VonAndreas Steppanschließen
Der Tölzer Bürgermeister Josef Janker kritisiert die Initiatoren des Bürgerbegehrens zum Bichler Hof mit drastischen Worten.
Bad Tölz – „Was hier behauptet wird, führt die Menschen in die Irre.“ So bewertet Bürgermeister Josef Janker den Flyer, mit denen die Initiatoren des Bürgerbegehrens zum Bichler Hof werben.
Die Ausgangslage: Grundeigentümer Hubert Hörmann will das ehemalige Eon-Erholungsheim Bichler Hof am Buchberg zum Hotel umbauen. Der Bau von 18 Doppelhaushälften und zwei Einfamilienhäusern auf dem Areal soll dabei zur Querfinanzierung dienen. Zu diesem Projekt findet am Sonntag, 16. September, ein Bürgerentscheid statt. Mit 1823 gültigen Unterschriften haben die Bürger die Forderung der Initiatoren unterstützt: Hörmann soll nur dann Baurecht für die Wohnhäuser erhalten, wenn er ein Drittel der vorgesehenen Fläche an die Stadt verkauft. Diese könne dort Wohnraum für Einheimische und Familien schaffen. Abgelehnt wird dieses Ansinnen von allen Stadtratsfraktionen außer den Grünen sowie auch von Janker (CSU). Der Rathauschef kommentiert nun eine Reihe von Thesen des Bürgerbegehrens.
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-Die Initiatoren schreiben, der Buchberg habe „einen hohen Erholungswert“ und solle „eigentlich gar nicht bebaut werden“. Dazu Janker: „Eine Nutzung des Gebiets für die Bevölkerung war nie gegeben, es handelt sich seit jeher um Privatbesitz.“ Auch jetzt sei nur für einen „geringen Teil der Gesamtfläche“ eine Bebauung vorgesehen. Es werde vertraglich mit dem Eigentümer festgeschrieben, dass die bestehenden Wege unverändert für die Öffentlichkeit nutzbar bleiben.
-Ein weiterer Satz aus dem Flyer: „Die Umwandlung von Grünland in Bauland bedeutet für den privaten Grundbesitzer einen enormen Wertzuwachs.“ Dieser Wertzuwachs, so Janker, „ist für den Eigentümer verpflichtend in die Sanierung des Hotels zu stecken“. Auch das werde vertraglich festgezurrt.
-„Das Bürgerbegehren will, dass beim Projekt Bichler Hof in jedem Fall ein Drittel der Wohnbaufläche günstig an die Stadt (und damit an alle BürgerInnen) geht.“ So steht es im Flyer. Das bewertet Janker so: „Das Bürgerbegehren will, dass ein Hotel verwirklicht wird und dass ein Drittel der Fläche an die Stadt geht.“ Das würde bedeuten, dass sowohl Variante 1 als auch 2 der städtischen Satzung zur zukunftsorientierten Bodennutzung (ZoBon) angewandt werden. Die ZoBon sieht vor: Wird Grünland in Bauland umgewandelt, dann muss der Investor entweder ein Drittel des Bodens an die Stadt verkaufen – oder er muss ein „städtebauliches Ziel“ der Stadt verwirklichen. Die Stadt betrachtet die Eröffnung eines Hotels als ein solches Ziel. „Wenn der Grundeigentümer nun beide Varianten der ZoBon gleichzeitig erfüllen muss, dann wird er übervorteilt. Das wäre nicht fair“, sagt Janker.
Ich habe Anfragen von Einheimischen mit höheren Einkommen vorliegen.“
-Die Initiatoren argumentieren: „Ein privates Hotelbauvorhaben ist nicht wichtiger als die Schaffung von Wohnraum.“ – „Natürlich nicht“, bestätigt Janker. Am Bichler Hof aber werde nach aktueller Planung sowohl ein Hotel wiederbelebt als auch Wohnraum geschaffen. In diesem Fall handle es sich eben – an dieser Stelle städtebaulich sinnvoll – nicht um günstigen Geschoßwohnungsbau, sondern um Doppelhaushälften. „Es gibt genug Leute, die sich ein solches Wohneigentum leisten wollen. Auch das sind Tölzerinnen und Tölzer. Ich habe mehrere Anfragen von Einheimischen mit höheren Einkommen vorliegen.“
Günstigen Wohnraum schaffe die Stadt an anderer Stelle auf eigenen Flächen: an der Osterleite, an der Kohlstattstraße (hier will die Baugenossenschaft Lenggries ein Grundstück der Stadt bebauen), an der Arzbacher Straße und der Königsdorfer Straße.
-In Frage stellt Janker auch die Überschrift des Bürgerbegehrens: „Sozial gerechte Bodennutzung beim Projekt Bichler Hof“. Der Stadtrat habe bewusst keine Satzung zur „sozial gerechten“, sondern zur „zukunftsorientierten Bodennutzung“ beschlossen. „Ohne ZoBon hätte man früher zu dem Projekt gesagt: ,Braucht Tölz das? Ja!‘, und der Investor hätte es genehmigt bekommen“, so Janker. Dass die Stadt nun bei privatem Eigentum überhaupt über die Art der Bebauung mitrede und vertragliche Vereinbarung mit dem Investor treffe, „das geht nur, weil wir die ZoBon geschaffen haben. Dann sollten wir uns auch an den Wortlaut der ZoBon halten.“
Falls am 16. September das „Ja“ gewinne, dann sei er sicher, dass sich Investor Hörmann an seine öffentliche Ankündigung halte, keinen Quadratmeter Grund an die Stadt zu verkaufen und auch das Hotelprojekt nicht umzusetzen. „Alles andere ist Wunschdenken.“
