VonJutta Rippegatherschließen
Mini-Supermärkte ohne Personal, aber mit „täglichem Bedarf“, dürfen sonntags öffnen. Der Hessische Landtag ändert das Gesetz und gibt dafür grünes Licht.
Wiesbaden – Der Hessische Landtag hat am Mittwoch (10. Juli) den Weg frei gemacht für die grenzenlose Öffnung vollautomatisierter Mini-Supermärkte. Einstimmig hat das Parlament in Wiesbaden für den Antrag von CDU, SPD und FDP auf Änderung des Ladenöffnungsgesetzes gestimmt. Nach der amtlichen Veröffentlichung in der kommenden Woche ist es demnach in Hessen erlaubt, vollautomatisierte Verkaufsflächen mit einer Größe von bis zu 120 Quadratmetern auch sonntags und an Feiertagen zu betreiben. Bedingung: Der Verkauf erfolgt ohne Personal und das Sortiment umfasst ausschließlich „täglichen Bedarf“.
Der Ersatz für ramponierte Strumpfhosen, Bücher oder Zeitschriften falle nicht unter diese Rubrik. Das bedauerte Sascha Meier von den Grünen. Die hätten mehr Flexibilität begrüßt – beim Sortiment wie bei dem Größenlimit, das der Nutzung von Bestandsimmobilien enge Grenzen setzt. Gleichwohl sei die Novellierung ein wichtiger erster Schritt und die Grünen seien dafür, sagte Meier.
Nach den Mini-Supermärkten will die FDP Hessen jetzt an die Autowaschboxen
FDP-Fraktionschef Stefan Naas sieht das Tor nun geöffnet, für weitere Liberalisierungen. Etwa Sonntagsöffnung in den Innenstadtläden, auch der Autowaschboxen. Es gebe noch mehr Zöpfe, die die „Fortschrittkoalition“ aus CDU, SPD und FDP gemeinsam abschneiden könne, sagte Naas. „Als Gesetzgeber sind wir gut beraten, den Entwicklungen von Wirtschaft und Gesellschaft Rechnung zu tragen und veraltete Gesetze zu modernisieren.“
Euphorisch kommentierte auch Sozialministerin Heike Hofmann (SPD) die schnelle Einigkeit auf einen Gesetzentwurf, der „das Leben der Hessinnen und Hessen besser macht“. Nach gründlicher Prüfung und einer Anhörung sei ein „kluger Weg“ gefunden, auch sonntags zur Kaffeemilch zu kommen. Gleichzeitig eröffne ein solcher Mini-Supermarkt „neue Räume für Begegnung“.
Entscheidung zu „Teo-Gesetz“ – Allianz will den Sonntag schützen
Mit dem „Teo-Gesetz“ ist ein Thema abgeräumt, das die schwarz-rote Koalition seit ihrem Start Anfang des Jahres begleitet hat. Anlass war eine Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom Jahresende gegen den osthessischen Lebensmittelkonzern Tegut. Demnach hatte die Stadt Fulda ihm zu Recht untersagt, die vollautomatisierten Teo-Lädchen auch sonntags zu öffnen. Denn das Ladenöffnungsgesetz diene nicht alleine dem Schutz der Arbeitsruhe, sondern auch seelischen Erhebung.
„Sonntagsschutz ist mehr als Arbeitsschutz für die von sonntäglichen Ladenöffnungen betroffenen Beschäftigten, sondern Erhalt eines wesentlichen Kulturgutes“, folgerte daraus die „Allianz für den freien Sonntag Hessen“. Die will nun das Gesetz prüfen und anschließend über eine Klage entscheiden, sagte Bernhard Schiederig von der Allianz, die sich aus Gewerkschaften und Kirchen zusammensetzt. Der Zusammenschluss hat sich zum Ziel gesetzt, für den Sonntag als besonderen Tag zu kämpfen und den Ordnungsbehörden auf die Finger zu schauen. Es gebe keine Notwendigkeit, auch noch am Sonntag einzukaufen, sagt Schiedrig im Gespräch mit der FR. Auch sei das Argument Sicherung der Nahversorgung der Landbevölkerung nur vorgeschoben. Tegut stelle seine Lädchen dort hin, wo der größte Umsatz zu erwarten ist: „Die Teos stehen im Main-Taunus-Zentrum, am Hauptbahnhof in Hanau oder Darmstadt. Das ist nicht das platte Land.“
Tante-Emma ist tot, Teo kann sie nicht ersetzen, meint unserer Kommentatorin dazu.
