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Auf rund 1700 Euro beläuft sich der Schaden, den ein Schüler (18) bei einem nächtlichen Streifzug durch Bad Heilbrunn anrichtete. Nun musste sich der junge Mann vor dem Jugendrichter verantworten.
Bad Heilbrunn/Wolfratshausen – Der Vorfall ereignete sich am 24. März vorigen Jahres. Gegen 23 Uhr war der Beschuldigte in jener Nacht mit zwei anderen Jugendlichen unterwegs zu einem Freund. Auf dem Weg dorthin ging mit dem jungen Mann offenbar der Übermut durch. Am St.-Kilians-Platz riss der 18-Jährige eine Lichterkette von einem Baum, ein Stück weiter rupfte er ein Bäumchen aus der Erde und soll zudem einen Pflanzenkübel umgestoßen haben.
Bei der Grundschule an der Unterfeldstraße schmiss er mit einem Stein ein Fenster ein, bevor er auf dem Parkplatz bei einem Madza, einem Smart, einem Skoda und einem Daimler Benz die Kennzeichen aus der Verankerung riss. Dasselbe passierte mit einem VW-Transporter der Gemeinde, der in der Adalbert-Stifter-Straße abgestellt war.
Solcher Blödsinn war in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Wolfratshausen so gar nicht in Einklang zu bringen mit dem netten, zurückhaltenden und von seinem Tun sichtlich beschämten jungen Mann auf der Anklagebank. „Angefangen hat es damit, dass wir was getrunken haben“, erzählte der Angeklagte. Weil er zudem Streit mit seiner damaligen Freundin gehabt habe, habe er es mit dem Trinken ein bisschen übertrieben“. Mit 50 Prozent bezifferte er den beziehungsbezogenen Anteil an seinem Rausch. Ein Alkoholtest beim Angeklagten um 0.24 Uhr hatte einen Wert von 1,34 Promille ergeben. „Die anderen zwei waren zwar dabei, aber die Sachen habe ich ganz allein beschädigt“, nahm der 18-Jährige die Schuld auf sich.
Bis auf die Sache mit dem Blumenkübel. Das sei nach Auskunft der Gemeinde jemand anderes gewesen, erläuterte der Schüler, der den Schaden von 560 Euro, der der Gemeinde entstanden war, bereits bezahlt hat. Um den Rest werde er sich kümmern, wenn er die Adressen der Geschädigten bekomme, versprach der Beschuldigte. Weil der sich bisher strafrechtlich nichts hat zuschulden kommen lassen, die dumme Aktion wohl ein einmaliger Ausrutscher war und der angehende Abiturient sich selbst darum bemüht hatte, den Schaden wieder gut zu machen, regte Jugendrichter Urs Wäckerlin an, das Verfahren einzustellen. „Aber sie müssen etwas dafür tun“, so der Richter. Nämlich bis Ende April 32 Stunden Sozialdienst ableisten. Der Staatsanwalt stimmte dem Vorschlag zu. Mit der Begründung: „Sie haben danach größtenteils alles richtig gemacht.“ Wobei die Betonung auf „danach“ lag.
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