VonMagdalena Höcherlschließen
Floßfahrten durch die Altstadt: Der Stadtrat möchten den Vorschlag von Alfred Fraas prüfen lassen. Wasserrechtliche Bedingungen und die Flößerrechte spielen eine entscheidende Rolle.
Wolfratshausen – Um Wolfratshausen für Einheimische wie Touristen attraktiver zu gestalten, setzt sich Kulturreferent Alfred Fraas für Floßfahrten durch die Altstadt ein. Der CSU-Stadtrat möchte, dass die Flöße künftig auf Höhe des Wertstoffhofs ablegen und auf der Loisach bis zur Floßlände fahren können. In seiner jüngsten Sitzung beschloss der Stadtrat, die Voraussetzungen dafür zu klären (wir berichteten). Neben den wasserrechtlichen Bedingungen sollen auch die Flößerrechte geklärt werden.
Das könnte laut Josef Seitner schwierig werden. Der Wolfratshauser Floßmeister beruft sich auf sein Erbrecht, das die Regierung von Oberbayern weder einer anderen Privatperson noch einem anderen Betrieb erteilen könne. Er und sein Cousin Franz Seitner hatten deutlich gemacht, dass sie Fraas’ Idee nicht umsetzen wollen, da sich der finanzielle Aufwand nicht lohne und die Anwohner wegen des Lärms klagen könnten.
Vergangene Woche hatte die Kommune bei der Regierung von Oberbayern noch keine Anfrage bezüglich des Flößerrechts gestellt, berichtet Pressesprecher Dr. Martin Nell auf Anfrage unserer Zeitung. Generell spielt das Flößerrecht bei der Frage, ob die hölzernen Gefährte auf der Loisach durch die Altstadt treiben können, zunächst eine untergeordnete Rolle. Wie Nell erklärt, bedürfe die Aufnahme eines Flößereibetriebs erst einmal einer „wasserrechtlichen Genehmigung durch die zuständige Kreisverwaltungsbehörde“. Diese Genehmigung sei bisher noch nicht beantragt worden, sagt Landratsamts-Sprecherin Marlis Peischer.
Ist das Vorhaben naturverträglich?
Geht ein solcher Antrag ein, werden in einem spezifischen Verfahren unter anderem die Belange der Wasserwirtschaft, des Naturschutzes, der Fischerei und des Immissionsschutzes geprüft. „Da sich die Loisach überwiegend im Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Gebiet befindet, wäre anhand der Unterlagen auch zu prüfen, ob das Vorhaben naturverträglich ist“, berichtet Peischer.
Grundsätzlich könne die Kreisbehörde die Genehmigung versagen, an Bedingungen knüpfen oder widerrufen, soweit es das Wohl der Allgemeinheit, die Verkehrssicherheit, die öffentliche Ruhe, die Fischerei und den Schutz von Eigentum sowie der Unterhaltung des Gewässers beeinflusst. Um Floßfahrten auf der Loisach zu ermöglichen, müssten all diese Faktoren geklärt werden. mh
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