Politikwissenschaftler zur Wahlrechtsreform: „Es wird deutlich komplexer“

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„Könnte für Unmut bei den Bürgern sorgen“: Durch die Wahlrechtsreform sinkt die Bedeutung der Erststimme, zum Beispiel weil höchstwahrscheinlich nicht mehr jeder Wahlkreissieger in den Bundestag einzieht.
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Was am neuen Wahlrecht problematisch ist, welche Alternativen es für die Reform gegeben hätte und wer aus dem hiesigen Wahlkreis in den Bundestag einzieht, erklärt Dr. Philipp Köker vom Institut für Politikwissenschaft in Hannover.

Mit der anstehenden Bundestagswahl schrumpft der Bundestag. Derzeit sitzen dort 733 Abgeordnete, die Normgröße sind 598, daher soll eine Wahlrechtsreform die Anzahl der Sitze reduzieren. Während der kommenden Legislaturperiode soll es nur noch 630 Bundestagsabgeordnete geben. Dafür fallen die bisherigen Überhang- und Ausgleichsmandate weg. Nur noch die Zweitstimmen für die Parteien entscheiden über die künftige Zusammensetzung des Parlaments. Die Überhangmandate fielen bislang an, wenn eine Partei mehr Direktkandidaten über die Erststimme in den Bundestag gebracht hat als ihr Sitze über die Zweitstimmen zustanden. Das wurde dann über Ausgleichsmandate zugunsten der anderen Parteien korrigiert, und so wuchs der Bundestag an. Durch das neue Wahlrecht findet das nun nicht mehr statt – was die Bedeutung der Erststimme sinken lässt. Dr. Philipp Köker vom Institut für Politikwissenschaft in Hannover erklärt, warum Stimmen-Splitting – also die Zweitstimme nicht der Partei des Kandidaten für die Erststimme zu geben – nicht mehr so funktioniert wie bislang.

Nach dem neuen Wahlrecht entscheidet vor allem das Zweitstimmenergebnis über die Zusammensetzung des Bundestags. Ist das nicht gerecht, weil es die Parteienpräferenzen der Wähler repräsentiert?
Die Zweitstimmen waren in unserem personalisierten Verhältniswahlrecht schon immer bedeutend, aber der personalisierte Aspekt der Wahl rückt nun etwas weiter in den Hintergrund. Gerade dadurch, dass es nun keine Überhangmandate mehr gibt, ist der Wahlmodus leider noch schwerer verständlich als vorher. Bislang war zumindest klar: Wer bei den Erststimmen gewinnt, kommt in den Bundestag.
Was sollte den Wähler, die Wählerin daran stören, dass das künftig anders ist?
Das Wählen wird deutlich komplexer, strategisches Wählen funktioniert nicht mehr wie bisher. Das kann ein Nachteil für kleine Parteien sein. Zum Beispiel haben in der Vergangenheit manche CDU-Anhänger die Erststimme der Kandidatin oder dem Kandidaten ihrer Partei gegeben und die Zweitstimme aus taktischen Gründen der FDP, damit die auch in den Bundestag kommt. Das hat den Christdemokraten nicht groß geschadet, wenn sie ihren Kandidaten über die Erststimme ins Parlament gebracht haben. Nach dem neuen Wahlrecht erhält eine Partei aber nur so viele Sitze, wie ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Deswegen ruft die CDU nun auch dazu auf, mit der Zweitstimme nicht die FDP, sondern mit beiden Stimmen ihre Partei zu wählen.
Aber ist es nicht ein berechtigtes Ansinnen, dass der Bundestag kleiner wird?
Auf jeden Fall. Es hätte aber viele unterschiedliche, auch einfachere Möglichkeiten gegeben, das Wahlrecht so zu gestalten, dass der Bundestag nicht überproportioniert ist. Es wäre unter bestimmen Voraussetzungen zum Beispiel rechtlich auch möglich gewesen, die Verrechnung der Erst- und Zweitstimmen auszusetzen. Dann wäre aus jedem der 299 Wahlkreise erst mal jeweils der Direktkandidat eingezogen. Die weiteren 299 Sitze wären dann über die Zweitstimmen vergeben worden. Das hätte die Fragmentierung im Parlament begrenzt und die Mehrheitsbildung erleichtert, weil die großen Parteien viele Direktkandidaten in den Bundestag gebracht hätten.
Es hätte jedoch das Verhältniswahlrecht relativiert...
Ja, es hätte die kleinen Parteien benachteiligt und viele Wähler wären nicht repräsentiert, weil die von ihnen gewählte Partei an der Fünf-Prozent-Hürde scheitert. Deswegen ist es auch unwahrscheinlich, dass sich ein solches Modell durchsetzt. Man hätte aber auch jeweils zwei Wahlkreise zusammenlegen können, dann könnten aus 150 Wahlkreisen jeweils zwei Kandidaten ins Parlament einziehen. Das hätte den kleinen Parteien geholfen, deren Kandidaten bei den Erststimmen in manchen Wahlkreisen auf Platz zwei landen. Und auch das ist nur einer von vielen Vorschlägen.
Apropos kleine Parteien, haben die nach der Wahlrechtsreform noch die Möglichkeit, über deutschlandweit drei Direktmandate in den Bundestag einzuziehen, auch wenn sie die Fünf-Prozent-Hürde bei den Zweitstimmen nicht übersprungen haben?
Die drei Direktmandate der sogenannten Grundmandatsklausel reichen weiterhin aus, damit eine Partei in den Bundestag einzieht. Allerdings kann es durchaus zu der Situation kommen, dass gerade die Kandidaten, die den Wahlkreis gewonnen haben, nicht einziehen. Alle Direktmandate müssen ja durch die Sitze, die Partei aufgrund der Zweitstimme zustehen, gedeckt sein. Sollte also die Parteiliste in dem Bundesland, in dem die Direktmandate errungen wurden, nicht genügend Zweitstimmen zur Deckung erhalten oder andere Direktkandidaten ein besseres Erststimmenergebnis erhalten, ziehen die Wahlkreisgewinner nicht unbedingt ein. Natürlich kann die Grundmandatsklausel auch dafür sorgen, dass eine Partei, die nur drei Prozent der Zweitstimmen bekommt, in den Bundestag einzieht, eine andere mit vier Prozent jedoch nicht. Diese Stimmen hätten dadurch sehr viel weniger Gewicht.
Und es kann passieren, dass es Wahlkreise ohne Abgeordneten im Bundestag geben wird.
Dann haben die Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis keinen direkten Ansprechpartner für Berlin mehr. Es ist allerdings bislang so, dass diese Wahlkreise von den Parteien nicht vergessen werden. Es gab ja schon Fälle, in denen ein direkt gewähltes Bundestagsmitglied zurücktrat und niemand nachgerückt ist, weil es sich um ein Überhangmandat handelte. Dann hat ein Abgeordneter aus einem Nachbar-Wahlkreis dessen Wahlkreis sozusagen adoptiert. Man geht derzeit nach den aktuellen Umfragen davon aus, dass künftig zwischen 28 und 36 Wahlkreise ohne Bundestagsabgeordneten aus ihrem Gebiet dastehen werden. Das ist noch machbar.
Im hiesigen Wahlkreis amtiert Lars Klingbeil, der für sich reklamiert dazu beizutragen, dass viele Millionen Euro Fördermittel in den Heidekreis und den Kreis Rotenburg fließen.
Das kann ein Problem sein, wenn es solche Abgeordnete im Wahlkreis nicht mehr gibt. Vor allem könnte dieses Problem auf Großstädte zukommen, wo es traditionell knappere Erststimmenergebnisse gibt als im ländlichen Raum. In dem Wahlkreis in Hannover I, in dem ich wähle, hat beispielsweise 2021 ein SPD-Kandidat gewonnen, der so in den Bundestag kam. Auch 2025 wird er wohl seinen Wahlkreis gewinnen können, aber möglicherweise nicht mit einem so starken Erststimmenergebnis, dass er in den Bundestag einzieht. Schließlich ziehen nach dem neuen Wahlrecht nur die stärksten Wahlkreisgewinner einer Partei in den Bundestag ein, wenn es mehr Wahlkreisgewinner als Sitze gibt. Es kann auch dazu kommen, dass ein Wahlkreissieger aus den genannten Gründen nicht in den Bundestag einzieht, der Zweitplatzierte aber schon, weil ihn seine Partei auf einen guten Listenplatz gesetzt hat.
Die CDU-Kandidatin im hiesigen Wahlkreis, Vivian Tauschwitz, hat von ihrer Partei Landeslistenplatz zehn erhalten. Werden wir sie bei einem guten CDU-Zweitstimmenergebnis in Niedersachsen im Bundestag sehen, auch wenn sie weniger Erststimmen als Klingbeil holen sollte?
2021 zogen zwölf Politiker von der CDU-Landesliste in den Bundestag ein. Listenplatz zehn reicht wahrscheinlich auch 2025 wieder. Die CDU holt meist nicht so viele Direktmandate, die bei der Platzvergabe zuerst dran sind, ehe die Bewerber von der Liste dran sind. Anders sieht es übrigens bei der SPD aus, wo viele Plätze über Direktmandate vergeben werden. Nach den Umfragen könnten der SPD über die Zweitstimmen 12 bis 16 Bundestagssitze aus Niedersachsen zustehen, da könnte es für die Liste schon knapp werden, sodass selbst Listenplatz eins für Klingbeil nicht wirklich relevant ist. Aber er hatte 2021 ein starkes Erststimmen-Ergebnis und ich denke, er wird wahrscheinlich wieder direkt in den Bundestag einziehen.
Ansonsten gäbe es hier im im Wahlkreis zum Beispiel noch Canina Ruzicka auf immerhin Platz 19 der Grünen-Landesliste...
Das wird sicherlich nicht mehr klappen.
Wenn das neue Wahlrecht so komplex ist und an mancher Stelle ungerecht erscheint, ist dann bald eine weitere Reform zu erwarten?
Das glaube ich nicht, denn der nun erfolgten Reform ist schon eine schwere Kompromissfindung vorausgegangen. Und die Situation im neuen Bundestag wird ja vermutlich nicht einfacher. Ich glaube also nicht, dass ein neues Wahlrecht oben auf der Agenda der Parteien stehen wird. Allerdings wird es spannend zu beobachten, ob die Wähler den aktuellen Wahlmodus durchblicken und ob sie ihre Strategien in der Wahlkabine daran anpassen. Wie gesagt, gerade die Interessen der Wählerinnen und Wähler in den Großstädten könnten unterrepräsentiert sein. Und wenn ein Wahlkreis einmal verwaist ist, könnte er auch nach der nächsten Wahl verwaist bleiben. Das könnte für Unmut bei den Bürgern aus diesem Wahlkreis sorgen.

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