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Die neue Bezahlkarte für geflüchtete Menschen soll noch in diesem Jahr eingeführt werden. Die Kritik an dem neuen System reißt nicht ab.
Wiesbaden – Die sogenannte Bezahlkarte für geflüchtete Menschen soll in Hessen noch in diesem Jahr flächendeckend eingeführt werden, voraussichtlich ab Dezember. Das hat Sozialministerin Heike Hofmann (SPD) am Mittwoch (6. November) im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Hessischen Landtags mitgeteilt. „Die Bezahlkarte kommt“, sagte Hofmann, die in den Ausschuss gekommen war, um Fragen der FDP-Fraktion zu beantworten.
Wie die SPD-Politikerin ausführte, will das Land die Bezahlkarte noch im Laufe dieser Woche beim Finanzdienstleister Secupay AG endgültig in Auftrag geben. Die ersten Karten könnten dann schon in wenigen Wochen zur Verfügung stehen. Ab einem noch festzulegenden Stichtag solle die Karte, die wie eine EC-Karte funktioniere, zunächst an alle neu in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen (EAEH) in Gießen ankommenden Geflüchteten ausgegeben werden und in einem weiteren Schritt an Menschen, die bereits länger in dieser Einrichtung leben.
Zuerst geht die Bezahlkarte an neue Geflüchtete – Nur 50 Euro Bargeld
Wenn die Menschen aus Gießen einer hessischen Kommune zugewiesen werden, sollen sie ihre Karte laut Hofmann mitnehmen, sie soll dann von der jeweiligen Kommune mit Guthaben aufgeladen werden. Es solle keinen „Systembruch“ zwischen Erstaufnahme und späterer Unterbringung geben, formulierte Hofmann. Voraussetzung dafür sei allerdings, dass die jeweilige Stadt oder der Landkreis dazu technisch schon in der Lage sei.
Wie bereits angekündigt, wird der Betrag, der als „Taschengeld“ mit der Karte an Bankautomaten bar abgehoben werden kann, nach Hofmanns Angaben auf 50 Euro begrenzt. Diese Summe sei aber nur ein „Orientierungsrahmen“, betonte die Ministerin. Je nach Lage vor Ort und individuellem Bedarf könne mehr Bargeld verfügbar gemacht werden. Die Karte funktioniere nicht im Ausland und nicht bei Firmen, die Geld ins Ausland brächten. Damit alle hessischen Landkreise und kreisfreien Städte die Bezahlkarte rechtssicher einführen könnten, seien sie mit einer Weisung ihres Ministeriums Ende Oktober schon dazu aufgefordert worden, sagte Hofmann.
Kommunen sollen sich jetzt auf Bezahlkarte vorbereiten – Land Hessen verhandelt noch
Die Ausgabe der Karten an bereits in den Kommunen lebende Menschen könne parallel zu der in der EAEH erfolgen, sobald die Karten verfügbar seien. Das Ministerium, die Secupay AG und die im Regierungspräsidium Gießen eingerichtete Koordinierungsstelle stünden den Kommunen dabei mit Rat, Schulungen und Informationsbroschüren zur Seite.
Zu den Kosten der Einführung der Bezahlkarte konnte Hofmann am Mittwoch keine konkreten Zahlen nennen. Wie teuer das System werde, hänge auch mit der Entwicklung der Flüchtlingszahlen zusammen. Die Kosten für die Einführung und den Betrieb des Kartensystems übernehme das Land, allerdings nicht die Personalkosten, die bei den Kommunen anfielen. Man tue alles dafür, „damit die Kommunen es leicht haben“, sagte Hofmann.
Hessens Ministerpräsident Rhein lobt Kampf gegen „Pull-Effekte“
Die Ministerin erklärte auch, dass das Land weiter mit den kommunalen Spitzenverbänden über Details zur Bezahlkarte verhandele. Der Hessische Städtetag hatte in der Vergangenheit etwa gefordert, dass für die Einführung der Karte eine eigene Rechtsverordnung geschaffen werden und das Land auch alle anfallenden Personalkosten übernehmen müsse.
Über die Bezahlkarte wird bundesweit und in Hessen seit Monaten diskutiert. Ende des vergangenen Jahres hatten Bund und Länder sich darauf geeinigt, eine solche Karte einzuführen. Geflüchtete Menschen sollen das ihnen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zustehende Geld nur noch als Guthaben auf einer Karte erhalten, 50 Euro sollen als sogenanntes Taschengeld bar abgehoben werden können.
Relevantes Urteil aus Hamburg zur Bezahlkarte für Geflüchtete
Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) hat immer wieder argumentiert, mit der Karte falle ein „Pull-Effekt“ weg, der Geflüchtete nach Deutschland locke. Zudem könne mit der Bezahlkarte ausgeschlossen werden, dass Steuergeld etwa an Schlepperbanden weitergegeben oder in die Herkunftsländer der geflüchteten Menschen überwiesen wird.
Im Februar hatte Hessen als eines von insgesamt 14 Bundesländern ein Vergabeverfahren für die Bezahlkarte begonnen. Ende September ging der Zuschlag an das Unternehmen Secupay AG aus dem sächsischen Pulsnitz bei Dresden. Das Verfahren hatte sich zuvor länger hingezogen, weil ein im Wettbewerb unterlegener Anbieter geklagt hatte.
Hilfsorganisationen wie „Pro Asyl“ oder der hessische Flüchtlingsrat sehen die Einführung der Bezahlkarte kritisch. Da lange nicht überall bargeldlos bezahlt werden könne, werde die Karte im Alltag massive Probleme verursachen. Es sei zudem diskriminierend, Geflüchteten generell Bargeld vorzuenthalten. Die 50 Euro „Taschengeld“ reichten zudem nicht aus. Das hatte im Juli auch das Hamburger Sozialgericht so gesehen: Im Falle einer dreiköpfigen Familie urteilte das Gericht, die pauschale Begrenzung sei nicht zulässig, weil die individuelle Lebenssituation berücksichtigt werden müsse. (Hanning Voigts)
