Wolf kam nochmal zurück

Mit DNA-Nachweis bestätigt: Wolfs-Paar hat Kalb nur 50 Meter vom Hof entfernt gerissen

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Der Wolf breitet sich in Deutschland aus.
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Jetzt ist es bestätigt: Ein Wolf hat am 19. Juni das Kalb auf dem Hof von Robert Miller bei Böbing gerissen. Besser gesagt: zwei Wölfe. Angst vor Menschen zeigen sie kaum.

Böbing – Miller hat die Bestätigung Ende vergangener Woche telefonisch vom Landesamt für Umwelt (LfU) bekommen. „So, wie das Rind zugerichtet war, hätte es mich auch gewundert, wenn es etwas anderes gewesen sein soll“, sagt er auf Anfrage der Heimatzeitung. Wie berichtet, war die Kehle des Tiers aufgerissen, Innereien waren aufgefressen und ein Bein abgetrennt worden. Miller darf jetzt mit Schadensersatz rechnen.

Miller hat an jenem 19. Juni auch noch eine für ihn beängstigendes Erlebnis gehabt. Denn nachdem er das tote Kalb am Morgen entdeckt hatte, dauerte es lange, bis der zuständige LfU-Fachmann für die Untersuchung kam. „Er kam am Nachmittag, hat sich alles rund zwei Stunden angeschaut und Proben genommen“, sagt Miller. Garniert mit Tipps, dass er etwa seine Kälber in den Stall schicken oder sich einen sichereren Zaun leihen sollte, was er aber vorerst selbst bezahlen müsste – alles nicht praktikabel für den Nebenerwerbs-Landwirt.

Wolf hat nochmal am Hof vorbeigeschaut „und wollte sich offenbar einen Nachtisch holen“

„Gegen 17 Uhr ist er wieder gegangen“, sagt Miller. Das tote Kalb sollte erst am nächsten Tag von der Tierkörperverwertung aus Kraftisried abgeholt werden, lag also noch am Platz auf der Weide unweit des Hauses.

In der Dämmerung, etwa um 21 Uhr bemerkte Miller plötzlich, wie sich auf der Weide etwas bewegt. Er sah genauer hin – und entdeckte tatsächlich einen Wolf. „Der hat noch einmal vorbeigeschaut und wollte sich offenbar einen Nachtisch holen“, sagt Miller. Mit Rufen und Winken versuchte er, das rund 200 Meter entfernte Raubtier zu vertreiben, „aber das hat den Wolf gar nicht interessiert. Irgendwann hat er doch Kehrt gemacht, aber mit der Angst vor Menschen ist es offenbar nicht so weit her“, sagt Miller.

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Wölfe sind in der Region schon zuvor aufgefallen

Nachgewiesen wurde der weibliche Wolf mit der Kennung GW3050f, der seit März vom LfU zusammen mit einem männlichen Tier aus der zentraleuropäischen Tieflandpopulation als standorttreues Paar geführt wurde. Bei beiden gab es im Winter wiederholt zur Ranzzeit gemeinsame Spuren im Schnee, weshalb das LfU zu dieser Entscheidung gekommen war und das Paar unter „Staffelsee-West“ eingruppierte.

Schlimmer Anblick: Landwirt Robert Miller (r.) und Jagdpächter Arno Bachhofer vor dem völlig zerfetzten und zum Teil aufgefressenen Kalb.

Bei dem Riss in Böbing war Wolf GW3050f allerdings mit einem anderen Tier zugange, nämlich dem männlichen Wolf mit der Genetik GW2973m aus der Alpenpopulation. Der ist in der Region kein Unbekannter, hat nämlich unter anderem im März und April mehrere Wildtiere im Landkreis Garmisch-Partenkirchen getötet, die alle dokumentiert wurden – zuletzt am 14. April. Hat er sich mutmaßlich mit dem weiblichen Wolf, der schon länger hier unterwegs ist, zusammengetan? Das ist derzeit noch unklar.

Regierung von Oberbayern „entscheidet nach einem Riss von Nutztieren, ob Maßnahmen eingeleitet werden“

Auf Anfrage beim Landratsamt, ob man jetzt die Wölfe zum Abschuss freigeben will, sagt Pressesprecher Hans Rehbehn, dass „trotz neuer gesetzliche Vorschriften die Eingriffsmöglichkeiten der unteren Naturschutzbehörde derzeit begrenzt“ sind. Die Untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt sei für den Riss von Nutztieren dann zuständig, wenn er innerhalb von Weideschutzgebieten erfolgt ist. Für die Festlegung von schützenswerten Weidegebieten ist das bayerische Umweltministerium zuständig. „Im Landkreis Weilheim-Schongau ist das Verfahren für die Meldung von diesen Gebieten an das Staatsministerium eingeleitet, aber noch in keiner Gemeinde abgeschlossen“, so Rehbehn.

Damit liege die Zuständigkeit für Maßnahmen gegen einen Wolf, der Nutztiere gerissen hat, bei der Oberen Naturschutzbehörde bei der Regierung von Oberbayern. „Diese entscheidet nach einem Riss von Nutztieren, ob und welche Maßnahmen eingeleitet werden. Das Landratsamt wäre bis jetzt nur dann zuständig, wenn Menschen durch einen Wolf zu Schaden gekommen sind“, sagte Rehbehn.

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