129 Autos beschädigt

Lenggrieser Reifenstecher: Das Urteil ist gefallen

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Er soll 129 Autos in Lenggries beschädigt haben. An einigen wurden die Reifen gleich zweimal zerstochen. Jetzt ist das Urteil im Prozess gegen den 42-Jährigen gefallen.

Lenggries/München – Hätten zumindest manche seiner Taten verhindert werden können? Diese Frage stellt sich unweigerlich, wenn man am Donnerstag der Urteilsbegründung des Vorsitzenden Richters Martin Hofmann im Münchner Landgericht folgt. Der 42 Jahre alte Reifenstecher von Lenggries wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Er leide unter einer schweren psychiatrischen Krankheit, führte Hofmann über jenen Deutsch-Türken aus, der ab Herbst 2016 in Lenggries reihenweise Autoreifen zerstach.

Gestützt auf ein psychiatrisches Gutachten urteilt der Richter, der Mann sei „deutlich vermindert schuldfähig“. Dem Gericht zufolge war es nicht so, dass der Schizophrene nicht wusste, dass er Unrecht begeht. Der Mann aus dem Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen habe sich sogar helfen lassen wollen. Doch im Krankenhaus habe man ihm gesagt, es sei kein Platz frei, kritisiert der Richter. Gut möglich, dass vielen Lenggriesern enorme Sachschäden erspart geblieben wären, wenn dem 42-Jährigen früher professionell geholfen worden wäre. „Ich habe mir jedes Mal vorgenommen, es nicht mehr zu machen“, sagt er rückwirkend.

Auf seinen Zerstörungs-Touren verkratzte er mehrere Fahrzeuge oder zerstach Reifen. Insgesamt machte sich der 42-Jährige laut Staatsanwaltschaft an 129 Autos zu schaffen. Manchen Opfern wurden die Reifen gleich mehrmals zerstochen, in Einzelfällen geht der Schaden, auf dem die Betroffenen wohl sitzen bleiben, in den vierstelligen Bereich. Der Gesamtschaden beläuft sich auf gut 60.000 Euro.

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Der Mann wütete bis Dezember 2017. Nachdem ihn die Polizei überführt hatte, wurde er zwangsweise in der Psychiatrie untergebracht. Die dort verabreichten Medikamente wirken, es gehe ihm laut eigener Aussage und Einschätzung der Ärzte besser.

Das Gericht verurteilte ihn nun zu einem Jahr und acht Monaten Haft auf Bewährung. Wegen seiner Erkrankung wird auch die stationäre Unterbringung in einer Psychiatrie angeordnet. Das Gericht setzt diese allerdings ebenfalls zur Bewährung aus. „Sie haben sich weiterentwickelt“, sagt Richter Hofmannn zum Angeklagten. Dieser lebt künftig in einer betreuten Wohngruppe – „engmaschig kontrolliert, damit das nicht mehr aus dem Ruder läuft“, so Hofmann. Nimmt er aber etwa seine Medikamente nicht, droht ihm umgehend die Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt.

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Rubriklistenbild: © Symbolfoto: dpa

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