Wiescherhöfen

Schalmord: Prozess neigt sich dem Ende zu – doch eine Frage ist noch offen

  • schließen

Langsam aber sicher geht der Prozess gegen den mutmaßlichen Schalmörder Markus B. zu Ende. Doch eine Frage zur Tat in Hamm ist noch offen.

Hamm – Der Prozess gegen den mutmaßlichen Schalmörder steuert auf sein Ende zu. Mitte März sollen Staatsanwalt Henner Kruse und Opferanwalt Ralph Reckmann ihre Plädoyers halten. Zuvor muss aber eine Frage noch geklärt werden.

Seniorin in Hamm mit Schal ermordet: Widerspruch steht im Raum

Tatort Kamener Straße: In diesem Haus wurde die 76-Jährige getötet.

Der Angeklagte soll im April und Mai zwei Seniorinnen in Wiescherhöfen in ihren Häusern überfallen haben. Eine Frau konnte ihre Fesseln durchschneiden und fliehen. Die andere wurde erst nach Tagen tot aufgefunden. Der Mörder hatte sie mit einem roten Schal erdrosselt.

Bisher gehen die Ermittler davon aus, dass der tödliche Raubüberfall die zweite Tat des Angeklagten Markus B. war. Der aber behauptet, dass er sich zwar an nicht mehr viel erinnern könne. Er glaube aber, dass die Reihenfolge der beiden Taten andersherum war.

Fraglich ist, ob die Richter diesen Widerspruch noch aufklären können. Ihnen liegt zwar ein Gutachten vor, das den Todeszeitpunkt der Rentnerin bestimmen sollte. Das Ergebnis ist allerdings wenig eindeutig. „Anfang Mai oder auch schon früher“, soll sinngemäß das Fazit des Sachverständigen lauten.

Hammer Schalmordprozess: Urteil wird im April erwartet

Deshalb soll sich nun auch noch einmal die Rechtsmedizinerin Katharina Jellinghaus mit dem Fall befassen. Sie hat die Obduktion der Leiche am 9. Mai 2024 durchgeführt. Ob sie anhand ihrer dabei gemachten Beobachtungen ausschließen kann, dass das Opfer zu diesem Zeitpunkt schon mehr als zwei Wochen tot war? Das Gericht wartet jetzt auf eine Antwort.

Klar ist, dass sich Markus B. wegen Mordes aus Habgier und wegen Raubes verantworten muss. Das würde im Normalfall zwingend eine lebenslange Haftstrafe nach sich ziehen. Der Angeklagte hofft jedoch darauf, dass die Richter ihm eine verminderte Schuldfähigkeit attestieren. Er will zur Tatzeit regelmäßig Drogen genommen haben. Und in den Zeiten dazwischen hätten ihn schlimme Angstzustände geplagt, weil er Sorge hatte, Entzugserscheinungen zu erleiden.

Das Plädoyer von Verteidiger Karsten Possemeyer und das Urteil werden im April erwartet.

Rubriklistenbild: © Max Lametz

Kommentare