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Hochwasser-Schaden, und nun? So kommen Sie jetzt an Ihr Geld

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Viele Keller in Niedersachsen sind noch immer überflutet. Die Schäden nach der Hochwasser-Lage sind noch nicht abzusehen. Nur: Wer zahlt im Schadensfall? Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat Antworten.

Verden/Oldenburg/Hannover – Die Hochwasser-Lage in Niedersachsen entspannt sich mancherorts. Auch im Landkreis Verden werden die Pegelstände „in den nächsten Tagen deutlich sinken“, sagte ein Sprecher des Landkreises am Montag, 8. Januar. Sollte das Wasser zurückweichen, bleiben die Menschen mit ihren feuchten Wänden und nassen Kellern zurück. Wer kommt für die Schäden auf? Die Verbraucherzentrale Niedersachsen klärt auf.

Hochwasser in Niedersachsen: Elementarschadensversicherung vom Vorteil

Das Hochwasser in Niedersachsen hat unzählige kleine und große Flächen überflutet. Deiche sind beschädigt, ganze Straßenzüge standen unter Wasser. Das Ausmaß der Schäden ist noch nicht absehbar, für viele Bewohner der Landkreise Verden und Oldenburg stellt sich jedoch die Frage, wer für Beschädigungen an Haus und Hof aufkommt.

Nasse Wände, vollgelaufene Räume und Keller: Die Hochwasser-Lage in Niedersachsen macht Anwohnern noch immer zu schaffen. Wer für den Schaden letztendlich aufkommt, ist von Fall zu Fall unterschiedlich, sagt die Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Grundsätzlich lassen sich zwei Kategorien von Schadensfällen bilden: Betroffene mit einer Elementarschadensversicherung und Betroffene ohne einen solchen Schutz. „Betroffene Menschen, die über den erforderlichen Elementarschutz in ihrer Wohngebäude- und/oder Hausratversicherung verfügen, sollten Schäden ihrer Versicherung unverzüglich mitteilen“, berichtet Philipp Rehberg, Referent von Finanzdienstleistungen der Verbraucherzentrale Niedersachsen, der eine solche Versicherung grundsätzlich für sinnvoll hält.

Grundsätzlich sei es wichtig, den Schaden möglichst zeitnah vollständig zu erfassen und umfangreich durch Fotografien zu dokumentieren – egal, ob nun ein Versicherungsschutz besteht, oder nicht. „Falls erkennbar wird, dass Notmaßnahmen getroffen werden müssen, um Folgeschäden zu verhindern, sollten diese so schnell wie möglich ausgeführt werden.“

Betroffene ohne Versicherung „bleiben zunächst auf ihren Kosten sitzen“

„Betroffene, die keine Gebäude und/oder Hausratversicherung mit Elementarschutz haben, bleiben zunächst auf ihren Kosten sitzen“, so Rehberg weiter. Aber auch der zusätzliche Elementarschutz decke nicht alle denkbaren Schäden im Zusammenhang mit Starkregen und über die Ufer getretenen Gewässern ab. Nach den meisten Bedingungen würden Versicherungen nur bei Überschwemmung oder Rückstau zahlen. „Gelangt dagegen Grund- oder Schichtenwasser aus dem Erdreich in Haus oder Wohnung, zahlen Versicherungen oft nicht. Das Gleiche gilt im Fall von Sturmfluten.“

Also eine recht undurchsichtige Lage für Betroffene der Hochwasser in Niedersachsen. Das sagt auch der Verbraucherschutz. Denn: „Stellen, an die man sich wegen etwaiger öffentlicher Nothilfen wenden könnte, stehen noch nicht fest.“ Aktuell würden Bund und Länder prüfen, ob, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen Leistungen erbracht werden können.

Nach dem Hochwasser: Millionenbetrag könnte vom Land kommen

Das Land Niedersachsen hatte zuletzt Nothilfen in Höhe von 10 Millionen Euro konkret in Aussicht gestellt. Auch sollten Hilfsbedarfe bezüglich der „kommunalen Infrastruktur, bei Schäden in der Landwirtschaft oder in Betrieben sowie an Wohngebäuden“ geprüft werden, heißt es vom niedersächsischen Umweltministerium. Das könne aber erst erfolgen, „wenn das Hochwassergeschehen vorbei ist und der Schaden nach dem Hochwasserereignis realistisch abgeschätzt werden kann“.

Wann die akute Hochwasser-Situation so weit geregelt ist, dass sich um die Kosten gekümmert wird, ist also noch unklar. Noch immer sind zahlreiche Straßen im Landkreis Verden gesperrt, der Druck auf die Deiche in Oldenburg bereitet der Stadt weiterhin Sorge. Notfalls müsse der Deich an der Hunte geöffnet werden, hieß es von einer Stadtsprecherin am Montag.

Rubriklistenbild: © Sina Schuldt/dpa

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