Entscheidung gefällt

Er tötete von der Leyens Pony: Wolf jetzt doch zum Abschuss freigegeben

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Der Wolf, der im September das Pony von EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen gerissen hat, darf nun doch abgeschossen werden. (Symbolfoto)
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Der Wolf, der im September 2022 das Pony von EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen gerissen hat, darf nun doch abgeschossen werden – mit einer Einschränkung.

Burgdorf – Seit ein Wolf im September des vergangenen Jahres das Pony von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) in Burgdorf (Region Hannover) in Niedersachsen gerissen hat, wird über das Tier diskutiert. Zunächst hieß es, dass das Tier nicht abgeschossen werden darf.

Nun folgte am Dienstag, 31. Januar 2023, der Beschluss des Verwaltungsgerichts in Hannover, dass das Tier nun doch abgeschossen werden darf. Von der Leyen hatte damals extra das EU-Recht prüfen lassen, ob ein Abschluss möglich ist.

Wolf „GW950M“ hat Pony von von der Leyen gerissen: Ausnahmegenemigung erteilt – bis wann er abgeschossen werden darf

Allerdings darf der Wolf „GW950M“ nur bis zum 31. Januar 2023 „entnommen werden“, wie es in der Behördensprache heißt und in der Ausnahmegenehmigung der Region Hannover steht. Theoretisch müsste der Wolf also bis Mitternacht des heutigen Tages erlegt sein. Ursprünglich war am vergangenen Freitag beschlossen worden, dass das Tier weiterleben darf.

Dass dies noch geschieht, dürfte aufgrund der späten Entscheidung des Verwaltungsgerichts recht unwahrscheinlich sein. Allerdings liegt schon ein neuer Antrag auf eine Abschussgenehmigung vor, wie ein Behördensprecher dem Norddeutschen Rundfunk (NDR) bestätigte.

Antrag auf neue Abschussgenehmigung für Wolf, der Ursula von der Leyens Pony gefressen hat, liegt schon vor

Dieser Wolf aus dem Burgdorfer Rudel soll früheren Angaben zufolge mindestens 13 Tiere gerissen haben, darunter vor allem Schafe, aber auch Rinder und ein Pferd. Anfang September hatte das Tier auf einer Koppel nahe Hannover ein 30 Jahre altes Pony gerissen, das EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gehörte. Der Riss konnte dem Rüden durch eine genetische Untersuchung zugeordnet werden. Der Beschluss des Gerichts kann mit einer Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg angefochten werden. (mit Material der dpa)

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