„Solche Taktiken nicht nötig“: Kritik an Adresskäufen vor der Kommunalwahl
VonMaksym Brik
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In Kierspe wurden 800 Wähleradressen verkauft. Welche Parteien sie nutzten, bleibt unklar. Die SPD und andere Parteien distanzieren sich von dieser Praxis.
Kierspe – Im Krieg und in der Liebe ist alles erlaubt. Und wie ist es im Wahlkampf? Einige Vorgehensweisen sind es zumindest rechtlich, wenn sie auch sonst umstritten sind. So hat eine Partei in den sechs Monaten vor einer Bundes- oder Kommunalwahl das Recht, von der Stadt Datensätze mit Wähleradressen zu kaufen.
Zum Beispiel hat die CDU in Lüdenscheid1266 Datensätze für 300 Euro erworben. Darin die Anschriften von Erstwählerinnen und Erstwählern, die die Partei zu Werbezwecken nutzen möchte. Auch in Kierspe wurden Adressen gekauft, wie Bürgermeister Olaf Stelse auf Nachfrage der Redaktion bestätigt.
Wahlkampf in Kierspe – Adresskäufe bleiben umstritten
Ferner informiert die Stadt, dass genau 800 Datensätze mit Informationen gegen eine Gebühr von 200 Euro herausgegeben wurden. Welche Parteien sich an den Daten im Melderegister bedient haben, möchte die Stadt, anders als in Lüdenscheid, derweil nicht preisgeben.
Was sagen die Parteien selbst dazu? Christian Reppel, Fraktionsvorsitzender der SPD Kierspe, beteuert, dass seine Partei damit nicht zu tun habe. Für den Wahlkampf habe die SPD ihr Rauk-Heft erstellt, das sie über die Post an alle Adressen verteilen will. Die FDP hat die Daten nach Aussage des Fraktionsvorsitzenden Armin Jung ebenfalls nicht abgefragt. Ein Freund dieses Vorgehens ist er ohnehin nicht: „Wenn man seinen Wahlkampf einigermaßen vernünftig gestaltet, hat man solche Taktiken nicht nötig“, sagt der Politiker.
Georg Würth von der FWG (Freie Wählergemeinschaft), stimmt dem FDP-Mann zu. „Wir haben in der Fraktion darüber gesprochen und uns dagegen entschieden, um das Persönlichkeitsrecht zu schützen.“ Persönlichkeitsrechte und Datenschutz seien auch bei Clemens Wielands Partei, der UWG (Unabhängige Wählergemeinschaft) ein hoher Wert. Vor Jahren habe die UWG auch Adressen eingekauft.
„Damals waren das noch keine Datenbestände, sondern Etiketten“, erinnert sich der Fraktionsvorsitzende. Die gebe es auch nicht mehr, da nie Kopien gemacht wurden und die Etiketten mit den Briefen versandt worden seien. In diesem Wahlkampf, versichert Wieland, wurden keine Datensätze gekauft. Um junge Wähler zu erreichen, setze man eher auf Kanäle in den sozialen Medien.
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„Wir haben das auch mal irgendwann gemacht, aber ohne großen Erfolg“, berichtet Detlef Jungmann, Sprecher der Kiersper Grünen. Also habe man auch keinen Grund gesehen, das in diesem Jahr nochmal zu versuchen. Einzig die Kiersper CDU macht keine Angaben zur Frage nach den gekauften Adressen. CDU-Fraktionsvorsitzende Kerstin Rothstein und Rönsahls Ortsbürgermeister Holger Scheel wollten sich nicht zu den Nachfragen der Redaktion äußern.
Rechtliche Lage
In Paragraf 50 des Bundesmeldegesetzes heißt es: „Die Meldebehörde darf Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister (...) von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden.“
Ferner dürfen Parteien die Datensätze nicht länger als einen Monat nach Vollendung der Wahlen aufbewahren. Beim Erwerb verpflichten sich die Parteien schriftlich, die Daten spätestens zu diesem Zeitpunkt zu löschen. Ebenso werden sie datenschutzrechtlich belehrt und verpflichten sich unter anderem die Daten nicht zu kopieren oder anderweitig zu verwenden.
Eine finale Antwort auf die Frage, wer die Adressen bei der Stadt Kierspe gekauft hat, bleibt also vorerst aus. Ebenso unklar bleibt, ob diese Taktik wirklich die richtige ist, um junge Wähler zu erreichen und dazu zu bewegen, ihre Stimme eben der Partei zu geben, die ihre Werbung so gezielt platziert.