gebaut.“
Eine Erschließung über den Wendehammer aber wäre aus Rieschs Sicht eine „völlige Fehlplanung“. Dazu müsse zu viel Fläche versiegelt werden, die den Bewohnern ansonsten noch als „schöne Grünfläche“ hinter der Garage erhalten bleibe. Zudem könnten sie dann nicht nah genug an ihr Haus heranfahren. „Sie müssten alle Einkäufe, die Kinder oder auch Möbel ein ganzes Stück weit schleppen. So was plant man einfach nicht.“
Bürgermeister schlägt vor, Bebauungsplan-Verfahren am Kircheggarten einzustellen
Fürs Schneeräumen auf der schmalen Hauszufahrt sieht Riesch keinerlei Probleme. Die Fahrbahn sei mit 3,45 Metern breit genug. „Unsere Schneeräumfahrzeuge sind 2,80 und 1,40 Meter breit. Und wir haben Schneepflugfahrer, die geradeaus und auch rückwärts fahren könne.“ Sie kämen in der Jachenau mit noch schmäleren Zufahrten bestens zurecht.
Was die Probleme mit dem Felsuntergrund angeht, so habe man das Gelände bereits mit einem Geologen besichtigt. Falls nötig, würde der Fels dort nicht gesprengt, sondern gefräst. „Da kommt kein anderer zu Schaden.“ Und selbst wenn: Auch beim Bau der anderen Häuser am Kircheggarten, wäre die Gemeinde haftbar gewesen, wenn an Nachbarhäusern Risse entstanden wären. „Wir haben dafür extra eine Versicherung abgeschlossen. So hätten wir es jetzt wieder gemacht.“
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Insgesamt nannte Riesch die Einwände der Nachbarn „lächerlich, indiskutabel und an den Haaren herbeigezogen“. Doch letztlich wolle die Gemeinde keine weitere Normenkontrollklage riskieren. „Denn vor dem Verwaltungsgericht werden wir kein zweites Mal so ein Massel haben.“ Es bestehe die Gefahr, dass das Gericht dann wegen der Außenbereich-Problematik den gesamten Bebauungsplan zu Fall bringe und auch der Landwirt das Baurecht für sein geplantes Haus verliere. „Das kann die Gemeinde nicht verantworten.“
„Ich würde mich schämen“ - Das lassen Nachbarn nicht auf sich sitzen
Mit dieser Begründung schlug Riesch letztlich vor, das Bebauungsplan-Verfahren einzustellen – unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, es zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufzugreifen.
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Leidtragende seien nun „junge Bürger, die bauen wollen, eine Familie, die dringend Wohnraum braucht“. In Richtung der in der Sitzung anwesenden Heidi Gugler-Voß und Peter Voß sagte er: „Es ist traurig, dass so was sein kann. Ich würde mich schämen.“
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Das lässt das Ehepaar nicht auf sich sitzen. „Ich bin die Letzte, die verhindern will, dass jemand baut“, sagt Heidi Gugler-Voß. Auf eine „vernünftige Lösung“ hätte sie sich eingelassen. Sie erinnert: „Hätte ich damals auf einem Urteil bestanden, hätte gar nichts gebaut werden können.“ Ihr Mann ergänzt: „Die Gemeinde kann nicht anderen die Schuld zuschieben, wenn sie selbst weiß, dass sie etwas plant, das vor Gericht keinen Bestand hätte.“

