34-Jähriger vor Gericht

Prozess um HSHL-Amoktat: Warum der Messerstecher kein „Mörder“ ist

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Ein blutiger Amoklauf an der HSHL-Hochschule in Hamm hatte im Sommer 2022 bundesweit Entsetzen ausgelöst. Am Donnerstag beginnt der Prozess gegen den 34-jährigen Messerstecher. Er gilt als psychisch gestört.

Hamm/Dortmund – Sechs Monate nach dem Amoklauf an der Hochschule Hamm-Lippstadt (HSHL) wird an diesem Donnerstag, 8. Dezember, mit der gerichtlichen Aufarbeitung des tödlichen Geschehens vor dem Dortmunder Landgericht begonnen. Dem mutmaßlichen Täter, einem 34-jährigen Mann, der an der HSHL eingeschrieben war, droht am Ende die dauerhafte Unterbringung in einer forensischen Klinik – so lange, bis von ihm keine Gefahr mehr ausgeht.

Der 34-Jährige soll unter einer paranoiden Schizophrenie leiden. Am Tattag – es war der 10. Juni 2022 gegen 15.30 Uhr – soll er Studenten und Hochschulmitarbeiter im Wahn als Angehörige eines Clans angesehen haben, die ihn verfolgten, abhörten und umbringen wollten.

Mit zwei Küchenmessern bewaffnet hatte der Mann auf dem Hochschulgelände offenbar wahllos um sich gestochen. Eine damals 22-Jährige wurde am Hals verletzt, ein damals ebenfalls 22-Jähriger soll den Messerhieben gerade noch ausweichen haben können. Einer weiteren Studentin soll er achtmal eines der Messer in den Bauch gerammt haben. Die damals ebenfalls 22-Jährige wurde schwerst verletzt. Für eine 30-jährige Lehrbeauftragte aus Essen kam am Ende jede Hilfe zu spät. Sie wurde im Brustbereich getroffen und starb einen Tag später im Krankenhaus.

400 Polizisten und 30 Notfallseelsorger im Einsatz

Sechs Minuten dauerte die Bluttat, ehe es weiteren Studenten gelang, den 34-Jährigen zu überwältigen und bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten. Mehr als 400 Polizeikräfte waren am Ende auf dem HSHL-Gelände im Einsatz. Rund 30 Notfallseelsorger kümmerten sich in der Spitze um 100 Studierende und Hochschulmitarbeiter, die Zeugen des Geschehens geworden waren.

Der Lehrbetrieb an der HSHL wurde für das verbleibende Semester ausgesetzt, erst zum Beginn des Wintersemesters wurde im September der Hochschulalltag wieder gestartet. Dieser sei inzwischen zu großen Teilen wieder eingekehrt. „Trotzdem wird der Amoklauf besonders für die direkt Betroffenen immer prägend bleiben“, sagte eine HSHL-Sprecherin.

Mutmaßlicher Täter juristisch gesehen kein „Mörder“

Acht Verhandlungstage sind bislang vor dem Schwurgericht terminiert (bis 12. Januar 2023). Jedes der überlebenden Opfer sowie Hinterbliebene der Verstorbenen treten als Nebenkläger auf. Die Taten werden als Mord beziehungsweise versuchter Mord mit gefährlicher Körperverletzung gewertet.

Weil der 34-Jährige aufgrund seiner psychischen Erkrankung wohl nicht schuldfähig war, kann er auch nicht – wie es üblicherweise der Fall wäre – wie ein Mörder bestraft werden. Stattdessen wird gegen ihn ein sogenanntes Sicherungsverfahren geführt. Ohne dauerhafte medizinische Behandlung soll mit der Begehung weiterer vergleichbarer Taten zu rechnen sein.

Rubriklistenbild: © Andreas Rother

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