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Christina Jachert-Maierschließen
Mehr Freiwilligkeit statt Zwang - dieser Weg ist das Ergebnis eines Gesprächs zwischen Landrat Olaf von Löwis und Rottach-Egerns Bürgermeister Christian Köck. Die Gemeinden wollen alles tun - im Rahmen ihrer Möglichkeiten.
Landkreis – Landrat Olaf von Löwis hat für die Unterbringung von Geflüchteten zum selben Mittel gegriffen wie sein Kollege Josef Niedermaier aus dem Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen: Um die Belastung auf alle Gemeinden zu verteilen, sollen Zwangszuweisungen an Kommunen erfolgen, die bisher wenig Wohnraum zur Verfügung gestellt haben. Im Nachbarlandkreis wehrt sich Greiling mit einer Klage, im Kreis Miesbach haben Rottach-Egern und Gmund rechtliche Schritte angekündigt, auch Bad Wiessee protestiert (wir berichteten).
Im Rottacher Gemeinderat am Dienstag erklärte Bürgermeister Christian Köck (CSU) aber: Man brauche die Gerichte nicht mehr bemühen. Er habe „ein gutes Gespräch“ mit dem Landrat geführt: „Wir sind angehalten, unseren Beitrag zu leisten, auch aus Solidarität mit den anderen.“
Allerdings ist Köck nach Rücksprache mit dem Bayerischen Gemeindetag davon überzeugt, dass Zwangszuweisungen an die Gemeinden rechtlich nicht haltbar sind. Anerkannte Asylbewerber müssten sich wie jeder andere Bürger selbst eine Bleibe suchen, so Köck. Aber er wolle nicht gegen das stark belastete Landratsamt vorgehen: „Die arbeiten am Anschlag.“
Komplexes Asylrecht
Das Asylrecht, so Köck, sei äußerst komplex. „Und in diesem Dschungel wollen wir unseren Beitrag leisten, nach unseren Möglichkeiten.“ In der 39. Kalenderwoche 35 Geflüchtete unterzubringen, sei nicht zu stemmen. Er erhalte wöchentlich fünf bis zehn Anträge von Ortsansässigen, die dringend eine Wohnung brauchen – es gebe eine lange Warteliste, so Köck. Auch daran sei bei der Verteilung von Wohnraum zu denken: „Ich will vermeiden, dass sozialer Unfrieden entsteht.“ Die Gemeinde habe bereits am Runden Tisch Wohnungen angeboten, die weiterhin zur Verfügung stünden. „Bisher sind sie nur noch nicht angeschaut worden.“
Durchführungsverordnung als Rechtsgrundlage
Die Rechtslage beurteilt das Landratsamt aber anders. Gemäß Paragraf 8 Absatz 3 der Durchführungsverordnung Asyl könnten Landratsämter die zum Wohnort bestimmten Gemeinden zur Aufnahme verpflichten. Darauf verlasse man sich, auch wenn es bisher keine Rechtsprechung dazu gebe, erklärt Behördensprecherin Sophie Stadler. Man gehe davon aus, „dass die Gemeinden die monatelange Vorbereitungsphase und die Dutzenden Gespräche genutzt haben, Ressourcen zu schaffen, um Belastungen fair im Landkreis zu verteilen und nicht einzelne Kommunen im Regen stehen lassen“. Fehlbeleger mit Bleiberecht sollen sich generell selbst um Wohnraum bemühen. Nur wenn das nicht erfolgreich ist, können sie sich an eine Gemeinde wenden.
Bundestagsabgeordneter Radwan sieht Ampel als Hauptproblem
Für Alexander Radwan, Bundestagsabgeordneter und Kreisvorsitzender der CSU, geht die Debatte in die falsche Richtung. „Der Landrat ist der falsche Adressat des nachvollziehbaren Frusts. Auch der Landkreis muss seine Verteilungsquoten erfüllen und hat wenig Spielraum.“ Verantwortung für die aktuelle Lage und die Überforderung der Kommunen trage die Bundespolitik, „insbesondere SPD-Kanzler Olaf Scholz und SPD-Innenministerin Nancy Faeser. Ohne eine wirksame Begrenzung der irregulären Migration durch den Bund sind Länder, Kreise und Kommunen ohnmächtig.“ Die Ampel müsse reagieren. Dabei zitiert Radwan Ex-Bundespräsident Joachim Gauck: „Eine Begrenzung der Migration ist moralisch nicht verwerflich.“
jm/ddy

