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Haken dran und fertig. Die meisten Niedersachsen haben ihre Grundsteuererklärung abgegeben. Damit ist eine wichtige Einnahmequelle der Kommunen sicher.
Hannover – Die Abgabefrist für die Grundsteuer war am 31. Januar 2023. Bayern hat jetzt einen Alleingang gestartet und die Frist noch einmal verlängert. Niedersachsen wird dem Beispiel allerdings nicht folgen. Die Abgabequote liegt hier bei 78 Prozent. Damit reiht sich Niedersachsen im bundesweiten Vergleich im oberen Mittelfeld ein, schreibt das Landesamt für Steuern
Im Vergleich zum Bundesmodell gibt es in Niedersachsen ein eigenes, vereinfachtes Verfahren. Der Steuerzahlerbund fordert allgemein, dass Finanzämter Gnade walten lassen sollten.
Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für Kommunen
Trotz aller Widerstände und Frust bei den Besitzern von Immobilien und Grundstücken, die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für Kommunen. Niedersachsens Städte- und Gemeindebund (NSGB) hat die Bedeutung der Grundsteuer für die Kommunen hervorgehoben. „Mit ihr werden bedeutsame Aufgaben und Einrichtungen vor Ort erst möglich“, sagte NSGB-Präsident Marco Trips.
Dazu zählten etwa Straßen, Schulen, die Freiwillige Feuerwehr, Kindergärten und Freizeiteinrichtungen. Die Grundsteuerreform dürfe daher nicht dazu führen, dass die Grundsteuer als solche infrage gestellt wird, warnte Trips. Es handele sich zudem nicht um eine versteckte Steuererhöhung.
„Ohne sie geht es nicht“: Niedersachsens Städte- und Gemeindebund betont Bedeutung der Grundsteuer für Kommunen
Die Grundsteuerreform muss aufkommensneutral sein. Heißt: Unterm Strich darf eine Kommune nicht mehr einnehmen als nach der alten Berechnung. Dass es zu Verschiebungen kommen wird, ist klar – einige Besitzer zahlen mehr, andere weniger. Mit etwa 1,5 Milliarden Euro an Steuereinnahmen zählt die Grundsteuer B (Grundvermögen) laut dem Verband zu einer der bedeutendsten Einnahmepositionen der niedersächsischen Kommunen.
„Ohne sie geht es nicht“, so der NSGB. Dazu gibt es auch die Grundsteuer A. Sie betrifft Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, so das Landesamt für Steuern. Allerdings bleibt vom Geld nur ein Bruchteil in den Kommunen. Grund dafür sind Abgaben und Umlagen.
Neues Grundsteuergesetz: Laut Bund und Land sollen Steuern damit nicht erhöht werden
Hintergrund ist eine Reform, die nötig geworden war, nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) veraltete Bewertungsgrundlagen für die Grundsteuer moniert hatte - der Bund musste daraufhin ein neues Grundsteuergesetz beschließen. Dabei sollte einerseits das Aufkommen der Grundsteuer für die Kommunen erhalten bleiben, andererseits ein aktualisiertes, rechtssicheres Berechnungsverfahren gefunden werden. Die Länder dürfen aber wie Niedersachsen vom Bundesmodell abweichen.
Bund und Land betonten im Rahmen der Reform, diese diene nicht dazu, die Steuern zu erhöhen. Über die Höhe der Grundsteuer entscheiden am Ende aber die Städte und Gemeinden mit dem sogenannten Hebesatz. Die nach dem neuen Verfahren ermittelten Steuerbeträge werden erstmals für das Jahr 2025 erhoben. Es bleibt abzuwarten, ob die Kommunen die jetzt gültigen Hebesätze bis dahin noch korrigieren oder ob sie abwarten, was nach der Reform unterm Strich bleibt.
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