VonAndreas Steppanschließen
Ein Rechtsanwalt aus Bernburg/Saale erhebt Vorwürfe gegen die Stadt Bad Tölz. Streitpunkt ist deren Vorgehen beim Erheben des Fremdenverkehrsbeitrags.
Bad Tölz – Nach Einschätzung des Anwalts aus Sachsen-Anhalt, der einen Mandanten in Bad Tölz vertritt, hält sich die Stadt nicht an die Vorgaben ihrer eigenen Satzung. Stadt-Kämmerer Hermann Forster weist diese Anschuldigung entschieden zurück.
Entzündet hat sich der Streit an dem Bescheid, der einem Tölzer Vermögensberater zuging. Er hatte schon mehrere Jahre Fremdenverkehrsbeitrag an die Stadt bezahlt. Doch als der Betrag zuletzt deutlich anstieg, kam ihm die Sache seltsam vor, und er wandte sich an einen befreundeten Anwalt. „Ich habe daraufhin im Namen meines Mandanten Widerspruch eingelegt und Akteneinsicht angefordert“, sagt Friedhelm Bernsen im Gespräch mit dem Tölzer Kurier. Letztere bekam er nicht – dafür einen Anruf aus der Tölzer Stadtkämmerei. Im Gespräch habe er der Mitarbeiterin auseinandergesetzt, dass sein Mandant keinerlei Vorteil aus dem Fremdenverkehr ziehe. „Er hat überhaupt keine Kunden aus dem Hotel- und Gaststättenbereich.“ Daher sei er auch nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet. „Daraufhin wurden die Bescheide für 2017 bis 2019 aufgehoben, mein Mandant bekam Geld zurückerstattet.“
Stadt habe „reihenweise falsche Bescheide produziert“
Bernsen ist dennoch alles andere als zufrieden. Sein Mandant sei zuvor nie gefragt worden, welchen Kundenstamm er betreue. Die Festsetzung des Beitrags sei allein auf der Grundlage seines Umsatzes und Gewinns sowie einer willkürlichen Schätzung erfolgt. In der städtischen Satzung steht, dass für die Ermittlung des anzuwendenden „Vorteilssatzes“ unter anderem „die Lage und Größe der Geschäftsräume, die Betriebsweise und die Zusammensetzung des Kundenkreises von Bedeutung“ sei. Doch nichts davon habe die Stadt bei dem Vermögensberater abgefragt, geschweige denn überprüft, so Bernsen. Auch auf dem Bescheid sei – im Widerspruch zur Satzung – kein „Veranlagungsmerkmal“ verzeichnet. Bei jedem einzelnen Gewerbetreibenden genau festzustellen, inwieweit und mit welchem Anteil er vom Fremdenverkehr profitiere, wäre auch „eine Sisyphusarbeit“. Bernsen geht vielmehr davon aus, dass die Stadt stattdessen „sehenden Auges reihenweise falsche Bescheide produziert“.
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Beim Erheben des Fremdenverkehrsbeitrags gehe die Stadt alles andere als willkürlich vor, wehrt sich Stadtkämmerer Forster. Grundsätzlich müsse jeder selbstständig Tätige in Bad Tölz Fremdenverkehrsbeitrag bezahlen. Dabei werde differenziert, inwieweit der Betrieb einen Vorteil aus dem Fremdenverkehr ziehe. Das reiche von keinerlei Vorteil – was bei rund 500 von 2000 Betrieben der Fall sei – bis zu „das ganze Geschäft beruht auf Fremdenverkehr“ bei Hotels und Pensionen.
„Wenn wir nichts bekommen, müssen wir schätzen“
Bei einem Bäcker an der Marktstraße etwa könne man davon ausgehen, dass viele Ausflügler und Touristen bei ihm Semmeln kaufen, nennt Forster ein Beispiel. Auch wenn er Hotels beliefere, profitiere er mittelbar vom Fremdenverkehr. Liege sein Geschäft dagegen in der Siedlung, spiele dieser Faktor bei ihm keine so große Rolle, Die Höhe des Fremdenverkehrsbeitrags für den einzelnen Betrieb reiche dementsprechend von niedrigen zweistelligen bis hin zu fünfstelligen Beträgen.
Die Stadt berechne den Betrag aus Umsatz, Gewinn und dem „Vorteilssatz“. Grundlage seien die Angaben, die der Betrieb selbst macht. Die entsprechende Erklärung, die die Stadt an die Betriebe verschicke, habe der betroffene Vermögensberater allerdings nicht ausgefüllt. „Wenn wir nichts bekommen, müssen wir irgendwann schätzen“, sagt Forster. Die Rücknahme der Bescheide zeige aber, dass sich so etwas auch unkompliziert klären lasse.
Hier widerspricht Anwalt Bernsen. Auf besagter „Erklärung zur Veranlagung des Fremdenverkehrsbeitrags“ seien lediglich Gewinn und Umsatz abgefragt worden.
Forster räumt allerdings ein, dass der Fremdenverkehrsbeitrag öfter „streitbehaftet“ sei. Denn letztlich gebe es eben keine exakte Berechnung, welchen Anteil der Fremdenverkehr zum Umsatz jedes Gewerbetreibenden beitrage. Es seien immer Schätzungen nötig. Die aber seien gerichtsfest, solange sie „nachprüfbar und nicht willkürlich“ seien.
Laut Kämmerer Hermann Forster nimmt die Stadt pro Jahr rund 700 000 Euro an Fremdenverkehrsbeiträgen ein. Das Geld werde zweckgebunden im Tourismusbereich verwendet.
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