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AfD-Spitze zeigt sich optimistisch vor Stiftungsurteil

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AfD-Politikerin Harder-Kühnel zeigt sich optimistisch vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Die AfD-Spitze rechnet mit einem «eindeutigem Signal» bei dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts über eine mögliche staatliche Förderung der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES).

Berlin - «Wir gehen von einem eindeutigen Signal des Bundesverfassungsgerichts im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes des Grundgesetzes aus, damit es nicht mehr zur Benachteiligung vereinzelter politischer Stiftungen und Grundströmungen kommt», sagte die stellvertretende Parteichefin Mariana Harder-Kühnel der Deutschen Presse-Agentur. Sie ist neben dem in Schwäbisch Gmünd geborenen Parteivize Peter Boehringer für das Verfahren zuständig.

Die in Gelnhausen geborene Harder-Kühnel sagte, es sei skandalös, dass den anderen sechs parteinahen Stiftungen «jährlich öffentliche Zuschüsse von mittlerweile insgesamt etwa 660 Millionen Euro gewährt werden, aber nur die Stiftung der AfD davon ausgenommen wird». Die Stiftungen finanzieren mit Hilfe der Zuschüsse politische Bildungsarbeit, Vorträge, Wissenschaftsförderung oder auch die Vergabe von Stipendien.

Gesetzlich geregelt ist die Mittelzuteilung bisher nicht. Nach einem Karlsruher Urteil von 1986 muss aber sichergestellt sein, dass «alle dauerhaften, ins Gewicht fallenden politischen Grundströmungen in der Bundesrepublik Deutschland angemessen berücksichtigt» werden. In der Praxis wird das daran festgemacht, dass eine Partei zweimal in Folge im Bundestag vertreten ist. Das ist bei der AfD der Fall. Die Erasmus-Stiftung bekommt trotzdem nichts. Seit 2022 steht neu im Haushaltsgesetz, dass keine Zuschüsse gewährt werden dürfen, «wenn begründete Zweifel an der Verfassungstreue von Organen oder Beschäftigten bestehen».

Der DES mit Sitz in Lübeck stünden nach Ansicht der AfD für das laufende Jahr fast 12 Millionen Euro zu und «perspektivisch» jährlich 80 Millionen Euro. (dpa)

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