„Die ganze Gerichtsverhandlung ist eine Farce“

Wolfratshausen: Die Zitate des Jahres 2019 aus dem Amtsgericht

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Viel passiert ist im Jahr 2019 am Wolfratshauser Amtsgericht.
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Unter den wachsamen Augen Justitias spielen sich in den Gerichtssälen teils abenteuerliche Szenen ab - auch am Wolfratshauser Amtsgericht. Das sind die besten Zitate 2019.

Wolfratshausen - So manches, was Angeklagte, Zeugen, Richter, Staatsanwälte und Verteidiger am Wolfratshauser Amtsgericht von sich geben, verleiht den Verhandlungen gelegentlich einen Charme wie einst am „Königlich Bayerischen Amtsgericht“. Besonders im Gedächtnis geblieben sind unserem Gerichtsreporter diese Zitate:

„Wenn Sie essen möchten, machen wir eine Unterbrechung. Aber das ist hier kein Frühstücksraum.“ Richter zum Angeklagten, der sich laut raschelnd anschickt, eine Semmel aus seiner Papiertüte zu kramen. 

„Was war da noch? Mein Kopf kommt gerade nicht mit.“ Der Angeklagte kann den Vorwürfen des Richters nicht folgen. Der Richter klärt auf: „Dass sie mit dem Schimpfwort die Deutsche Bahn gemeint haben. Das ist doch hanebüchener Quatsch, kompletter Unsinn.“ Der Angeklagte schaut betreten drein. Der Richter hilft: „War ein Scheiß, oder?“ Der Angeklagte stimmt kleinlaut zu: „War ein richtiger Scheiß.“ 

„Ich bin nur nervös, nicht blöd!“ Der Angeklagte entschuldigt sich, dass er über eine Frage der Sachverständigen einen Moment nachdenken muss. 

„Ich muss das jetzt erst mal sacken lassen, ich kann dazu nichts sagen.“ Angeklagter, nachdem die Staatsanwältin eine Bewährungsstrafe von acht Monaten sowie 80 Stunden Soziale Dienste als Bewährungsauflage beantragt hat. Der Richter packt im Urteil noch weitere 80 Stunden drauf. 

„Sie scheinen einen Umgang mit Alkohol zu pflegen, der doch zu hinterfragen ist.“ Richter zur Angeklagten, die sich in allen Anklagepunkten auf einen alkoholbedingten Blackout berief. 

„Was könnte denn passiert sein?“, will der Richter von der Angeklagten wissen, die zunächst, stark alkoholisiert, einen flüchtigen Bekannten der sexuellen Nötigung und Vergewaltigung bezichtigt, später die Anzeige aber zurückgenommen hat. „Wahrscheinlich nix. Wahrscheinlich war ich einfach nur pervers“, entgegnet die Angeklagte, die sich mit zwei Männern gleichzeitig vergnügt hatte.

„Sie waren von Eifersucht gepackt und haben einen furiosen Auftritt hingelegt.“ Hält der Richter der Angeklagten vor, die ihre Freundin beim Sex mit einem jungen Mann erwischte, auf den sie selber ein Auge geworfen hatte. Die Folge: Die Frau verpasste dem Mann eine schallende Ohrfeige, riss ihre Freundin an den Haaren – und landet wegen Körperverletzung vor Gericht. 

„Dauerarrest ist hier unumgänglich. Damit sind sie ganz gut bedient und können in echt sehen, was auf sie zukommt, wenn sich so was wiederholt.“ Richter in seiner Urteilsbegründung zur jugendlichen Angeklagten, die wider besseren Wissens einen Bekannten der Vergewaltigung bezichtigt hat. 

„Der Wahnsinn hat ihn da geleitet.“ Einschätzung eines Zeugen über den Angeklagten, der in betrunkenem Zustand auf unvorstellbare Weise in einer Tankstelle gewütet hat. 

„Er war sicher nicht mehr zurechnungsfähig. Er hat nicht gemerkt, dass man durch eine geschlossene Tür nicht gehen kann.“ Verteidiger stimmt der Gutachterin zu, die seinem Mandanten eine vollständige Aufhebung der Steuerungsfähigkeit attestiert hat. „Die Steuerungsfähigkeit war nicht ausschließbar aufgehoben. Ein normaler Mensch hört auf, wenn er merkt: Die Tür ist zu.“ Der Richter ist derselben Meinung. Der Angeklagte war mehrmals mit zwei Bierflaschen in den Händen gegen die verriegelte Glastür einer Tankstelle gerannt. Bis die Tür aus den Angeln flog. 

Der Richter fragt den Angeklagten, der mit 1,4 Promille am Steuer erwischt worden war: „Was hat ihre Frau gesagt?“ Der Angeklagte ist ehrlich: „Am liebsten hätte sie mir eine geschmiert.“

„Warum schlägern Sie, wenn Sie einschlägige Bewährung haben? Sind Sie denn ganz blöd?“ Richter zum Angeklagten (unter anderem wegen Körperverletzung zu sechs Monaten mit Bewährung verurteilt), der nun wegen Drogenbesitz wieder vor Gericht steht – und dem Richter offenbart, dass wegen einer Schlägerei gleich das nächste Verfahren droht. 

„Haben Sie jetzt nicht etwas Falsches vorgelesen? Ich merke, dass Sie jetzt voll daneben sind“, sagt der Angeklagte zum Richter, nachdem dieser aus den Ermittlungsunterlagen Details zu seinem Fall verlesen hat. 

„Ich finde dass eine Farce, die ganze Gerichtsverhandlung ist eine Farce.“ Ein Angeklagter, der sich zu Unrecht verurteilt sieht. 

„Das Angebot ist einmalig und großzügig.“ Richter zum Angeklagten, der zögert, ob er in den Vorschlag des Staatsanwalts, das Verfahren gegen Zahlung von 7000 Euro an die Staatskasse einzustellen, einwilligt. „Ich würde strahlen an ihrer Stelle.“ Richter zum Angeklagten, der schließlich mit 5500 Euro und einer Verfahrenseinstellung davon kam. 

„Sie sollten besser herkommen, sofort. Sonst müssen wir sie von der Polizei holen lassen. Das wird dann bestimmt nicht so lustig“, empfiehlt der Richter dem Angeklagten, dem er hinterhertelefoniert, weil er nicht zur Verhandlung erschienen ist. „Ich hab’s voll verpeilt“, entschuldigt sich der Angeklagte, als er wenig später im Sitzungssaal erscheint. „Wie kann man das verpeilen?“, wundert sich der Richter. „Wenn ich einen Gerichtstermin habe, da schwitze ich die ganze Nacht ich weiß nicht was.“ 

„Am Vorabend groß feiern gehen und am nächsten Tag eine Motorradtour planen, sind Dinge, die nicht zusammen passen. Das muss ich Ihnen ganz klar sagen.“ Richter zum Angeklagten, der einen Motorradunfall verursacht hat und die Tour mutmaßlich mit 0,7 bis 0,9 Promille Restalkohol gestartet hatte. Zum Unfallzeitpunkt hatte er noch 0,3 Promille im Alkohol im Blut. 

Angeklagter zum Richter: „Ich hätte eigentlich jetzt gar keine Zeit, ich müsste in der Arbeit sein.“ Richter zum Angeklagten: „Das bringen Straftaten so mit sich, dass es dann Gerichtsverhandlungen gibt.“ 

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Jugendrichter zum Angeklagten, der ein Formular für die Suchtberatungsstelle nicht ausgefüllt hatte, und deshalb die angeordnete Therapie nicht angetreten hat: „Ist das ihr Ernst, dass Sie in vier Wochen keine Zeit gefunden haben, einen Zettel auszufüllen?“ Angeklagter zum Richter: „Was soll ich denn machen?“ Richter zum Angeklagten: „Vielleicht den Hintern hochbekommen?“ Angeklagter zum Richter: „Haben Sie etwa Lust auf Therapie?“ Wegen Nichterfüllen von richterlichen Weisungen wird der junge Mann zu zwei Wochen Ungehorsamsarrest verdonnert. 

rst

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