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Werra-Meißner: Handyverbot an Schulen für ganz Hessen

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Digitale Endgeräte sollen in der Schule nur noch zu Recherchezwecken genutzt werden. (Symbolbild)
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Nach den Sommerferien soll die private Nutzung von Smartphones an Schulen in ganz Hessen verboten sein. So reagieren Schulen im Werra-Meißner-Kreis.

Werra-Meißner – Die private Nutzung von Smartphones und Smartwatches in den Schulen und auf dem Schulgelände soll nach den Sommerferien in Hessen grundsätzlich nicht mehr erlaubt sein. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, den CDU und SPD im hessischen Landtag eingebracht haben. Schulen im Werra-Meißner-Kreis, begrüßen die Initiative grundsätzlich. Die Gewerkschaft VBE sieht in dem Vorstoß „nur auf den ersten Blick einen großen Wurf“.

Hessen will mit der Änderung des Schulgesetzes an allen Schulen einheitliche Regeln schaffen. Vom nächsten Schuljahr an sollen altersgerechte „Schutzzonen“ an den Schulen gelten, um einem unkontrollierten Gebrauch privater Geräte vorzubeugen. Es soll grundsätzlich unzulässig sein, mobile Endgeräte in den Schulen und auf dem Schulgelände privat zu nutzen. „Damit sorgen wir für mehr Konzentration im Unterricht, fördern den direkten Austausch der Schüler und setzen ein klares Zeichen für einen bewussten Umgang mit digitalen Medien“, sagt der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, Christian Wendel. Das Mitführen der Geräte bleibe aber erlaubt, heißt es aus dem Ministerium.

Nur, wenn es die Lehrer gestatten

Aktuell ist es den Schulen überlassen, welche Regelungen sie für die Mitnahme und die Nutzung von Handys in der Schulordnung verankern. An den Grundschulen bleiben die Handys in der Regel im Ranzen, weil die Kinder sie dort nicht brauchen. Zu unterrichtlichen Zwecken können Handys laut Gesetzentwurf weiterhin genutzt werden – aber nur dann, wenn die Lehrkraft oder die Schule es gestattet. Beispielsweise im Unterricht zur Medienbildung. Weiterführende Schulen könnten in ihrer Schulordnung festschreiben, wo die private Nutzung der Geräte ausnahmsweise gestattet wird. (ts)

„Die Idee ist nur eine rechtliche Grundlage für das, was an den meisten Schulen längst gang und gäbe ist“, kommentiert Stefan Wesselmann, der Landesvorsitzende des VBE Hessen, das Vorhaben. Da bestätigen Schulleitungen aus dem Werra-Meißner-Kreis. An der Anne-Frank-Schule in Eschwege wird seit diesem Schuljahr bereits eine ähnliche Regelung zur Nutzung von Handys und anderen digitalen Endgeräten umgesetzt. „Unsere Lernkonzepte lassen sich ohne eigene mobile Endgeräte aber kaum realisieren, da nicht für jedes Kind ein schuleigenes Gerät zur Verfügung gestellt wird“, sagt Schulleiterin Kerstin Ihde. Grundsätzlich begrüßt sie den Vorstoß des Ministeriums ausdrücklich.

„Wir haben bereits an der Schule die Regelung in der Sekundarstufe, dass die Schüler, sobald sie das Gebäude betreten, ihr Handy in die Tasche stecken und erst wieder herausholen, wenn sie um 13 Uhr das Gebäude verlassen“, sagt die stellvertretende Schulleiterin der Freiherr-vom-Stein-Schule in Hessisch Lichtenau, Anke Petersen. Die zweite Sekundarstufe darf das Handy im Unterricht für Recherche aber beispielsweise nutzen. Petersen sieht als Vorteil eines Gesetzes die klare Regelung für alle. „Sonst wirkte es immer so, als ob die Schule sich was überlegt hat“, sagt sie. „Für die Mittelstufe sehe ich es als absolut sinnvoll an, wenn die Schüler nicht ständig in ihrer Tik-Tok-Welt sind und dem Überfluss an Informationen ausgesetzt sind.“ (Tobias Stück/Evelyn Ludolph)

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