VonMarcel Guboffschließen
Hannah Deckeschließen
Der DWD warnt für Mittwoch bis Donnerstag vor Schneefall und Glätte. Mancherorts findet kein Präsenzunterricht. Auch für den Donnerstag gibt es eine Entscheidung.
Hamm - In Nordrhein-Westfalen wird am Mittwoch, 17. Januar, kräftig Schnee fallen. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) rechnet in einigen Regionen mit Unwetter. Dort könnte bis Donnerstag so viel Schnee fallen wie noch nie in diesem Winter. In anderen Teilen von NRW gelten die Warnstufen 1 und 2. Die Bezirksregierungen haben für Mittwoch ein „regionales Ruhen des Präsenzbetriebs“ für Schulen angeordnet. Viele Schulen blieben vorsorglich geschlossen. Und auch am Donnerstag ruht der Präsenzbetrieb.
Weil der DWD noch bis Donnerstagmorgen, 9 Uhr, in einigen Regionen vor Glatteis und Schneefall warnt, bleibt der „schulische Präsenzbetrieb“ in den drei betroffenen Kreisen des Regierungsbezirks Arnsberg auch am Donnerstag ausgesetzt. Betroffen sind weiterhin die Kreise:
- Hochsauerlandkreis
- Kreis Olpe
- Kreis Siegen-Wittgenstein
Diese Verfügung der Bezirksregierung gilt nur für die drei Kreise in Südwestfalen. „In anderen ggf. lokal betroffenen Regionen können Eltern grundsätzlich selbst entscheiden, ob der Schulweg zumutbar und sicher ist. Bei extremen Wetterlagen entscheiden die Eltern morgens, ihr Kind nicht in die Schule zu schicken. In diesem Fall ist die Schule umgehend zu informieren.“
Die Bezirksregierung in Köln hab ebenfalls entschieden, den Präsenzuntterricht am Donnerstag auszusetzen, wie 24RHEIN berichtet. Betroffen sind folgende Kreise bzw. kreisfreien Städte:
- Stadt Aachen
- Stadt Bonn
- Stadt Köln
- Städteregion Aachen
- Kreis Düren
- Kreis Euskirchen
- Oberbergischer Kreis
- Rhein-Erft-Kreis
- Rheinisch-Bergischer Kreis
- Rhein-Sieg-Kreis
Schnee-Unwetter in NRW: Kein Präsenzunterricht in betroffenen Landkreisen
Am Mittwoch, 17. Januar, waren im Regierungsbezirk Arnsberg folgende Landkreise von der Anordnung betroffen:
- Märkischer Kreis
- Hochsauerlandkreis
- Kreis Olpe
- Kreis Siegen-Wittgenstein
Die Bezirksregierung Köln teilt mit, dass der Präsenzbetrieb an Schulen in diesen Landkreisen und Städten am Mittwoch ausfällt:
- Aachen (Stadt und Städteregion)
- Bonn
- Kreis Düren
- Kreis Euskirchen
- Kreis Heinsberg
- Oberbergischer Kreis
- Rhein-Erft-Kreis
- Rheinisch-Bergischer Kreis
- Rhein-Sieg-Kreis
Schnee-Unwetter: Einige Schulen in NRW gehen in den Distanzunterricht
Die Leitungen der Schulen sind am Dienstag über ein Schreiben informiert worden, wie come-on.de berichtet. Sie sollen „im Rahmen der organisatorischen und personellen Möglichkeiten über die Art der Einrichtung von Unterricht in räumlicher Distanz“ entscheiden. Lehrer müssen „ihren Dienst antreten, soweit es die Witterungsverhältnisse zulassen“, heißt es weiter. Ein Schulleiter aus dem Märkischen Kreis sagte mit Blick auf die vorsorgliche Maßnahme: „Man hätte wahrscheinlich in die Schule kommen können, aber wenn dann 500 Schüler nicht mehr von dort weg kommen, ist auch niemandem geholfen.“
Ein Sprecher der Bezirksregierung sagte 24RHEIN: „Die Schulen können selbst entscheiden, ob sie digitalen Unterricht anbieten.“ In zwei Städten im Regierungsbezirk Köln sollen die Schulleitungen in Absprache mit den Schulträgern eigenverantwortlich entscheiden, ob der Präsenzunterricht wegen des Wetters ausgesetzt wird oder nicht:
- Köln
- Leverkusen
Unterricht im Regierungsbezirk Düsseldorf findet statt
Die Bezirksregierung Düsseldorf teilte am Dienstagnachmittag mit, dass der Unterricht an den Schulen wie gewohnt stattfinden wird. Allerdings sollen Eltern selbst entscheiden können, ob der Schulweg für die Kinder sicher ist. „Laut Mitteilung des Deutschen Wetterdienstes gibt es aktuell für morgen im Regierungsbezirk Düsseldorf keine Warnung vor extremen Witterungsverhältnissen“, heißt es weiter. Die Wettersituation könne jedoch örtlich sehr unterschiedlich sein.
Die aktuelle Schnee-Lage in NRW begleitet wa.de im Newsticker.
Glatteis, Schnee oder Sturm – extreme Witterungen sorgen für Gefahren auf dem Schulweg. Wann die Schule in solchen Fällen in NRW ausfällt, ist klar geregelt.
Rubriklistenbild: © Peter Kneffel/dpa

