- VonRudi Stalleinschließen
Ein Tölzer (50) war betrunken nachts zur Tankstelle gefahren, um nochmal Alkohol-Nachschub zu holen. Deshalb stand er jetzt vor Gericht.
Bad Tölz/Wolfratshausen – Er hatte nach der Arbeit daheim bereits „eine Menge Bier getrunken“, wie er selbst sagt. Trotzdem setzte sich der Krankenpfleger (50) in der Nacht noch mal ans Steuer seines Autos, um von einer nahe gelegenen Tankstelle Nachschub zu holen. Auf dem Rückweg wurde er von einer Polizeistreife angehalten. Eine Blutprobe ergab: Der Mann war mit mehr als zwei Promille unterwegs. Nun wurde der Tölzer wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung sowie einer Führerscheinsperre von noch 17 Monaten verurteilt.
„Er bereut es sehr und ist inzwischen sehr einsichtig“, erklärte der Rechtsanwalt des Tölzers. „Jetzt muss ein Schnitt geschehen, damit das Bewusstsein aktiviert wird, um Lenkrad und Alkohol künftig zu trennen.“
Denn es war nicht das erste Mal, dass der Mann mit deutlich zu viel Alkohol im Blut im Straßenverkehr aufgefallen war. Bereits 2014 hatte er sich wegen einer Trunkenheitsfahrt mit 2,4 Promille vor dem Amtsgericht München verantworten und auf seinen Führerschein lange Zeit verzichten müssen. Anfang Juli 2017 ist ihm die Fahrerlaubnis wieder erteilt worden, genau zwei Jahre später wurde er erneut aus dem Verkehr gezogen.
Lesen Sie auch: EDV legt Kochler Rathaus lahm: Verwaltung Anfang Oktober eine Woche zu
„Ich habe etwas gemacht, was gefährlich war. Das durfte nicht passieren“, sagte der Tölzer. Inzwischen habe er sich professionelle Hilfe geholt und sich zu einer Langzeit-Therapie entschlossen. „Ich habe versucht, allein vom Alkohol wegzukommen, aber das geht nicht.“ Der Hoffnung des Verteidigers, dass es noch einmal mit einer Geldstrafe getan und ein Führerscheinentzug von maximal noch einem Jahr ausreichend sei, konnte Richter Helmut Berger nicht entsprechen.
Lesen Sie auch: Eingeschaltete Herdplatte verursacht Zimmerbrand: Mieterin zu Geldstrafe verurteilt
Der Angeklagte nahm das Urteil (vier Monate Gefängnis auf Bewährung und 17 Monate Führerscheinentzug) trotzdem an. Als Bewährungsauflage muss er 1000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.
Lesen Sie auch: In der „Lust“ lebt Leonhardi auf: Kulturverein stellt neues Programm vor