Die Bauruine des ehemaligen Hotels Bruckfeld direkt gegenüber dem Kurhaus ist vielen Bürgern und der Stadt seit vielen Jahren ein Dorn im Auge. Nach einem Gerichtsurteil vom Donnerstag steigen die Chancen, dass der Eigentümer dort Wohnungen bauen kann.
Bad Tölz – Die Verhandlung lief noch keine Viertelstunde, da war klar, dass die Stadt Bad Tölz verlieren würde. Die Vorsitzende Richterin des 1. Senats am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München, Gertraud Beck, ließ keinen Zweifel daran, was der Knackpunkt in dem Verfahren um das Baugebiet Bruckfeld ist: die ungenügende Abwägung der Interessen des Antragstellers (Familie Häringer) durch die Stadt Bad Tölz nämlich. „Damit sind wir nicht einverstanden.“ Alle anderen Punkte wie etwa die vermeintlich fehlerhafte Auslegung des Bebauungsplans im Tölzer Rathaus wurden von den Rechtsanwälten beider Parteien zwar diskutiert, blieben aber Randaspekte ohne Bedeutung.
Kurzer Rückblick: Seit geschlagenen 30 Jahren beschäftigt das rund 4800 Quadratmeter große Grundstück am Bruckfeld im Badeteil gegenüber dem Kurhaus nun die Stadt und die Gerichte. Die Besitzer aus München versuchen seit 2007, eine Wohnbebauung durchzusetzen. Die Stadt lehnte ab. Der Stadtrat beschloss 2011 die Aufstellung eines Bebauungsplans. Im Jahr 2012 folgte eine – mehrfach verlängerte – Veränderungssperre, um den Zustand auf einer 1,3 Hektar großen Fläche rund um das Bruckfeld mit mehreren Besitzern einzufrieren und für eine touristische Nutzung zu sichern.
Auch Anton Hoefter sitzt bei Verhandlung im Publikum
Dieses Ziel wurde von der Vorsitzenden Richterin für eine Kur- und Fremdenverkehrsstadt wie Tölz ausdrücklich als nachvollziehbar bezeichnet. Das war deshalb nicht uninteressant, weil mit Anton Hoefter (Jod AG) auch einer der größten Eigentümer touristischer Flächen im Badeteil im Publikum saß. Auch hier wird der Streit mit der Stadt wohl erst juristisch geklärt werden. Der Fall, so hat Bauamtsleiter Christian Fürstberger mehrfach gesagt, sei aber anders gelagert als am Bruckfeld.
Da hat die Stadt nun nicht nur eine Schlacht, sondern auch den Krieg verloren. Die Richterin des 1. Senats von Bayerns höchster Instanz in Sachen Verwaltungsrecht griff nämlich die Argumentation aus dem Vorverfahren am Verwaltungsgericht auf und ging mit der Verwaltung der Stadt Tölz im Wortsinn „hart ins Gericht“. Mit einem Satz (Sinngemäß: Die Stadt ist nicht verpflichtet, Wohnnutzung zuzulassen) die Belange und Interessen des Antragstellers im Verfahren abzuwägen, sei nicht hinnehmbar. Die Kommune hätte ermitteln – und gegenüber den Stadträten – darstellen müssen, was auf dem Grundstück überhaupt realisierbar ist und was dem Antragsteller mit dem sehr engmaschigen Bebauungsplan, der nur ein geringes Nutzungsspektrum vorsieht, genommen wird. Beck: „Das ist nicht geschehehen.“ Das sei aber das Wesen einer Abwägung.
Lesen Sie auch: Kritik an der Tölzer Tourismus-Politik: Bürgermeister nimmt Stellung
Der Rechtsvertreter der Stadt, Michael Hauth, verwies immer wieder darauf, dass das Ergebnis der Abwägung (keine Wohnnutzung) aus einer langen Historie heraus offenkundig gewesen sei und sich auch durch zehn Seiten Ausführungen nicht geändert hätte. Das Gericht bestand darauf, dass Verwaltung und Stadtrat zuerst hätten abwägen müssen. Es könne nicht vorneherein klar sein, „dass etwas hinten runterfällt“.
Wegen erheblicher Abwägungsfehler erklärte das Gericht den Bebauungsplan „Sondergebiet Hotel am Kurpark“ (= Bruckfeld) für unwirksam. Der Normenkontrollklage wurde damit stattgegeben.
Lesen Sie auch: Tölzer Traditionsbetrieb wird saniert und erweitert
Wird nun gebaut? Ein zufriedener Patrick Bühring, Rechtsanwalt der Familie Häringer, erläuterte nach der Verhandlung, dass ja noch ein Vorbescheidsantrag für zwei Wohnhäuser existiere, den das Verwaltungsgericht im Jahr 2017 als zulässig beurteilt hatte (wir berichteten). In diesem Fall hatte die Stadt Berufung eingelegt. Bühring geht dennoch davon aus, dass der Vorbescheid nun rechtswirksam wird.
So ist es wohl. Bauamtsleiter Christian Fürstberger erstattete am Donnerstag noch im Tölzer Bauausschuss Bericht. Er rechnet damit, dass der VGH nach dem gestrigen Urteil die Berufung gar nicht erst zulassen wird. Damit hat der Vorbescheid Geltung. Sein Kommentar zum Urteil fiel eindeutig aus. Was die Richterin zum Thema Abwägen gesagt habe, sei richtig. Da habe man zu dünn gearbeitet. „Da müssen wir uns Asche aufs Haupt streuen.“
Christoph Schnitzer