Einzigartig in Deutschland

E-Scooter müssen aus Stadt in NRW verschwinden

  • schließen

E-Scooter wird es in Gelsenkirchen künftig wohl nicht mehr geben. Laut einem Gerichtsbeschluss müssen die Roller aus dem Stadtgebiet entfernt werden.

Gelsenkirchen – Nun ist es amtlich: In Gelsenkirchen (NRW) wird es zukünftig wohl keine E-Scooter mehr geben. Das hat das Verwaltungsgericht dort am Montag (15. April) beschlossen. Damit endet ein Streit zwischen den Anbieterfirmen und der Stadt Gelsenkirchen. Die Stadt hatte von den Betreibern gefordert, dass sich die Nutzer der E-Scooter ausweisen müssen. Die wollten dabei aber nicht mitgehen und hatten beim Verwaltungsgericht geklagt.

Gelsenkirchen verbannt E-Scooter aus dem Stadtgebiet

Die Stadt Gelsenkirchen hatte bereits im November 2023 im Ausschuss für Verkehr und Mobilitätsentwicklung beschlossen, dass die Verleihfirmen für E-Scooter von ihren Nutzerinnen und Nutzern einen Identitätsnachweis verlangen sollten. Grund dafür waren zunehmende Unfälle durch E-Scooter, die unsachgemäß abgestellt wurden. In Gelsenkirchen war 2023 ein Mann gestorben, der zuvor mit seinem E-Bike über einen E-Scooter gestürzt war. Der Beschluss aus Gelsenkirchen ist bisher deutschlandweit einzigartig.

Dabei zeigt sich die Stadt dem Konzept von E-Scootern durchaus aufgeschlossen. Sie dienen als „Beitrag bei der Umsetzung der Verkehrswende“ und seien somit eine Ergänzung zum ÖPNV und eine Alternative zum eigenen Auto, heißt es in der Beschlussvorlage vom November.

E-Scooter sollen künftig nicht mehr durch Gelsenkirchen fahren. (Symbolbild)

Doch die Probleme überwogen schließlich. Da war nicht nur der Ärger über die unsachgemäß abgestellten Roller, den die Stadt beklagte. Hinzu kam auch „missbräuchliches Fahrverhalten“, heißt es in der Vorlage. Dadurch habe es in der Vergangenheit „wiederkehrend teils schwere Unfälle mit anderen Verkehrsteilnehmern“, gegeben. Solche Unfälle hatten demnach in der ersten Jahreshälfte 2023 stark zugenommen. Das spiegelt sich auch in den gestiegenen Unfallzahlen der Polizei wider, heißt es bei der Stadt. Im April 2023 war etwa ein Kind bei einem Zusammenprall mit einem E-Roller in Gelsenkirchen schwer verletzt worden.

Das Problem: Wer mit E-Scooter einen Unfall verursachte oder ordnungswidrig durch die Innenstadt fuhr, lässt sich nicht nachverfolgen. Schließlich wollten die Verleihfirmen ein möglichst niedrigschwelliges Angebot bereitstellen – eine E-Mail-Adresse reichte aus für eine Registrierung.

E-Scooter-Anbieter klagen gegen Verbot – Gericht gibt der Stadt Recht

Das wollte die Stadt Gelsenkirchen aber so nicht mehr hinnehmen und forderte die Anbieter auf, einen Identitätsnachweis etwa in Form eines Ausweises von den Nutzerinnen und Nutzern zu verlangen. Als die dem nicht nachkamen, kündigte die Stadt den Kooperationsvertrag mit den Anbietern. Sie sollten E-Scooter bis zum 1. April aus dem Stadtgebiet entfernen.

E-Scooter in Gelsenkirchen

► Seit 2019 gibt es in Gelsenkirchen E-Scooter, die von verschiedenen Firmen angeboten werden.

► 2021 stieg die Zahl der Anbieter plötzlich auf fünf an.

► Seitdem hat sich der Markt bereinigt, berichtet die Stadt.

► Seit 2023 gibt es dort nur noch zwei Anbieter.

► Insgesamt sind durchschnittlich 700 Leih-E-Scooter auf Gelsenkirchens Straßen unterwegs.

(Quelle: Stadt Gelsenkirchen)

Dazu hatten die Verleihfirmen zuletzt beim Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen geklagt – erfolglos, wie sich jetzt zeigt. In seinem Urteil sieht das Gericht keinen Grund, warum die Unternehmen Anspruch auf eine sogenannte Sondernutzungserlaubnis haben sollten. Das ist eine behördliche Genehmigung, die besagt, dass Wege und Straßen über ihre eigentliche Funktion als Verkehrswege hinaus genutzt werden dürfen, heißt es im Straßen- und Wegegesetz für NRW.

Das Gericht argumentiert außerdem, dass den E-Scooter-Verleihfirmen „keine unzumutbaren, nicht mehr rückgängig zu machenden Nachteile“ drohen. Finanzielle Einbußen allein reichen demnach nicht aus. „Drohende existenzielle Notlagen sind nicht geltend gemacht worden“, heißt es in dem Urteil.

Die E-Scooter müssen jetzt also aus dem öffentlichen Raum entfernt werden, hat das Gericht beschlossen. Die Betreiber können dagegen noch eine Beschwerde einlegen. Sollte das eintreffen, ist das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen zuständig. (ebu)

Rubriklistenbild: © Michael Gstettenbauer/imago

Kommentare