CSU stimmt gegen Koalitionslinie

„Illegale Deponie“: Regensburger Berg-Streit offenbart tiefen Riss in der Regierungskoalition

+
Blick auf den umstrittenen Berg im Gleisdreieck.
  • schließen

Der Finanzausschuss bewilligte eine Summe von rund 250.000 Euro, um den Rechtsstreit mit einem Bauträger fortsetzen zu können – gegen die Stimmen der größten Regierungsfraktion.

Regensburg – Nächstes Kapitel im jahrelangen Streit um den 400.000-Tonnen-Berg im Stadtosten von Regensburg und eine mögliche Bebauung des Gleisdreiecks. Nach einer erstinstanzlichen Niederlage im Rechtsstreit mit dem Bauträger Ferdinand Schmack vor dem Verwaltungsgericht wird die Stadt Regensburg nun vor den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ziehen.

Regensburger Berg-Streit: Eine Viertelmillion Euro für die Berufung

Dem Vernehmen nach bewilligten die Stadträtinnen und Stadträte im Finanzausschuss dafür am Donnerstag in einer nicht öffentlichen Sitzung eine knappe Viertelmillion Euro, die im Fall einer erneuten Niederlage fällig werden dürften.

Die Entscheidung offenbart erneut den tiefen Riss, der durch die Regensburger Rathauskoalition geht. Während die Stadträte von FDP, SPD und Freien Wählern für die Bewilligung der Gelder und damit die Fortsetzung des Rechtsstreits votierten, stimmte die CSU als größte Regierungsfraktion dagegen – zusammen mit der Brücke, dem Wahlverein des früheren Oberbürgermeisters Joachim Wolbergs.

Stadt und Bauträger seit acht Jahren im Clinch

Wie mehrfach berichtet, schwelt der Streit zwischen dem Bauträgerunternehmen Schmack und der Stadt Regensburg schon seit über acht Jahren. Bereits im Jahr 2014 hatte der Stadtrat den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan im Gleisdreieck gefasst – vorgesehen war dabei auch ein Erdwall, besagter Berg, als Lärmschutz und Grünfläche in dem geplanten Quartier „Dreibrücken“.

Doch seitdem geht nichts voran. Bauherr und Stadt liegen im Clinch. Nachdem eine zwei Jahre währende Genehmigung zur Zwischenlagerung von Erdaushub von nahegelegenen Baustellen 2016 ausgelaufen war, definierte das Umweltamt der Stadt Regensburg den Erdwall als illegale Deponie und forderte dessen Beseitigung.

Koalitionsvertreter attackierten Verwaltung

2019 ordnete die Stadt die Beseitigung des Berges schließlich per Bescheid an – unter Androhung einer Rekordstrafe von einer Million Euro. Schmack zog dagegen vor Gericht und bekam Ende Juni in vollem Umfang recht. Das Verwaltungsgericht Regensburg beurteilte die Anordnung als rechtswidrig und nicht verhältnismäßig.

Von Vertretern der Regierungskoalition hagelte es anschließend teils harsche Kritik am Verhalten der zuständigen Ämter – vor allem des Umweltamts. „Es kann nicht sein, dass sich die Verwaltung erlaubt, Politik hinter dem Rücken der Stadträte in ihren teilweise hanebüchenen Argumenten die Stadtentwicklung zu stören bzw. zu verhindern“, erklärte beispielsweise Stadtrat Günther Riepl (Freie Wähler). Das Urteil des Verwaltungsgerichts bezeichnet Riepl als „Ohrfeige“ für die Stadt.

Oberbürgermeisterin ohne klare Linie

Aus der CSU gab es Stimmen, die gar die Prüfung personalrechtlicher Konsequenzen forderten und auch die FDP äußerte Unverständnis. Allseits wurde betont, dass man nun bestrebt sei eine Einigung zu erzielen. Auch von Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer (SPD), die es aber – als Chefin der Verwaltung – ihrerseits versäumte, eine klare Linie vorzugeben.

Maltz-Schwarzfischer begrüßte einerseits die „Klarheit“, die das Urteil bezüglich der von der Stadt monierten, aber vom Gericht verneinten „Abfalleigenschaft“ des Schmack-Bergs gebracht habe und gab weiterhin einen Berg als Planungsziel aus. Andererseits ließ sie aber zeitgleich verlauten, dass vorher doch geklärt werden müsse, „welche Abfalleigenschaft“der Berg habe.

Entscheidung über Berufung im Berg-Streit: Stadträte erhielten Informationen sehr kurzfristig

Nun mussten also die Stadträte im Finanzausschuss entscheiden, denen das Thema recht kurzfristig auf der Tagesordnung vorgesetzt wurde. Die 15-seitige Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts, die immerhin schon seit dem 12. Juli vorliegt, erhielten die Stadträte, die nun über ein sechsstelliges Kostenrisiko entscheiden mussten, zu Beginn der Sitzung als Tischvorlage. Flankiert wurde das Ganze von einem juristisches Gutachten, das die Verwaltung in Auftrag gegeben hatte und das diese Begründung wiederum in Zweifel zog.

Dem Vernehmen nach befürchtet man bei Teilen der Verwaltung, dass auf Amtsleiterebene auch persönliche Haftungsansprüche geltend gemacht werden könnten, sollten sich in dem Erdwall am Ende doch giftige Materialien befinden und sollte man nicht alles unternommen haben, um diesen zu beseitigen.

(Übrigens: Unser brandneuer Regensburg-Newsletter informiert Sie regelmäßig über alle wichtigen Geschichten aus der Weltkulturerbe-Stadt und der Oberpfalz. Melden Sie sich hier an.)

Rechtsamt zieht Begründung des Verwaltungsgerichts in Zweifel

Das vom Rechtsamt vorgelegte juristische Gutachten, das eine Berufung favorisiert, zieht dabei insbesondere die abfallrechtliche Argumentation des Verwaltungsgerichts in Zweifel. Zwar sei die Frage der Verhältnismäßigkeit kritisch zu sehen – einen Berg zunächst für geschätzte Kosten von etwa neun Millionen Euro via 14.700 Lkw-Fahrten beseitigen zu lassen, den man laut Aufstellungsbeschluss für den entsprechenden Bebauungsplan aber am Ende irgendwie doch will.

Andererseits aber hofft man, dass sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am Ende doch auf die Frage der Abfalleigenschaft konzentrieren wird, deren Verneinung durch das Verwaltungsgericht Regensburg man in Zweifel zieht. Auch habe das Verwaltungsgericht nicht berücksichtigt, dass es sich um einen mehrstufigen Bescheid gehandelt habe, der auch eine Beprobung vorgesehen hätte, in deren Rahmen man über die Beseitigung mit sich hätte reden lassen – so die Argumentation des Umweltamts laut Sitzungsteilnehmern.

Dem folgte am Ende die Mehrheit des Finanzausschusses, die trotz der fehlenden CSU-Stimmen zustande kam – und in der Koalition gärt es.

Kommentare