Grundsteuer-Reform 2025: Wen trifft es jetzt am härtesten?
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Sebastian Schaffner
Bea Ricken
Gerd Henke
Ab 1. Januar gilt die neue Grundsteuer: Was ändert sich, wie berechnet sie sich, und welche Auswirkungen hat sie für Eigentümer und Mieter?
Zum 1. Januar gilt die neue Grundsteuer. Inzwischen haben die Stadt Kassel und auch viele Kommunen im Landkreis ihre neuen Hebesätze festgelegt. Nicht alle haben sich bei der Höhe der Hebesätze an den Empfehlungen der hessischen Steuerverwaltung orientiert. Die Empfehlungen sollten sicherstellen, dass die Kommunen nach der Reform insgesamt nicht deutlich mehr oder weniger Grundsteuern einnehmen. Dies war zumindest der Wille und das Versprechen von Bund und Ländern.
Wir beantworten hier die Folgen für die besonders relevante Grundsteuer B, die für bebaute und unbebaute Grundstücke (ohne landwirtschaftliche Flächen) erhoben wird.
Wie kann ich als Haus- und Grundstückseigentümer feststellen, wie viel Grundsteuer ich ab Januar zahlen muss?
In den vergangenen zwei Jahren haben alle Grund- und Hauseigentümer von der Finanzverwaltung ihren Bescheid über den künftigen Grundsteuermessbetrag erhalten. Dieser basierte auf einer Selbstauskunft der Eigentümer zu den jeweiligen Eigentumsverhältnissen (Wohnungsgröße, Grundstücksgröße, Bodenrichtwert). Der Grundsteuermessbetrag allein gab aber noch keine Auskunft darüber, wie hoch die jährliche Grundsteuer ist. Dafür muss der Messbetrag mit dem prozentualen Hebesatz der jeweiligen Kommune multipliziert werden. Ein Beispiel: Liegt der neue Messbetrag für Wohneigentum in der Stadt Kassel bei 80 Euro, muss dieser mit dem dort gültigen Hebesatz von 490 Prozent multipliziert werden. Daraus ergibt sich eine Jahressteuer von 392 Euro.
Neue jährliche Grundsteuer kann nun jeder leicht ausrechnen: Dafür muss der neue Grundsteuermessbetrag mit dem prozentualen Hebesatz multipliziert werden.
Woran liegt es, wenn ein Eigentümer künftig deutlich mehr oder weniger zahlen muss?
Vor allem für Eigentümer älterer Häuser, die jahrzehntelang keiner Neubewertung unterzogen wurden, kommt es zu einem stärkeren Anstieg der Grundsteuer. Aus Kassel sind Fälle bekannt, in denen die jährliche Grundsteuer für ein Einfamilienhaus von 120 auf über 500 Euro steigt. Wer eine jüngere Immobilie bewohnt, hat bislang oft schon eine deutlich höhere Grundsteuer gezahlt. Für diesen Personenkreis wird es tendenziell günstiger. Mit der Grundsteuerreform will der Gesetzgeber eine jahrzehntelang existierende Ungleichbehandlung von Eigentümern beseitigen und so einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gerecht werden. Bislang wurden Grundstücke auf alten Zahlen aus dem Jahr 1964 bewertet. Gleichartige Grundstücke und Immobilien wurden so oft sehr unterschiedlich besteuert.
Welche Kriterien spielen für die Höhe der künftigen Grundsteuer eine besondere Rolle?
Beim hessischen Modell spielen etwa Alter und Zustand einer Immobilie keine Rolle. Maßgeblich sind nur Wohn- und Grundstücksfläche sowie die Lage. Aus diesen drei Faktoren wird der Messbetrag ermittelt. Die Lage berechnet sich nach dem jeweiligen Bodenrichtwert, der sich aus der Bodenrichtwertkarte der Kommunen ergibt. Beim Bundesmodell – von dem Hessen abgewichen ist – werden für die Berechnung etwa die statistische Nettokaltmiete, das Alter und die Art des Gebäudes einbezogen.
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Halten sich die Kommunen an die Empfehlungen des Landes zum Hebesatz, nach denen sie künftig ungefähr die gleichen Grundsteuern einnehmen würden wie bislang?
Das Bild in Stadt und Landkreis Kassel ist da ganz unterschiedlich. Für die Stadt Kassel hatte die hessische Steuerverwaltung eine leichte Senkung des Hebesatzes von bislang 490 auf 486 Prozent empfohlen. Die Stadt will den Hebesatz bei 490 Prozent belassen und hat die leichte Abweichung von der Vorgabe damit begründet, dass zwischenzeitlich etliche Steuermessbescheide geprüft worden seien und die Empfehlung für eine Aufkommensneutralität zu niedrig sei. Im Kreisteil Hofgeismar sind die meisten Kommunen der Empfehlung der Steuerverwaltung gefolgt und haben versucht, die Aufkommensneutralität herzustellen. Das bedeutet, dass die Hebesätze in der Regel deutlich gesenkt wurden. In Wesertal gilt im neuen Jahr ein Hebesatz von 298 Prozent, in Reinhardshagen 323, in Bad Karlshafen 613, in Trendelburg 369, in Grebenstein 292, in Liebenau 332, in Immenhausen 352 und in Hofgeismar 220. Einzig die Gemeinde Calden ist der Landesempfehlung nicht gefolgt. Hier wurde der Hebesatz deutlich auf 475 Prozent angehoben.
Sind Mieter auch von der Grundsteuer betroffen?
Ja, denn der Vermieter darf die Grundsteuer auf die Mieter umlegen.
Welche Rolle spielt die Steuer für die Kommunen?
Sie ist eine ihrer wichtigsten Einnahmequellen. Für die Stadt Kassel macht sie jährlich fast 40 Mio. Euro aus.
Können sich Eigentümer gegen ihren Grundsteuerbescheid wehren?
In den nächsten Wochen werden die neuen Grundsteuerbescheide der Kommunen verschickt. Nach Erhalt haben Empfänger die Möglichkeit, innerhalb von einem Monat gegen die Bescheide Einspruch einzulegen. Diese Möglichkeit bestand auch bereits, als die neuen Grundsteuermessbeträge übermittelt wurden.