Die Stadt Dortmund will den Verkauf der Trend-Droge Lachgas an Minderjährige verbieten. Im Hammer Rathaus ist eine solche Maßnahme jedoch kein Thema.
Hamm – Vor der Party noch schnell beim Kiosk an der Ecke eine Dose Lachgas kaufen – ist damit für Jugendliche bald Schluss? Anderswo schon, aber nicht in Hamm.
Kein Lachgasverbot in Hamm: Minister Lauterbach plante bundesweites Regelung
Bereits im Juli 2024 hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach einen Gesetzentwurf vorgelegt, der ein bundesweites Verkaufs- und Besitzverbot von Lachgas für Minderjährige vorsieht. Das Bundeskabinett billigte diesen im November, doch vor der Bundestagswahl ist eine abschließende Entscheidung nicht mehr realistisch.
Lachgas wird eigentlich als Treibmittel in der Lebensmittelindustrie oder als Beruhigungsmittel in der Medizin verwendet. Der Verkauf ist in Deutschland legal. In höheren Dosierungen wirkt es berauschend, was den Konsum, vor allem als Partydroge, attraktiv macht. Es habe Glücksgefühle und Euphorie ausgelöst, beschreibt ein Jugendlicher seine Erfahrung mit Lachgas: „Man merkt aber auch direkt, wie schnell es süchtig macht und wie gefährlich es werden kann.“
Der dauerhafte Konsum ist schädlich – Lachgas wirkt auf das zentrale Nervensystem und hemmt die Aufnahme von Vitamin B12, was zu nachhaltigen Nervenschäden führen kann. Auch psychische Abhängigkeiten sind möglich.
Stadt Hamm hält landesweite Regelung für zielführender
Kommunen und Städte reagieren nun teils eigenständig. In Hamburg und Osnabrück gilt seit dem 1. Januar ein Verkaufsverbot. Anfang dieser Woche hatte auch die Stadt Dortmund mitgeteilt, den Verkauf von Lachgas an Minderjährige mithilfe einer ordnungsbehördlichen Verordnung untersagen zu wollen.
Die Stadt Hamm teilt dazu auf Nachfrage von wa.de mit, dass ein Verkaufsverbot in Hamm aktuell kein Thema sei. In der Vergangenheit wurden bei Kontrollen durch den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) in einigen Fällen Jugendliche mit Lachgas-Dosen angetroffen. Diese wurden ihnen anschließend jedoch mit der Begründung einer ordnungsrechtlichen Gefahr abgenommen. Dies werde auch weiterhin so gehandhabt werden.
Weitere Städte in Nordrhein-Westfalen lassen aktuell die Umsetzung eines Verbots prüfen. Die Stadt Hamm dagegen hält eine landesweite Regelung für zielführender: Ein „Flickenteppich“ an Regelungen solle vermieden werden.
(Jakob Tröster, Mika Rüscher)