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Im Vorbeiradeln schlug ein Mann einer Schülerin (13) mit der Hand auf den Po. Vor Gericht kann sich der 38-Jährige nicht mehr daran erinnern.
Wolfratshausen – Auf dem Heimweg mit dem Fahrrad von der Schule in Wolfratshausen nach Geretsried erlebten zwei Schülerinnen (13 und 14 Jahre alt) eine böse Überraschung: Während einer Trinkpause am Radweg an der B11 schlug ein Mann (38) der 13-Jährigen im Vorbeiradeln mit der Hand auf den Po. „Wir waren beide total geschockt, meine Freundin hat zu weinen angefangen“, schilderte die 14-Jährige den Vorfall, der sich am 21. Juni 2018 gegen 13.30 Uhr ereignet hatte, seinerzeit gegenüber der Polizei. Nun musste sich der Täter wegen sexueller Belästigung verantworten. Er wurde zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt.
„Ich entschuldige mich. Das war nicht meine Absicht gewesen, es war sozusagen aus Versehen“, ließ der Mann, der 2015 nach Deutschland eingereist ist, die Dolmetscherin übersetzen. Damit räumte er im Grunde die Tat ein, wenngleich er sich weder an das Geschehen, noch an die Mädchen erinnere. „Ich weiß nicht mehr, was genau passiert ist“, sagte er. Möglicherweise sei sein Erinnerungsvermögen durch Medikamente beeinträchtigt worden. Nach Aussage seiner Verteidigerin wurde ihr Mandant wegen einer Anpassungsstörung behandelt.
Richter Urs Wäckerlin sah jedoch „keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass Medikamente oder psychische Probleme ein Grund für die Tat“ waren. „Vielleicht ist es für Sie kulturell nicht ohne Weiteres möglich, so ein Verhalten einzugestehen“, sagte Wäckerlin. Nach einem Zeugenaufruf in der lokalen Presse, war der Angeklagte von einer Mitarbeiterin des Landratsamts als möglicher Täter ins Spiel gebracht worden.
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Seine Täterschaft sah das Gericht aus mehreren Gründen als erwiesen an: Die Beschreibung der Mädchen passte in Einzelheiten. Den Radweg benutzte der Mann regelmäßig auf dem Weg zur Arbeit. Bei der Wahllichtbildvorlage durch die Polizei hatten die Schülerinnen ihn wiedererkannt. Das gestreifte Poloshirt, das im Schrank des Angeklagten gefunden worden war, entsprach exakt dem Shirt, das der Po-Grapscher getragen hatte.
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Wäckerlin blieb in seiner Strafe von 3000 Euro deutlich unter der Forderung des Staatsanwalts, der eine Bewährungsstrafe von sieben Monaten beantragt hatte. „Sie müssen eines wissen“, schärfte der Richter dem Angeklagten in seiner Begründung ein: „Die sexuelle Integrität und Unversehrtheit von Frauen und Mädchen wird in Deutschland sehr hochgehalten. Und es ist völlig inakzeptabel, dass sich ein fremder Mann so an Mädchen und Frauen zu schaffen macht. Wenn wir uns wegen so etwas hier nochmals sehen, müssen sie damit rechnen, im Gefängnis zu landen.“
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