- VonRudi Stalleinschließen
Eigentlich hatte er nur eine Flasche Schnaps, eine Semmel und ein Gebäckteil gestohlen. Doch als ihn der Ladendetektiv erwischte, gab es noch eine Überraschung.
Bad Tölz/Wolfratshausen – Dem Kaufhaus-Chef wurde für einen Moment etwas mulmig. Denn als er den Ladendieb, den er gerade auf frischer Tat erwischt hatte, bat, seine Taschen zu leeren, zog der Mann ein Bajonett aus der Innentasche seines Trenchcoats. Nun musste sich der 28-jährige Tölzer wegen Diebstahl mit Waffen vor Gericht verantworten. Er wurde zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen verurteilt.
Die Ware, die der Obdachlose am 22. Oktober vorigen Jahres gegen 13.30 Uhr in einem Tölzer Supermarkt eingesteckt hatte – eine Flasche Schnaps, eine Käsesemmel, ein Stück Nuss-Nougat-Gebäck –, hatte einen Gesamtwert von 15,52 Euro. Das wäre vermutlich als Bagatelldelikt angesehen worden, zumal der Mann strafrechtlich bis dahin eine weiße Weste hatte.
In der Innentasche des Mantels führte Ladendieb Waffe aus dem Ersten Weltkrieg mit sich
„Das Verheerende ist das da“, stellte Richter Helmut Berger fest und präsentierte die Stichwaffe mit einer rund 60 Zentimeter langen, scharfen Klinge, die der 28-Jährige damals mit sich trug. Das Bajonett aus dem 1. Weltkrieg habe er am Tag zuvor auf dem Flohmarkt gekauft. Dass er es im Supermarkt unterm Mantel stecken hatte, „war mir in dem Moment egal. Das ist für mich nur ein Sammlerstück. Ich wollte es mir an die Wand hängen“, erklärte der Angeklagte. Sein letztes Bargeld hatte er dafür geopfert.
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Richter Helmut Berger verurteilte den 28-Jährigen, der derzeit wegen seines Alkoholproblems eine mehrjährige Langzeittherapie macht, zu 140 Tagessätzen, setzte die Tagessatzhöhe jedoch auf lediglich fünf Euro fest. So beläuft sich die Geldstrafe insgesamt auf 700 Euro, die er in kleinen Raten abstottern kann.
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Damit ist der Mann nicht nur wegen des geringen Gesamtbetrags günstig davon gekommen. Denn wer mit einer Waffe (auch wenn der Besitz wie in diesem Fall legal ist) zum Klauen geht, kann zu einer Gefängnisstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft werden.
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Da es jedoch „keine Anzeichen gibt, dass die Waffe bei dem Diebstahl benutzt werden sollte“, gingen Staatsanwalt wie Richter von einem minderschweren Fall aus. „Deshalb ist eine Geldstrafe ausreichend, um das Unrecht auszugleichen“, sagte Berger in seiner Urteilsbegründung. „Ich bin damit zufrieden“, sagte der Angeklagte. „Ich bin froh, wenn es nicht ins Gefängnis geht.“