VonChristoph Petersschließen
Der Bau des neuen V-Bau- und Gartenmarkts in Peiting rückt näher. Der Ferienausschuss des Gemeinderats hat in nichtöffentlicher Sitzung dem notariellen Vertrag für den Verkauf des Grundstücks an den Investor zugestimmt. Für das Bürgerbegehren der Baumarkt-Gegner ist das keine gute Nachricht.
Peiting – Auf rund drei Hektar Fläche am Zeißlerweg im Gewerbegebiet an der Ammergauer Straße soll bekanntlich der neue Bau- und Gartenmarkt der V-Markt-Kette entstehen. Nachdem der Gemeinderat im Dezember dem Verkauf des Grundstücks an den Investor mehrheitlich zugestimmt hatte, ist nun auch die Tinte unter dem Kaufvertrag trocken. Am vergangenen Montag fand der Notartermin statt, tags darauf segnete der Ferienausschuss des Gemeinderats nichtöffentlich das Vertragswerk einstimmig ab. Alles sei im Vorfeld besprochen gewesen, es habe keine große Diskussion mehr gegeben, sagte Bürgermeister Michael Asam auf Nachfrage der Schongauer Nachrichten. Dabei war das Vorhaben im Gemeinderat nicht unumstritten gewesen. Es gab durchaus kritische Stimmen, die gegen einen Verkauf der großen Fläche an einen einzelnen externen Investor waren. Acht Räte lehnten zuletzt Mitte März die Ausweisung des nötigen Sondergebiets für den Baumarkt ab.
In der Bevölkerung formierte sich Widerstand
Widerstand formierte sich im Februar auch in der Bevölkerung. Die Peitingerin Anna-Maria Fedisch begann Unterschriften für ein Bürgerbegehren zu sammeln. Sie zweifelt daran, dass die Marktgemeinde angesichts der vorhandenen Baumärkte überhaupt ein weiteres derartiges Geschäft brauche und kritisiert den Flächenverbrauch. Statt an einen einzelnen Gewerbetreibenden solle die Gemeinde die Fläche besser an heimische Betriebe veräußern, so ihre Forderung.
Die Listen mit den Unterschriften wieder mitgenommen
Pikant: Just am Freitag vor dem Notartermin hatte Fedisch Bürgermeister Asam aufgesucht, um die gesammelten Unterschriften zu übergeben. Der Rathauschef habe ihr jedoch geraten, erst noch einmal genau zu überprüfen, ob auch wirklich 860 Peitinger unterschrieben hätten, sagt die Initiatorin. Diese Zahl ist nötig, um das nötige Quorum von neun Prozent der Wahlberechtigten für ein Bürgerbegehren zu erfüllen. Das bestätigt Asam. „Ich habe ihr das geraten, denn wenn die Listen abgegeben sind und sich bei der Prüfung herausstellt, dass es nicht genügend Unterschriften sind, dürfen keine mehr nachgereicht werden.“ Tatsächlich sei sie sich ob der Anzahl nicht sicher gewesen, räumt Fedisch ein. Sie habe die Listen deshalb wieder mitgenommen, auch, weil Asam ihr versichert habe, dass es zeitlich für das Bürgerbegehren keinen Unterschied mache. Dass die Gemeinde zwischenzeitlich den Verkauf notariell besiegelt hat, stehe einem Bürgerbegehren nicht im Wege, betont der Bürgermeister auch noch einmal gegenüber der Heimatzeitung. „Solange kein Baurecht da ist, kann man Einfluss nehmen.“
Die Fragestellung des Bürgerbegehrens wird kritisch gesehen
Das bestätigt grundsätzlich auch Geschäftsleiter Stefan Kort. Kritisch könnte allerdings die Fragestellung des Bürgerbegehrens sein. Da diese auf den Verkauf des Grundstücks abziele, müsse man prüfen, ob sich daraus noch eine Sperrwirkung ergebe. Falls nicht, bliebe den Baumarkt-Gegnern nur die Möglichkeit, ein Bürgerbegehren gegen den Bebauungsplan auf den Weg zu bringen. Dafür müssten allerdings erneut Unterschriften gesammelt werden.
„Das kann dann gern jemand anderes machen“, sagt Fedisch. Sie werde jedenfalls „nichts mehr anleiern“. Als nächstes will die Initiatorin die Unterschriftenlisten prüfen und sie, sollte die Zahl ausreichen, bei der Gemeinde abgeben. Dann wird sich zeigen, ob ihr Bürgerbegehren doch noch Erfolg hat.
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