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Fragen und Antworten zum Thema Mini-PV-Anlagen. Auch Mieterinnen und Mieter können sich die Technologie zunutze machen.
Frankfurt - Bisher standen in der öffentlichen Debatte über die private Installation von PV-Anlagen vor allem Hauseigentümer und Hauseigentümerinnen im Vordergrund. Aber auch Wohnungsmieter und -mieterinnen können sich die Technologie zunutze machen, indem sie eine Mini-PV-Anlage kaufen. Gerade in der Rhein-Main-Region entscheiden sich immer mehr Menschen für die private Erzeugung und Nutzung von Solarstrom, wie der Regionalverband Frankfurt-Rhein-Main in einer Pressemitteilung im April 2023 berichtete. Bei der Bundesnetzagentur waren im März 2023 fast 2500 private Anlagen im Verbandsgebiet registriert. Der Netzbetreiber Syna GmbH aus Frankfurt konstatiert außerdem, dass es sich bei 20 Prozent der PV-Neuanlagen um steckerfertige Produkte handelt.
Was sind die praktischen Voraussetzungen für ein solches „Balkonkraftwerk“?
Ein „Balkonkraftwerk“ wird auch Kleinsterzeugungsanlage, Steckersolaranlage oder Mini-PV-Anlage genannt. Im Wesentlichen ist es eine Minisolaranlage, die man nach der Installation an eine Energiesteckdose im Außenbereich anschließt. Wichtige Grundvoraussetzungen hierfür sind der Besitz eines Balkons und das Vorhandensein einer Energiesteckdose im Außenbereich. Im Übrigen empfiehlt es sich vor der Anschaffung der Anlage, sich bei einer Elektrofachkraft zu erkundigen, ob der Stromkreis des Miethauses dafür geeignet ist. Auch für die Installation empfiehlt sich die Beauftragung einer Elektrofachkraft. Für die Effizienz der Anlage ist ihre Ausrichtung entscheidend. Ideal ist eine Südausrichtung. Außerdem ist es sinnvoll, auf den Neigungswinkel der Anlage zu achten. Der optimale Neigungswinkel für die Solarmodule liegt zwischen 30 und 35 Grad.
Hilfreiche Anlaufpunkte
Informationen zu Balkonanlagen der Verbraucherzentrale.
Informationen zu Balkonanlagen des Regionalverbands FrankfurtRheinMain.
Übersicht über die Förderungen von Mini-Pv-Anlagen in Hessen, nach Städten aufgeschlüsselt.
Online-Anmeldung der Mini-PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur.
Online-Portal des Netzbetreibers syna für die Anmeldung von Mini-PV-Anlagen.
Wie hoch sind die Kosten?
Ein günstiges „Balkonkraftwerk“ kann man bereits für 500 Euro kaufen. Die Preisobergrenze liegt aktuell bei ungefähr 2000 Euro. Zudem gibt es viele regionale Förderprogramme. Die Stadt Frankfurt arbeitet aktuell speziell an eigenen Förderprogrammen für Mini-PV-Anlagen. Die Anschaffung lohnt sich zusätzlich, da für alle PV-Geräte, die nach dem 1. Januar 2023 bestellt werden, die Umsatzsteuer entfällt.
Was kann ein „Balkonkraftwerk“ leisten?
Momentan gibt es in Deutschland eine gesetzliche Leistungsobergrenze von 600 Watt für privat betriebene Solaranlagen. Damit können bis zu 20 Prozent des Strombedarfs eines Ein-Personen-Haushalts gedeckt werden. Es ist allerdings nicht zu befürchten, dass die Obergrenze unabsichtlich überschritten werden könnte. Zum einen überschreitet eine haushaltsübliche Mini-PV-Anlage die Schwelle äußerst selten. Zum anderen regulieren sich die meisten Anlagen selbst. Eine aktuelle Gesetzesinitiative im Deutschen Bundestag sieht außerdem die Anhebung der Gesamtleistungsgrenze privater Mini-PV-Anlagen auf 800 Watt vor.
FR|Klima Frankfurt
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Müssten Wohnungsmieter:innen ihre Vermieter:innen fragen, bevor sie sich eine Mini-PV-Anlage anschaffen?
Aktuell gilt es als Konsens, dass die Vermieter:innen vor der Anschaffung einer eigenen Mini-PV-Anlage gefragt bzw. in jedem Fall benachrichtigt werden müssen. Zumal wenn die Befestigung der Anlage eine bauliche Veränderung (durch Löcher, Griffe in der Wand etc.) darstellt oder das äußere Erscheinungsbild der Mietanlage stark verändert. Vermieter und Vermieterinnen könnten je nach den individuellen Regelungen des Mietvertrags rechtlich gegen die Installation der Mini-PV-Anlage vorgehen.
Was muss man nach der Installation beachten?
Schritt 1: In jedem Fall muss ein „Balkonkraftwerk“ im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur online angemeldet werden.
Schritt 2: Zusätzlich muss das „Balkonkraftwerk“ beim Netzbetreiber angemeldet werden. Um den Netzbetreiber herauszufinden, kann man seine Postleitzahl auf der Website der Störungsauskunft eingeben, dann erhält man den Namen des Netzbetreibers. Auf der Website des Netzbetreibers findet man ein entsprechendes Formular. Findet man das Formular nicht, kontaktiert man einfach den Betreiber. Dafür fallen keine Gebühren an und der Netzbetreiber muss die Anmeldung automatisch akzeptieren. Auf der Stromabrechnung macht sich die Mini-PV-Anlage durch einen geringeren Verbrauch (und dementsprechend geringere Stromkosten) bemerkbar. Es kann vorkommen, dass dieser Effekt erst zeitversetzt eintritt, da keine interne Kommunikation zwischen der Anlage und dem Stromlieferanten stattfindet.
Zusammengestellt von Sonja Ruf
