Bauausschuss

Parkplätze, Fahrräder, Spielplatz - Bauantrag für „Haus Fruth“ wegen vieler Mängel wieder abgelehnt

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Balkone wie dieser sind nicht nur ein prägendes architektonisches Stilelement am Haus Fruth in der Höckhstraße. Ihre Flächen müssen auch bei der Berechnung der Stellplätze angerechnet werden. Das vergaß der Bauherr.

Ernst Duttler scheiterte erneut mit seinem Bauantrag für das „Haus Fruth“. Der Bauausschuss traut dem Bauherrn nicht.

Bad Tölz – Und wieder einmal brüskiert Ernst Duttler die Stadt. Vor einem Jahr hatte der Bauausschuss im Vorbescheidsverfahren befürwortet, dass er das denkmalgeschützte Sanatorium Fruth in der Höckhstraße entkernen und die Nebenbauten abreißen und neu errichten darf (wir berichteten). Nur der inzwischen ausgeschiedene Robert Paintinger (CSU) widersetzte sich vehement: Dem Bauherrn sei nach vielen Negativerfahrungen zuvor nicht zu trauen. Paintinger hatte da wohl den richtigen Instinkt.

In dem nun vorgelegten Bauantrag, der einmal mehr erst in letzter Sekunde den Weg auf die öffentliche Tagesordnung fand, wurden die Wünsche der Stadt wenig bis gar nicht berücksichtigt. Dass der Verbindungsbau zwischen dem historischen Alt- und dem Neubau nach wie vor viel zu hoch ist, darum werde sich schon noch der Denkmalschutz kümmern, merkte Stadtbaumeister Hannes Strunz trocken an. Der Bauausschuss hatte ohnehin genug damit zu tun, die offensichtlichen Mängel und Fehler des Bauantrags aufzuzeigen.

In Alt- und Neubau sind 24 Wohnungen in unterschiedlichen Größen geplant. Ins Gewicht fallen vor allem die acht Wohnungen, die kleiner als 65 Quadratmeter sind. Für sie gilt nämlich, dass nur je ein Stellplatz erforderlich ist. Der Bauherr und sein Architekt hatten die zulässigen 65 Quadratmeter planungsmäßig bis zum Maximum ausgereizt, dabei aber einen entscheidenden Rechenfehler begangen. Sie hatten die Balkone nicht berücksichtigt, die zu einem Viertel angerechnet werden müssen. Fazit: Alle acht Klein-Wohnungen sind größer als 65 Quadratmeter und benötigen also jeweils zwei Stellplätze.

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Vier Stellplätze waren zu früherer Zeit schon einmal finanziell abgelöst worden. Da Ernst Duttler in der Tiefgarage und an der Oberfläche aber dennoch nur 26 statt 38 Parkplätze nachweisen kann, war die Ablehnung zwingend. „Jetzt muss er halt die Wohnungen kleiner machen“, folgerte Michael Lindmair (FWG) und wunderte sich darüber, dass man das Thema Sanatorium Fruth „trotz allen Entgegenkommens der Stadt“ wieder nicht abschließen konnte. „Es wäre so schön gewesen…“

Es war nicht der einzige fatale „Stockfehler“ des Bauherrn. Die 48 Fahrradstellplätze brachte er auf dem Gelände unter – aber nicht überdacht. Dies hielt Strunz im Zeitalter von teuren Carbon- und E-Bikes für „nicht durchführbar“.

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Wesentlich mehr stießen den Räten zwei andere Punkte auf. Der Freiflächenplan, den die Stadt prinzipiell fordert, war völlig ungenügend. „Wenn der Freiflächenplan nicht substanziell ist, soll der Bauantrag gar nicht auf der Tagesordnung sein“, erinnerte René Mühlberger (CSU) an den Verfahrenskodex des Bauausschusses.

Der letzte Kritikpunkt, der viel zu kleine Kinderspielplatz, war wegen der Begründung des Bauherrn interessant. Strunz trug vor, dass der Bauherr der Auffassung sei, dass sowieso nur 10 der 24 Wohnungen Kinderzimmer hätten. Da reichten doch 55 Quadratmeter Kinderspielplatz (statt 100 laut Satzung) locker aus. So locker vermochten das die Räte dann kopfschüttelnd doch nicht zu sehen.

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Aus einer Vielzahl von Gründen lehnte der Bauausschuss also den Bauantrag von Ernst Duttler ab. Mit einer auf den ersten Blick verblüffenden (eigentlich befürwortenden) Gegenstimme: Andrea Grundhuber (Grüne) ließ nämlich wissen, dass sie selbst dann, wenn alle genannten Auflagen erfüllt würden, dagegen stimmen werde. Sie mahnte neben den genannten Punkten auch an, dass der alte Baumbestand der Tiefgaragenzufahrt weichen müsse und damit auch der Nachbar wesentlich betroffen sei. Das sei eine zivilrechtliche Geschichte, erwiderte Bauamtsleiter Christian Fürstberger.

Mühlberger wollte schließlich noch wissen, ob der Ausschuss auch die Baubeschreibung für die Sanierung des Altbaus zu Gesicht bekommen werde. Normalerweise nicht, so Strunz. Die Maßnahmen seien in erster Linie mit dem Landesamt für Denkmalpflege abzustimmen.

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