„Tiny-Houses“ und „Mobile-Homes“ kann man sich in Schongau grundsätzlich vorstellen

Ja zu mobilen Häusern, aber bitte legal

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Klein, aber mein: Dieses Tiny-House steht in Schongau – noch – ohne Genehmigung. Grundsätzlich verschließt sich die Stadt dieser neuen Bauform jedoch nicht, wenn alle baurechtlichen Voraussetzungen stimmen.
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Ein kleines, eigenes Dach über dem Kopf – diesen Traum kann man sich in Schongau mit einem „Tiny-House“ erfüllen. Aber nur, wenn das Baurecht eingehalten wird.

Schongau – Eine Idee aus den USA scheint auch in der Region angekommen zu sein: In jüngster Zeit würde immer wieder in der Schongauer Bauverwaltung angefragt, ob und wo in Schongau kleine mobile Häuschen erlaubt seien, erläuterte Bernd Liebermann in der aktuellen Sitzung des Bauausschusses. Unter „Tiny-House“ versteht sich ein mobiles Häuschen ohne festes Fundament, das maximal die Abmaße des größten in Deutschland erlaubten Anhängers hat, also höchstens 2,55 Meter breit und 12 Meter lang ist. Bei einer zweiten Wohnebene ergeben sich immerhin 61,2 Quadratmeter, für alleinstehende Personen oder ein Paar durchaus eine Alternative, zumal man das winzige Häuschen mit geringem Aufwand versetzen lassen kann.

Aber ist das auch eine Alternative für Schongau? Wenn ja, wo könnte man solche „Mobile-Homes“ erlauben und wie müssten diese gestaltet sein? Weil es bereits eines in Schongau-West gibt, das im Übrigen trotz Ablehnung des städtischen Bauamts errichtet wurde, wünschte sich die Stadtverwaltung eine Grundsatzentscheidung des Bauausschusses.

Das bereits aufgestellte Tiny-House ist bisher nicht genehmigt

„Das ist nicht genehmigt, aber von langer Hand geplant, ich kann dieser Form für Schongau nichts abgewinnen“, formulierte es Stephan Hild (UWV), der das Holzhäusel im Forchet allein anhand der Bilder negativ beurteilte. Vor allem störte er sich an der hohen Hecke, die fast die gesamte Gebäudelänge abdeckt, sowie an geparkten Fahrzeugen und Anhängern vor dem Häuschen („Da sieht es aus wie bei Hempels unterm Sofa“). Hild hinterfragte, wie das Gebäude beheizt werde und ob Erschließungsbeiträge gezahlt worden seien. „Alle anderen, die den normalen Weg einhalten, sind die Gelackmeierten.“

Bettina Buresch (ALS) hingegen zeigte sich grundsätzlich von der Idee eines „Tiny-Houses“ angetan. „Ich habe schon Berichte gesehen, wo sich das absolut geschmackvoll einfügt.“ Es spreche nichts dagegen, sich auf einen engeren Wohnraum zu beschränken, ganz gleich, ob für junge Leute oder als Austragshäuschen. „Es ist eine interessante neue Wohnform, die wir durchaus unterstützen könnten, aber nicht ghettomäßig, sondern geregelt.“

Wenn sich alles im Rahmen der Baugesetze bewegt, dann ist das in Ordnung 

Dieser Ausführung folgte auch Hild, „sobald sich das im Rahmen der normalen Baugesetze bewegt“. Selbstverständlich könnten Genehmigungen nur erteilt werden, wenn sich alles im gesetzlichen Rahmen bewege, erläuterte Sebastian Dietrich. Der Stadtbaumeister sieht in den Häuschen durchaus Chancen „für die Erschließung neuer Flächen, auf die man sonst keinen Zugriff hat“. Dietrich nannte als Beispiel das Grundstück eines Eigentümers, der kein Interesse am Verkauf oder der langfristigen Verpachtung habe.

„Oberstes Gebot muss die Entsorgung von Abwässern sein, denn im Mittelalter sind wir jetzt nicht mehr“, war Kornelia Funke (CSU) wichtig. Auch sollten keine ungewünschten Partyhäuser oder gar ein Feriendomizil entstehen. Auch Fraktionskollege Helmut Hunger fände es völlig „schizophren, wenn wir die Besitzer von Tiny-Häusern anders behandeln, als andere Bauherren“. Er bezweifelte allerdings, dass Vorgaben wie etwa die Energiesparverordnung wirklich eingehalten werden könnten.

Nur mit Chemie-Klo und Abwassertank geht es nicht 

Nach der Gesetzeslage ist es im unbeplanten Innenbereich (ohne Bebauungsplan, aber Einfügungsgebot) wie auch im beplanten Innenbereich (über eine Regelung im Bebauungsplan) durchaus möglich, die winzigen mobilen Häuschen zuzulassen. Die Erschließung, also Kanal und Wasser, muss aber gesichert sein, ein Chemie-Klo und ein Abwassertank wie bei einem Camper sind also keine Option. „Grundsätzlich kann man dieser Bauart aber zustimmen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten sind“, fasste Bürgermeister Falk Sluyterman zusammen.

Ohne Genehmigung geht es aber auch in Zukunft nicht. Das bestätigt auch Hubert Kergl, Sachbereichsleiter im Bauamt des Landratsamtes Weilheim-Schongau. Einen bereits genehmigtes „Tiny-House“ gibt es im Landkreis nicht, jedoch liegt ihm aktuell eine Anfrage aus der VG Altenstadt vor. Der Bauherr aus Schongau muss nun einen Bauantrag vorlegen.

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