VonMartin von Braunschweigschließen
Im Polizeiwagen soll ein 50-Jähriger einen Mord gestanden haben. Doch belehrt wurde er zuvor wohl nicht. Ist die Aussage damit nicht verwertbar?
Hamm – Vor dem Schwurgericht in Dortmund macht der Mordverdächtige Markus B. weiter keine Angaben. Bei seiner Festnahme Anfang Mai war das noch ganz anders. Doch können seine damaligen Aussagen tatsächlich verwertet werden?
Hammer Mordprozess: Markus B. soll im Polizeiwagen gestanden haben
Die Polizei hatte Markus B. festgenommen, nachdem er vor dem Haus seiner Mutter in Wiescherhöfen randaliert haben soll. Außerdem lag gegen ihn da schon ein Haftbefehl vor, weil er Ende April in der Nachbarschaft eine Rentnerin überfallen haben soll. Im Polizeiwagen soll der 50-Jährige die Funksprüche anderer Beamter mitgehört haben, die in einem Haus an der Kamener Straße Verwesungsgeruch festgestellt hatten, jedoch keine Leiche finden konnten.
„Das war ich auch“, soll Markus B. in diesem Moment gesagt haben. Später gab er auch noch den Tipp, doch mal die Kellertür aufzubrechen. Fraglich ist jedoch, ob der vielfach vorbestrafte Drogenabhängige zu diesem Zeitpunkt schon ordnungsgemäß von der Polizei belehrt war. „Die ersten Äußerungen erfolgten spontan“, sagte die Beamtin, die B. damals festgenommen hatte, jetzt als Zeugin aus.
Später habe sie den Verdächtigen dann darauf hingewiesen, dass er nichts zu sagen brauche. Dass er das Recht auf einen Anwalt habe, erwähnte die Polizistin jedoch nicht.
Verteidiger hält Aussagen von 50-Jährigen für nicht verwertbar
Verteidiger Karsten Possemeyer hält die Äußerungen seines Mandanten unter anderem deshalb nicht für verwertbar. „Außerdem befand er sich in diesem Moment in einem desolaten Zustand, weil er voller Drogen war“, so der Rechtsanwalt. Das Schwurgericht hat noch nicht über die Verwertbarkeit entschieden. Der Vorsitzende Thomas Kelm gab aber zu verstehen: „Der Angeklagte ist angesichts seiner vielen Vorstrafen polizeierfahren.“ Vielleicht benötige er daher keine hundertprozentige Belehrung mehr.
Am dritten Verhandlungstag hat sich außerdem erstmals die Tochter der Verstorbenen zu Wort gemeldet. „Der Schmerz ist unfassbar groß und durch nichts zu lindern“, sagte sie. Die Frau mahnte, „die Würde meiner Mutter zu wahren“. Der Angeklagte habe in späteren Angaben bei der Polizei Dinge über die Seniorin gesagt, „die absolut nicht zum Wesen und den Werten meiner Mutter passten“.
