Die Debatte um das Bürgergeld und die richtige Höhe des Mindestlohns wird in diesem Wahlkampf scharf geführt. Diese Positionen vertreten die Direktkandidaten im heimischen Wahlkreis.
Lüdenscheid – Wie sind die politischen Positionen der Direktkandidaten für die Bundestagswahl im heimischen Wahlkreis 148 (Märkischer Kreis I/Olpe) zu den sechs Themenkomplexen Wirtschaft, Umwelt/Klima, Infrastruktur, kommunale Haushalte, Bürgergeld/Mindestlohn und Migration? Die Redaktion hat nachgefragt bei Florian Müller (CDU), Nezahat Baradari (SPD), Matthias Koch (Grüne), Johannes Vogel (FDP), Horst Karpinsky (AfD), Otto Ersching (Linke), Axel Turck (Stimme für Volksentscheide) und Marion Linde (Freie Wähler). In der fünften von sechs Folgen geht es um den Themenbereich Bürgergeld und Mindestlohn.
Bürgergeld und Mindestlohn – Errungenschaften der letzten Regierung – stehen vielerorts in der Kritik. Wenn Sie gewählt würden, wie würden Sie vorgehen, um wieder mehr Bürgergeld-Empfänger in Arbeit zu bringen? Und: Wie hoch sollte ein Mindestlohn mit Blick auf Arbeitnehmer, aber auch Unternehmen in der Region sein?
Florian Müller (CDU): Ich bin der festen Überzeugung, dass das derzeitige Bürgergeld mehr schadet als nützt. Es senkt die Anreize, eine Arbeit aufzunehmen, fördert nur und fordert nicht mehr. Das spaltet die Gesellschaft. Arbeit muss sich lohnen – wer arbeitet, muss spürbar mehr in der Tasche haben als jemand, der nicht arbeitet. Wer arbeiten kann, soll auch arbeiten und wer eine zumutbare Stelle ablehnt, darf nicht länger staatliche Unterstützung erhalten. Gleichzeitig müssen Jobcenter gezielt fördern und qualifizieren, damit Menschen schneller wieder in den Arbeitsmarkt zurückfinden. Beim Mindestlohn muss es eine faire Lösung geben, die sowohl Arbeitnehmern als auch Betrieben gerecht wird. Der Mindestlohn wird zunehmend als Wahlkampfthema instrumentalisiert, anstatt die Tarifautonomie und die Rolle von Gewerkschaften sowie Arbeitnehmervertretern in der Mindestlohnkommission zu stärken. Die Entscheidung über die Anpassung des Mindestlohns sollte weiterhin bei der Mindestlohnkommission aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern liegen.
Nezahat Baradari (SPD): Die SPD steht für eine faire Arbeitsmarktpolitik, die Sicherheit bietet und Perspektiven schafft. Der Mindestlohn von 12 Euro war ein Meilenstein. Wir wollen ihn bis spätestens 2026 auf 15 € anheben, um die Kaufkraft zu stärken. Gleichzeitig bleibt das Bürgergeld ein verlässliches soziales Auffangnetz. Um mehr Menschen aus der Langzeitarbeitslosigkeit zu holen, setzen wir auf gezielte Weiterbildung und individuelle Förderung. Jobcenter sollen besser ausgestattet werden, um passgenaue Angebote zu machen. Der soziale Arbeitsmarkt bleibt eine zentrale Säule, um Arbeitslosen die Chance auf Teilhabe und reguläre Beschäftigung zu ermöglichen. Wir fördern den Übergang von Arbeit zu Arbeit, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden, und wollen, dass niemand dauerhaft auf Bürgergeld angewiesen ist. Für uns zählt: Arbeit muss gute Bedingungen bieten und der Würde jedes Einzelnen gerecht werden.
Matthias Koch (Grüne): Ich sehe das Bürgergeld und einen höheren Mindestlohn als wichtige Instrumente für soziale Sicherheit und faire Entlohnung. Das Bürgergeld soll Menschen vor Armut schützen sowie gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Es ist als Grundsicherung gedacht, die Menschen in schwierigen Zeiten auffängt. Gleichzeitig wollen wir Grüne den Mindestlohn deutlich anheben – auf 15 Euro pro Stunde. Das soll sicherstellen, dass Menschen von ihrer Arbeit leben können und die Inflation der letzten Jahre ausgeglichen wird. Wir betonen, dass Arbeit sich lohnen muss. Wer arbeitet, soll mehr haben als jemand, der Sozialleistungen bezieht. Gleichzeitig sollen aber beide Systeme – Bürgergeld und Mindestlohn – dafür sorgen, dass niemand in Armut leben muss und alle am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Wir verbessern die Anreize zur Aufnahme von Arbeit und schaffen Arbeitsgelegenheiten, um Menschen wieder zurück an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Es soll sich finanziell mehr lohnen, eine Arbeit aufzunehmen oder die Arbeitszeit zu erhöhen.
Horst Karpinsky (AfD): Das Bürgergeld sollte meiner Meinung nach überprüft werden und als aktivierende Grundsicherung umgebaut werden. Das Bürgergeld sollte auf unsere Staatsbürger und legal anwesende Bürger beschränkt werden. Ich bin für die Beibehaltung des Mindestlohns. Der Mindestlohn kann vor Armut schützen. Es werden so zumindest kleinere Beiträge für die Alterssicherung ermöglicht.
Johannes Vogel (FDP): Es muss in jeder Konstellation gelten: Wer arbeitet, muss spürbar mehr haben als jemand, der nicht arbeitet. Damit sich Arbeit wirklich lohnt, brauchen wir Anpassungen beim Bürgergeld: Gerade in Familienkonstellationen in größeren Städten bleibt beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt oder bei Ausweitung der Arbeitszeit netto kaum etwas übrig – das muss sich ändern. Für diese Menschen muss sich Anstrengung wieder lohnen. Das ist existenziell für die Erneuerung des Aufstiegsversprechens. Bei fehlender Initiative zur Arbeitsaufnahme muss es dagegen wirksamere Sanktionen geben. Das Ziel muss immer lauten: Arbeit statt Bürgergeld. Über die Höhe des Mindestlohns entscheiden die Tarifpartner in der Mindestlohnkommission. In diese habe ich großes Vertrauen. Für einen weiteren politischen Eingriff beim Mindestlohn steht die FDP nicht zur Verfügung.
Otto Ersching (Linke): Der Mindestlohn muss auf 15 Euro steigen. Damit sind Löhne garantiert, die über der Armutsschwelle von 1315 Euro (Stand 2023) für eine Einzelperson liegen. Menschen im Bürgergeldbezug leben alle unterhalb der Armutsschwelle. Deshalb trete ich dafür ein, dass eine sanktionsfreie Mindestsicherung von 1400 Euro eingeführt wird. Armut per Gesetz, wie es die vergangenen Regierungen und neoliberalen Parteien etabliert haben, lehnen wir ab. Das ist menschenunwürdig. Nicht alle Menschen im Bürgergeldbezug sind erwerbslos oder erwerbsfähig. Ein großer Teil geht einer Beschäftigung nach und muss seinen geringen Lohn aufstocken. Andere Menschen pflegen in Vollzeit Angehörige. Die Menschen, die tatsächlich erwerbslos sind, müssen durch echte Qualifizierungsmaßnahmen für den Arbeitsmarkt fit gemacht werden. Weiterhin muss das Arbeitsvolumen gerecht aufgeteilt werden. Dafür würde ich die wöchentliche Arbeitszeit auf 28 bis 30 Stunden bei vollem Lohnausgleich begrenzen.
Axel Turck (Stimme für Volksentscheide): Wir brauchen Leistung und die Besinnung auf Werte. Leistung soll sich wieder lohnen. Wir brauchen keine Vier-Tage-Woche, sondern Ärmel hochkrempeln und sechs Tage in der Woche arbeiten sind angesagt. Überstundenzuschläge sollen generell steuerfrei sein. Die Löhne, die gezahlt werden, sind angemessen. Da soll sich die Politik raushalten, es den Arbeitgebern und Gewerkschaften überlassen, die Verträge auszuhandeln. Viele Betriebe, die tarifgebunden sind, können weitere Erhöhungen nicht verkraften. Es hat auch im Märkischen Kreis zahlreiche Insolvenzen und Betriebsverlagerungen ins Ausland aus diesen Gründen gegeben. Die Erhöhung des Mindestlohns ist politisch gewünscht, damit die Abgaben und Steuern steigen. Der Abwärtstrend der Wirtschaft wird sich nach der Wahl noch verstärken. Durch das Bürgergeld mischt sich der Staat in den Arbeitsmarkt ein. Ich kann aus eigener Erfahrung sagen: Gerade Personaldienstleister merken das, da sie kaum noch Personal finden, das motiviert arbeiten möchte.
Marion Linde (Freie Wähler): Wenn die SPD jetzt über 15 Euro Mindestlohn redet, dann werden viele Unternehmen schlichtweg Arbeitsplätze abbauen müssen, weil das wieder eine Lohnspirale nach oben und Preissteigerungen in Gang setzt und der Arbeiter einfach mehr Steuern bezahlt und kaum mehr netto bei ihm ankommt. Es gibt eben Arbeiten, die keine 120 bis 150 Euro in acht Stunden erwirtschaften und damit keine 15 Euro in der Stunde bezahlt werden können. Dann wird an gewissen Stellen die Arbeit eben nicht mehr erledigt und sofern möglich ins Ausland verlagert. Und der Mensch wird arbeitslos und kassiert irgendwann Bürgergeld. Aus diesen Gründen muss der Lohn bis 2000 Euro steuerfrei sein. Dann hat man mehr im Geldbeutel, als wenn der höhere Mindeststundenlohn besteuert wird. Die Menschen, die sich im Bürgergeld befinden und keine starken gesundheitlichen Einschränkungen haben, sollten sich im gesellschaftlichen Leben mit Tatkraft einbringen.