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In Schongau könnte bald das erste genehmigte Tiny-House im Landkreis stehen: Der Bauausschuss befürwortete einstimmig die Bauvoranfrage in der Aggensteinstraße.
Schongau – Im Gegensatz zum Schwarzbau ein paar Straßen weiter, könnte sich die Stadt diesmal die notwendigen Befreiungen vorstellen. Bereits in seiner Sitzung im Mai hatte der Schongauer Bauausschuss eine Grundsatzentscheidung gefällt: Wenn das Baurecht eingehalten wird, steht man in Schongau der Errichtung der kleinen, meist mobilen Häuschen aufgeschlossen gegenüber. Einer der wichtigsten Punkte in der damaligen Sitzung: eine gesicherte Erschließung, also ein stationärer Kanal- und Wasseranschluss. Einfach nur mit einem Abwassertank und einem Chemieklo geht es also nicht. Und ohne Genehmigung auch nicht. Das Häuschen in der Meisenstraße ist bisher nicht genehmigt.
Vorgehen der Bauherrin ist vorbildlich
Geradezu vorbildlich ist diesbezüglich das Vorgehen der Bauherrin, die in der Aggensteinstraße ein Tiny-House errichten will und eine Bauvoranfrage eingereicht hat. Würde man das Bauvorhaben nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan beurteilen, wären diverse Befreiungen notwendig, machte Bernd Liebermann vom Städtischen Bauamt deutlich. Beispielsweise sind in dem Baugebiet Forchet I weder Holzhäuser zulässig, noch darf ein begrüntes Dach realisiert werden. Auch die Drehung des Obergeschosses mit eigentlich viel zu großem Kniestock würde eine Befreiung notwendig machen.
Auch wenn sich das geplante Tiny-House grundlegend von der baulichen Nutzung der Gebäude im Planungsgebiet unterscheidet – „von dieser Tatsache vermögen auch die Ausführungen der Bauherrin und ihres Architekten zur Formensprache und dem Volumen des geplanten Gebäudes nicht abzulenken“, so Liebermann –, könne man allen Befreiungen für das Klein-Wohngebäude zustimmen. Der Planer habe nach Rücksprache versichert, dass das Gebäude an das Kanal- und Trinkwassernetz angeschlossen werden soll.
Bettina Buresch findet Entwurf „sehr originell“
„Ich finde den Entwurf sehr originell“, so Bettina Buresch (ALS). Die Drehung des Obergeschosses sei zwar „etwas gewagt, aber warum nicht“. Nach der Skizze des Vorentwurfs, auf der viele höhere Bäume eingezeichnet sind, wollte sie jedoch wissen, ob an der Umgebung etwas geändert werde, Bäume des kleinen Wäldchens weichen müssten. Stadtbaumeister Sebastian Dietrich verwies darauf, dass es eine klassische Fundamentierung gebe für das Gebäude.
Von einem „Es fügt sich im Garten gut ein“ (Kornelia Funke, CSU) bis zur Bewertung „Besonders gut gefällt mir die geringe Bodenversiegelung“ (Peter Huber, SPD) fiel die Beurteilung durchwegs gut aus. Positiv äußerte sich diesmal auch Stephan Hild (UWV). „
Hier passt alles. Damals war es ein eher schlechtes Beispiel, wie es sich eben nicht gehört“, erläuterte der Stadtrat, was Bürgermeister Falk Sluyterman mit dem Hinweis „Schwarzbau“ unterfütterte. Auch sei der Fingerzeig auf die Bäume bestimmt angekommen, so Hild mit Blick auf Bauherrin und Planer im Publikum.
Auch Architekt will Bäume schützen
Der Schongauer Architekt, Sohn von Stadträtin und Bauausschuss-Mitglied Ilona Böse, erhielt dann sogar kurz das Wort. Sebastian Böse betonte: „Wegen der Bäume müssen Sie sich keine Sorgen machen.“ Zwar müsse man eventuell ein paar Äste wegnehmen, aber auch er habe die Vorgabe, auf einige Bäume besonders zu achten, die der Bauherrin am Herzen lägen.
Im Gegensatz zum Tiny-Haus in der Meisenstraße ist das Häuschen in der Aggensteinstraße nicht beweglich konzipiert, soll also keine Räder bekommen. „Sinn ist die Reduzierung auf die geringste Fläche, die man benötigt“, so Böse auf Nachfrage. Die Wohnfläche beträgt nach derzeitigem Planungsstand insgesamt rund 41 Quadratmeter. Die Bruttogeschoßfläche beträgt 67,5 Quadratmeter. Gebaut wird in Holzständerbauweise.
Das Erdgeschoss hat die Maße acht mal 4,40 Meter. Die Höhe bis zum oberen Dachfirst ist 5,50 Meter. „Diese Wohnfläche reicht aus für ein junges Paar mit vielleicht einem Kind“, so Böse. Bei den Tiny-Häusern auf Rädern sind maximal die Abmaße des größten in Deutschland erlaubten Hängers möglich, also 2,55 Breite und 12 Meter Länge. Die Straßenverkehrsordnung schreibt eine maximale Höhe von vier Metern vor.
Der Bauausschuss stimmte der Voranfrage einstimmig zu. Der Bauantrag soll im Herbst eingereicht werden. Ein genehmigtes Tiny-House gibt es im Landkreis bisher nicht.
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