VonDieter Dorbyschließen
Eigentlich sollte der alte Gasthof zum Moar in Wilparting längst abgerissen sein. Doch das Vorhaben stockt. Im Januar wird die Räumungsklage gegen den Voreigentümer verhandelt.
Irschenberg – Über ein Jahr ist es her, dass das Herzogliche Brauhaus Tegernsee einen Pachtvertrag mit der Gemeinde Irschenberg über den Gasthof zum Moar in Wilparting geschlossen hat. Die Brauerei pachtet die bundesweit bekannte Wirtschaft für 99 Jahre. Eigentlich sollte das alte Gebäude bereits abgerissen sein, um es im selben Stil neu zu errichten. Doch das Projekt stockt. Der Grund: Voreigentümer Franz Köll will nicht aus seinem Geburtshaus ausziehen.
Konflikt mit Voreigentümer gärt schon lange
Dass der Konflikt vor Gericht geklärt werden muss, steht schon lange fest. Es ist der vorläufige Höhepunkt in einer mehr als zehnjährigen Odyssee, die hinter dem Moar von Wilparting liegt. Die Gemeinde Irschenberg hatte das Traditionsanwesen Moarhof direkt neben der bekannten Wallfahrtskirche in Wilparting Mitte 2011 im Rahmen einer fällig gewordenen Bürgschaft übernommen, nachdem die Eigentümerfamilie Köll finanziell in Bedrängnis gekommen war. Ziel war es, das Anwesen vor der Zwangsversteigerung zu bewahren und in einheimischer Hand zu behalten. Zunächst lief der Betrieb dort weiter, doch mit den Umbauplänen der Gemeinde kam es zum Bruch.
Gaststättenkonzession schon lange erloschen
Der damalige Bürgermeister Hans Schönauer kündigte Kölls Sohn und dessen Frau, die gemeinsam den Gasthof führten, weil die Gemeinde das Haus neu bauen wollte – verbunden mit Plänen von einfacher Zimmervermietung bis hin zu einem Wellness-Hotel. Seit Ende 2017 ist die Wirtschaft geschlossen. Die Gaststättenkonzession ist schon lange erloschen.
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Der ursprüngliche Plan, dass die Gemeinde selbst den Neubau stemmt und die Gastronomie verpachtet, war wegen der Kosten in Millionenhöhe bereits vor Schönauers plötzlichem Tod im Januar 2019 vom Tisch. Die Gemeinde suchte eine Brauerei in Erbpacht und fand sie im Herzoglichen Brauhaus.
Bürgermeister enttäuscht von früherem Eigentümer
Aufseiten der Gemeinde ist Bürgermeister Klaus Meixner enttäuscht von Mesner Franz Köll. Man habe versucht, ihm Brücken zu bauen – vergebens. „Dabei muss ihm doch klar sein, dass er dort nicht wohnen bleiben kann, wenn gebaut wird“, sagt der Bürgermeister. Angebote habe es mehrere für ihn gegeben, auch aus der eigenen Familie – „aber er will nicht“. Dabei soll auch für ihn eine Einliegerwohnung gebaut werden mit 65 Quadratmetern, damit er als Mesner der Wallfahrtskirche St. Marinus und Anianus in seiner Heimat bleiben könne. „Nur für die Bauzeit müsste er vorübergehend umziehen.“
Absprachen mit dem früheren Bürgermeister
Köll beruft sich indes auf ein Wohnrecht, das ihm Schönauer einst zugesichert haben soll. „Es hat geheißen, dass wir da drin unbegrenzt wohnen bleiben können“, sagt er. Meixner sieht für ein solches Wohnrecht keine Grundlage: „Es gibt nichts Schriftliches in diese Richtung.“ Und was sein Amtsvorgänger gesagt habe, sei nicht zu belegen. Der Gemeinde falle es nun dafür auf die Füße, dass man Köll und seine mittlerweile verstorbene Frau so lange dort habe wohnen lassen – „auf Gemeindekosten“.
Doch Köll widerspricht. Er verweist auf eine Stellungnahme Schönauers im Gemeinderat aus dem Jahr 2017: „Damals hat er bestätigt, dass meine Frau und ich lebenslanges Wohnrecht in Wilparting haben.“ Diese Aussage sei auch im Internet zu finden, ergänzt der 78-Jährige.
Lebenslanges Wohnrecht schriftlich festgehalten
Und tatsächlich: Auf der Homepage der Gemeinde ist unter „Rathaus & Politik/Gemeinderat/Sitzungsprotokoll“ eine Zusammenfassung zu finden, die Kölls Aussage stützt. Im Protokoll zur Sitzung am 17. Juli 2017 heißt es: „Bürgermeister Schönauer berichtete, dass die Gemeinde durch eine Bürgschaftsverpflichtung das Anwesen Wilparting erworben hat. ... Dem Ehepaar Köll sen. wurde lebenslanges Wohnrecht zugesagt.“ Die juristische Frage lautet damit: Gilt das trotz der aktuellen Neubaupläne?
Wie die Sache ausgeht, entscheidet sich im Januar vor Gericht. Mehrfach war der Verhandlungstermin in den vergangenen Monaten immer wieder verschoben worden. Die Gründe dafür weiß auch Meixner nicht.
Brauhaus beobachtet Entwicklung mit Gelassenheit
Beim Tegernseer Brauhaus beobachtet man das Ganze mit Ruhe. „Wir haben damit gerechnet, dass wir nicht sofort das Gebäude übergeben bekommen“, sagt Geschäftsführer Christian Wagner. Man habe die Zeit dafür genutzt, die Planungen anzupassen. Nun müsse man warten, wie die Sache ausgeht. Denn das Haus zu räumen, sei Aufgabe der Gemeinde. Der Vertrag habe einen Puffer über mehrere Jahre.
Bauzeit von eineinhalb bis zwei Jahren
Wagner kommt die Warteschleife auch aus einem anderen Grund nicht ungelegen. Er hofft, dass sich die in den vergangenen Monaten stark gestiegenen Kosten bei Energie sowie auf dem Bausektor wieder ein Stück normalisieren. Wenn die Planung fertig sei, wolle man einen neuen Bauantrag stellen, da man die Planung der Gemeinde ja überarbeitet habe. Dabei ging es vor allem darum, die logistischen Wege im Haus zu optimieren. Als Bauzeit rechnet Wagner mit eineinhalb bis zwei Jahren.
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