Messerstiche

Urteil im Schlossgarten-Prozess - Richter verhängt drei Bewährungsstrafen

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Im Schlossgarten-Prozess sind alle drei Angeklagten zu Bewährungsstrafen verurteilt worden.
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  • Sabine Kohl
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Im Schlossgarten-Prozess hat Richter Joachim Becker am Montagvormittag (13. Januar) vor dem Fuldaer Landgericht die Urteile gegen die Angeklagten gesprochen. Alle drei wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt.

Fulda - Die drei jungen Männer waren angeklagt, im Sommer 2023 einen damals 21-Jährigen bei einer gewalttätigen Auseinandersetzung mit einem Messer schwer verletzt zu haben. Nun hat - nach einer mehrwöchigen Verzögerung, eigentlich hatte das Urteil bereits am Tag vor Heiligabend gesprochen werden sollen - Richter Joachim Becker die drei Angeklagten zu Bewährungsstrafen verurteilt.

Urteil im Schlossgarten-Prozess: Richter verhängt Bewährungsstrafen

Der Haupttäter, der mit dem Messer zugestochen hatte und zur Tatzeit 19 Jahre alt war, ist zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden. Zusätzlich muss er für zwei Wochen in Arrest. Zugute kam ihm, dass das Gericht einen lebensgefährlichen Stich in den Bauch des Opfers als Notwehr gesehen hat, weil er bei der Ursprungsauseinandersetzung seinem Freund helfen wollte, dem das spätere Opfer an den Hals gegangen war.

Der jüngste der Angeklagten - im Sommer 2023 17 Jahre alt - erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten sowie ebenfalls zwei Wochen Arrest. Beide Männer wurden nach Jugendstrafrecht verurteilt. Er war zwar bereits zuvor zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden, hier war die Bewährungszeit jedoch bereits abgelaufen.

Die Entstehung und der Verlauf der Taten waren ausgesprochen schwer nachzuvollziehen.

Richter Joachim Becker

Der älteste Angeklagte, zur Tatzeit 22 Jahre alt und nach Erwachsenen-Strafrecht angeklagt, wurde zu einem Jahr und neun Monaten Haft verurteilt. Auch diese Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der Richter folgte damit im Fall der beiden damals Jugendlichen mehr oder weniger dem Plädoyer von Oberstaatsanwältin Dr. Christine Seban. Im Fall des ältesten Angeklagten hatte Seban eine Strafe ohne Bewährung verlangt.

Die drei Verurteilten müssen außerdem insgesamt 1000 Euro an das Opfer zahlen. Eine Tötungsabsicht unterstellte das Gericht den drei Tätern nicht. Sie hätten die Möglichkeit gehabt, das Opfer umzubringen – dies jedoch nicht getan.

Der Vorsitzende Richter, Joachim Becker, zog ein ernüchterndes Resümee aus dem nun beendeten Strafprozess: „Die Entstehung und der Verlauf der Taten waren ausgesprochen schwer nachzuvollziehen“, sagte er. Dazu habe unter anderem das „teilweise auffällige und schwer nachvollziehbare“ Verhalten einiger Zeugen beigetragen.

Richter sieht „männliches Imponiergehabe“ als Motivation zur Tat

Er griff eine Äußerung auf, mit der während der Plädoyers die Aufklärung mit einem Puzzle verglichen wurde. Ein Puzzle, bei dem allerdings nicht alle Teile zueinander gepasst hätten. „Nun können wir nicht einfach die Teile, die nicht ins Bild passen, wegwerfen“, gab er zu bedenken.

Gleichzeitig sei es aber auch nicht zwingend notwendig, dass die vorhandenen Teile ein lückenloses Bild ergäben. „Wir konnten auch so ein schlüssiges Bild erhalten.“ Vor allem den Schilderungen des Opfers habe das Gericht eine große Glaubwürdigkeit beigemessen. Daran habe auch dessen Schizophrenie nichts geändert.

Aber warum konnte der Streit im Schlossgarten im Sommer des vorvergangenen Jahres überhaupt derart eskalieren, dass am Ende ein junger Mann mit Eisenstangen geschlagen wurde, nachdem er mit Messerstichen bereits fast umgebracht wurde? Becker sieht vor allem „männliches Imponiergehabe“ und ein „übersteigertes Ehrgefühl“ als Motivation.

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