Brief erwartet

Anbieter müssen Verbraucher bis Freitag über Gasumlage informieren – und wenn nicht?

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Millionen Verbraucher in Deutschland sollten bis Freitag, 26. August 2022, einen Brief ihres Gasanbieters erhalten. Es geht um die Gasumlage und die Information darüber.

Berlin – Die staatliche Gasumlage, von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) in die Wege geleitet, ist längst fix. Ein Großteil der Gasanbieter in Deutschland will sie zum Start am 1. Oktober 2022 tatsächlich einführen. Zuvor müssen die Kunden jedoch darüber in Form eines Briefes informiert werden. Hierfür gibt es sogar einen exakten Stichtag. Doch was passiert, wenn der Brief hinsichtlich der Gasumlage nicht bis dahin bei den Verbrauchern ankommt?

Staatliche Gasumlage greift ab 1. Oktober 2022: Kunden der Versorger müssen rechtzeitig informiert werden

Ab 1. Oktober wird die staatliche Gasumlage der Bundesregierung eingeführt. Die Maßnahme der Politik beträgt zunächst einmal 2,4 Cent pro Kilowattstunde. Das Ziel von Robert Habeck ist es, mit der Gasumlage erhöhte Beschaffungskosten von großen Gas-Importeuren für fehlende Lieferungen aus Russland auszugleichen. Auf diesem Wege sollen die betroffenen Unternehmen vor dem finanziellen Ruin bewahrt werden. Ein millionenschweres Rettungspaket greift bereits beim Energieriesen Uniper.

Die entsprechenden Anbieter müssen ihre Kunden bis zum 26. August 2022 per Brief über die staatliche Gasumlage informieren.

Durch zwei weitere Umlagen für die Netzsteuerung (Regelenergie) und die Gasspeicher sind insgesamt 3,26 Cent pro Kilowattstunde zu zahlen – inklusive sieben Prozent Mehrwertsteuer. Ab 1. Oktober kann die Gasumlage jederzeit von den Gasanbietern eingeführt werden. Doch müssen dafür die Kunden rechtzeitig informiert werden.

Stichtag 26. August 2022: Anbieter müssen Verbraucher per Brief über Gasumlage Bescheid geben

De facto müssen die Gas-Grundversorger ihre Kunden in der Regel mit einem Vorlauf von sechs Wochen Vorlauf über etwaige Preisanpassungen informieren. Hierunter fallen natürlich auch die Mehrkosten für die Verbraucher durch die Gasumlage. Damit die Gasumlage direkt am 1. Oktober eingeführt werden kann, müssen die Grundversorger ihre Kunden bis Freitag, 26. August, informiert haben. Liegt jedoch keine Information vor, müssen Kunden die Gasumlage in der Regel zum 1. Oktober nicht zahlen. Das geht aus Berechnungen von Focus Online hervor.

Dieselbe Frist geben auch das Vergleichsportal Verivox sowie der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) an. Diese Frist hinsichtlich der für viele Verbraucher sehr teuren Gasumlage gilt nicht für alle, aber für einen Großteil der Grundversorger – und somit für fast alle Stadt- und Gemeindewerke. Kürzere Ankündigungsfristen könnten wiederum vor allem für Energiekonzerne gelten.

Gasumlage: Sonderkündigungsrecht der Kunden nach Brief von Anbietern – doch lohnt sich das überhaupt?

Nach Erhalt des Briefs verfügen Kunden in der Regel über ein Sonderkündigungsrecht. Doch lohnt sich eine Kündigung mit Neuabschluss bei einem anderen Anbieter nicht wirklich. Schließlich liegen die Preise unverändert auf einem sehr hohen Niveau. „Ein Anbieterwechsel ist aktuell schwierig. Bei rechtmäßigen Preiserhöhungen sollte nicht übereilt gekündigt, sondern zunächst die Marktlage sondiert werden“, heißt es in diesem Kontext von Julia Schröder, Expertin für Energiepreise von der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Dass Gasbetreiber ausschließlich die Gasumlage weitergeben, gilt indes als unwahrscheinlich. Schließlich betont das Vergleichsportal Verivox, dass die Gasversorger in Deutschland peu à peu die enorm gestiegenen Beschaffungskosten an ihre Kunden weitergeben. Laut Focus Online hätten bereits 170 Anbieter Preiserhöhungen für die Monate August, September und Oktober angekündigt. Und die Gasumlage kommt auf diese Anpassungen noch obendrauf. So werden die Tarife durchschnittlich um 45 Prozent angepasst. Neukunden beim Energieversorger SWB in Bremen müssen gar das Dreifache zahlen.

Rubriklistenbild: © Soeren Stache/dpa/Frank Hörmann/Sven Simon/imago/Montage

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