„Bubatzkarte“

Karte zeigt, wo Kiffen in Kassel erlaubt ist – und wo nicht

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Die Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland nimmt Form an. Eine Karte zeigt, wo in Kassel der Konsum erlaubt ist.

Kassel – Ab Ostermontag, 1. April, wird es auch in Kassel erlaubt sein, Cannabis zu konsumieren. Allerdings sind für das Stadtgebiet spezifische Regeln vorgesehen. Eine Karte gibt Auskunft darüber, wo der Konsum gestattet und wo er untersagt ist.

Die Debatte um die partielle Legalisierung von Cannabis nahm ihren Anfang lange vor dem Beginn der Amtszeit der Ampel-Koalition in Berlin. Doch seit der Bundestagswahl 2021 hat die Diskussion nicht nur an Dynamik gewonnen, sondern steht nun unmittelbar vor der Umsetzung. Ab 1. April wird der Konsum von Cannabis in Deutschland – zumindest teilweise und unter gesetzlichen Auflagen – legal sein, allerdings nicht überall.

In den rotmarkierten Zonen bleibt das Kiffen verboten.

Bubatzkarte: Wo Kiffer in Kassel trotz Teillegalisierung aufpassen müssen

Liebhaber von Cannabis haben bereits im Vorfeld eine Übersicht erstellt, die zeigt, wo das Kiffen erlaubt und wo es verboten sein wird. Die sogenannte „Bubatzkarte“ berücksichtigt die gesetzlich festgelegten Einschränkungen. Sie wurde „zunächst aus persönlichem Interesse“ erstellt, könnte jedoch auch fehlerhafte oder unvollständige Informationen enthalten, wie auf der Webseite zu lesen ist. Die „Bubatzkarte“ stützt sich auf Daten von OpenStreetMap, wo frei zugängliche Geodaten gelistet sind. Diese können jedoch unvollständig sein. Der Begriff „Bubatz“ ist in der Jugendsprache ein Synonym für einen Joint oder Cannabis im Allgemeinen.

Cannabis-Teillegalisierung: Wo Kiffen in Kassel verboten bleibt

Rund um Schulen, Kitas, Spielplätze sowie öffentliche Sportstätten ist der Cannabis-Konsum in einem Radius von 100 Metern („Sichtweite“) verboten. In Fußgängerzonen darf laut Gesetzentwurf zwischen 7 und 20 Uhr nicht gekifft werden. Auch im Bereich sogenannter Cannabis Social Clubs (siehe unten) und in deren Sichtweite ist der Konsum untersagt. Die Beschränkungen werden in erster Linie mit dem Jugendschutz begründet. In „unmittelbarer Gegenwart“ von Menschen unter 18 Jahren ist der Konsum grundsätzlich verboten.

Gebiete, in denen das Kiffen nicht möglich sein wird, sind auf der Bubatzkarte rot gekennzeichnet. Schaut man sich das Kasseler Stadtgebiet an, fällt sofort auf, dass es durchaus sehr undurchsichtig werden kann, wo der Cannabis-Konsum nun tatsächlich erlaubt ist.

Menschen, die außerhalb der eigenen vier Wände Cannabis konsumieren wollen, sollten unbedingt auf die roten Zonen achten. Ein Blick auf die Karte verrät für Kassel aber eines: Beliebte Plätze in der Innenstadt wie der Königsplatz und der Friedrichsplatz oder Orte wie der Bergpark Wilhelmshöhe sowie die Karlsaue liegen weitestgehend außerhalb einer Verbotszone.

Cannabis-Gesetz: Welche Regeln gelten für den Besitz?

  • Der Besitz von 25 Gramm im öffentlichen Raum (Eigenbedarf) ist erlaubt. Zuhause dürfen bis zu 50 Gramm aufbewahrt werden.
  • Privat dürfen maximal drei weibliche Pflanzen angebaut werden. Geerntet werden darf nur zum Eigenkonsum.
  • Cannabis Social Clubs (CSC) dürfen THC-haltige Hanfpflanzen anbauen und an Vereinsmitglieder begrenzte Mengen (25 Gramm/Tag und insgesamt 50 Gramm/Monat) abgeben. Mitglieder müssen einen monatlichen Festbetrag entrichten.

(csa)

Der Redakteur hat diesen Artikel verfasst und anschließend zur Optimierung nach eigenem Ermessen ein KI-Sprachmodell eingesetzt. Alle Informationen wurden sorgfältig überprüft.

Rubriklistenbild: © Bubatzkarte/OpenStreetMap

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