VonSascha Karowskischließen
München geht gegen das Urteil zur Landshuter Allee vor. OB Dieter Reiter will Tempo-30-Schilder vorerst nicht aufstellen lassen. Entscheidend wird die nächste Instanz.
Die Stadt wird juristisch gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vorgehen, wonach das Tempolimit von 30 km/h auf einem Teilstück der Landshuter Allee bestehen bleiben soll. Das kündigte OB Dieter Reiter (SPD) am Donnerstag (19. Februar) an.
Nach Tempo-30-Urteil: Stadt München legt Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof ein
„Die Landeshauptstadt München legt heute Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts München zur Landshuter Allee ein“, sagte Reiter. „Zusätzlich hat die Stadt beantragt, das unverzügliche Aufstellen der Tempo-30-Schilder bis zur Entscheidung der nächsthöheren Instanz, des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, auszusetzen.“
Wie berichtet, hatte die Stadt im Juni 2024 auf dem etwa 2,5 Kilometer langen Teilstück zwischen Arnulfstraße und Toni-Merkens-Weg das Tempo gedrosselt. Statt 50 oder 60 km/h galt fortan 30 km/h als zulässige Höchstgeschwindigkeit. Hintergrund war, dass die Landshuter Allee seit Jahren nicht den EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft einhält.
OB Dieter Reiter möchte Schilder zunächst nicht austauschen
Mit dem Tempolimit allerdings schon, was auch daran liegt, dass der Gesamtverkehr an dieser Stelle um rund zehn Prozent abgenommen hat. „Die aktuellen Grenzwerte für Stickstoffdioxid wurden im gesamten letzten Jahr und werden auch aktuell an der streitgegenständlichen Stelle eingehalten“, sagt Reiter. Der ließ vor vier Wochen das Tempolimit aufheben und die Schilder wieder austauschen.
Zwei Anwohner, aber auch die Deutsche Umwelthilfe gingen gegen die Entscheidung juristisch vor. Mit Erfolg. Das Verwaltungsgericht entschied: Tempo 30 muss bleiben. Die Fachleute in der Stadtverwaltung gehen zwar davon aus, dass der Grenzwert auch eingehalten wird, wenn wieder schneller gefahren werden darf. Doch das Gericht monierte, dass diese Prognose unsicher ist. Unter anderem würden die Sperrung des Landshuter Allee-Tunnels sowie Bauarbeiten nicht berücksichtigt.
Urteil zu Tempolimit auf der Landshuter Allee: OB Reiter spricht von einem absurden Hin und Her
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Daher bestehe aus Reiters Sicht keinerlei Notwendigkeit, die Schilder jetzt auszutauschen. Auch weil eine erfolgreiche Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof ein erneutes Austauschen der Schilder nach sich ziehen würde. „Dies würde zu einem unverhältnismäßigen Kostenaufwand führen, den letztlich der Steuerzahler bezahlen muss“, sagte Reiter. „Ganz abgesehen von einem absurden Hin und Her, das für die Menschen nicht mehr nachvollziehbar wäre. Sollte das Verwaltungsgericht München den Antrag auf Aufschiebung ablehnen, wird die Stadt sich selbstverständlich rechtskonform verhalten und die Schilder unverzüglich austauschen.“
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