VonGerti Reichlschließen
Berchtesgaden und Kreuth haben es vorgemacht. Jetzt sagt auch Rottach-Egern der Flut an Zweitwohnungen den Kampf an und bereitet eine entsprechende Satzung vor.
Rottach-Egern – Geschlossene Rollläden, verriegelte Tore, der klassische Fall eines Zweitwohnsitzes. Etwa 18 Prozent, so Bürgermeister Christian Köck (CSU), beträgt der Anteil in Rottach-Egern. „Wenn wir die Dunkelziffer mitrechnen, sind es etwa 20 Prozent.“ Er wolle nicht, dass ein „Missverhältnis“ entstehe, so Köck, Daher stand ein Grundsatzbeschluss für eine Anti-Zweitwohnungssatzung am Dienstagabend im Gemeinderat zur Debatte.
Bauamtsleiterin Christine Obermüller berief sich auf das Beispiel Berchtesgaden und auch die Nachbarn in Kreuth, die erst im Oktober eine Satzung zur „Sicherung der Zweckbestimmung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktion“ nach Überprüfung durch den Bayerischen Gemeindetag verabschiedet hatten. Auch in Fischbachau wird das Thema bereits diskutiert.
Zweitwohnungen in Rottach-Egern: Örtliche Bevölkerung im Nachteil
Berchtesgaden sei wie Rottach-Egern ein Tourismusmagnet, wo Wohnungen zu hohen Preisen gekauft und Nebenwohnsitze angemeldet würden. „Die örtliche Bevölkerung hat dann leider nicht mehr die Möglichkeit, diese Preise zu bezahlen“, so Obermüller. Nun gelte es zunächst zu ermitteln, welche Gebiete im Ort überwiegend touristisch geprägt seien. Dort seien dann die Nebenwohnsitze genehmigungspflichtig. Die Verwaltung müsse eine entsprechende Satzung entwerfen und wieder dem Gemeinderat vorlegen. Dies sei vermutlich im nächsten Jahr der Fall.
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Anti-Zweitwohnungssatzung: „Bauträger unter die Lupe nehmen“
Rathauschef Köck riet dazu, die Satzung zu erlassen und nun den Grundsatzbeschluss zu fassen. „Wir sind auch gut beraten, die Bauträger unter die Lupe zu nehmen“, so Köck. Denn die Gemeinde habe in den vergangenen Jahren die Erfahrung gemacht, dass dort, wo kleinere Objekte gestanden seien, oft größere Eigentums- oder Zweitwohnungen entstanden seien. Sollte es zu Härtefällen kommen, wenn beispielsweise ein Gästehausbetreiber seinen Betrieb aufgeben wolle, weil er keinen Nachfolger habe, dann müsse er dies der Gemeinde vorlegen. Die könne dann entscheiden, ob nicht Erstwohnsitze daraus werden können. Das Thema sei im Ortsplanungsausschuss schon besprochen worden, und auch im Hintergrund werde schon gearbeitet, so Köck.
Josef Kaiser (CSU) war zunächst skeptisch: Er habe sich die Kreuther Satzung vorgenommen. „Und da steht drin, dass die Umwandlung von bestehenden Fremdenzimmern in Zweitwohnungen verhindert werden soll.“ Seiner Auffassung nach könne mit der Satzung aber nicht verhindert werden, dass beim Bau von neuen Häusern auf der grünen Wiese dort auch Zweitwohnungen entstehen. „Was bringt die Satzung?“, fragte er. Obermüller stellte nochmal klar: Wenn das Gebiet überwiegend touristisch geprägt sei, greife in Zukunft die Satzung. Der Bestand sei freilich gesichert.
Georg Höß (FWG) hielt die Satzung für sinnvoll. Es gehe nicht darum, dass kein Wohnhaus mehr gebaut werden dürfe, sondern, dass in einem touristischen Gebiet keine Zweitwohnungen mehr entstehen.
Dritte Bürgermeisterin Gabriele Schultes-Jaskolla (FWG) war ebenfalls für den Grundsatzbeschluss und fand, dass man den Entwurf abwarten sollte, um dann nochmal darüber zu diskutieren, ob sie haltbar sei und Sinn mache.
Die Bauamtsleiterin ergänzte, dass es inzwischen auch den Touristen auffalle, dass an ganzen Straßenzügen die Jalousien unten seien und sich Rottach-Egern verändert habe. „Es ist ein Missverhältnis, dass es für die einheimische und arbeitende Bevölkerung keinen Wohnraum mehr gibt.“
Es gab nichts mehr zu sagen. Einstimmig war der Gemeinderat für die Aufstellung einer Satzung.
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