Wiederholungswahl

Wahlwiederholung in Berlin findet statt - Gericht hat entschieden

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Kann in Berlin in zwei Wochen erneut gewählt werden? Die Antwort darauf gibt jetzt das Bundesverfassungsgericht.

Berlin – Es war ein zähes Ringen um die Frage, ob die Berlin-Wahl in etwa zwei Wochen nachgeholt werden kann, oder nicht, doch nun hat das Bundesverfassungsgericht ein Urteil vorgelegt. Der zuständige Wahlleiter und die Grünen zeigen sich ob des Richterspruchs in Karlsruhe erleichtert, bei den Beschwerdeführern dürfte die Enttäuschung überwiegen. Zu den Akten gelegt werden kann der Fall mit dem aktuellen Beschluss dennoch nicht. Klar ist: Dem Gang zu den Wahlurnen steht nichts mehr im Weg, doch es bleibt eine Wahl unter Vorbehalt.

Berlin-Wahl: Bundesverfassungsgericht lehnt Antrag auf einstweilige Anordnung ab

Es ist ein Beschluss, der bei den Beschwerdeführern für lange Gesichter sorgt: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, die Wiederholung der Berlin-Wahl nicht kurzfristig zu stoppen. Damit steht der Termin zur Wahlwiederholung am 12. Februar, die genaue öffentliche Begründung des Urteilsspruchs steht indes noch aus. Zur Abstimmung bei der geplanten zweiten Abstimmung stehen neben dem Abgeordnetenhaus auch die Bezirksverordnetenversammlungen.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Für die Beschwerdeführer ist das eine erste Niederlage, dennoch findet die Wahl unter Vorbehalt statt, denn die Hauptverhandlung steht noch aus. Nach der aberkannten Wahl hatte es diverse Verfassungsbeschwerden gegeben, zuzüglich der Eilanträge zum Stopp der Neuwahl. Im Eilverfahren wurde jetzt die Verlegung der Wahl abgelehnt, erst im Nachhinein wird im Hauptverfahren jedoch endgültig darüber entschieden werden, ob die vollständige Wahl-Wiederholung der Berlin-Wahl verfassungsgemäß ist, oder nicht.

Ziel der Beschwerdeführer war es, die Wahlwiederholung über das Eilverfahren bis zum Ergebnis der Hauptverhandlung hinauszuzögern. Damit sind sie gescheitert.

Karlsruhes Urteil zur Berlin-Wahl 2023: Wahlleiter Bröchler zeigt sich erleichtert

Karlsruhes Richterspruch ist das vorläufige Urteil zu einer Abstimmung, die weit über Berlin hinaus Aufsehen erregt hat. Der Beschluss, die Berlin-Wahl 2023 stattfinden zu lassen, lässt den zuständigen Wahlleiter aufatmen, wie er der Deutschen Presse-Agentur in Berlin erklärt. „Wir atmen jetzt durch, weil die Entscheidung uns Planungssicherheit gibt“, so Stephan Bröchler, der auch sagt: „Wir können nun auf Hochtouren mit der Planung und Durchführung der Wahl fortfahren.“ Ein anderslautender Urteilsspruch hätte für ihn einen „ganz erheblichen Eingriff in eine schon laufende Wahl“ dargestellt, überrascht sei er daher nicht, so der Wahlleiter.

Berlin-Wahl: Das Spitzenpersonal der Parteien im Überblick

Franziska Giffey kandidiert.
Als derzeit regierende Bürgermeisterin von Berlin hängt SPD-Politikerin Franziska Giffey natürlich an ihrem Amt. Eigentlich war die Frankfurterin (Oder) bereits in der Bundespolitik angekommen, kehrte jedoch in die Lokalpolitik zurück, nachdem sie als Bundesfamilienministerin über eine Plagiatsaffäre stolperte. Unumstritten ist sie in Berlin nicht. So sieht sie die Enteignung von Immobilienunternehmen skeptisch, obwohl ein Volksentscheid mehrheitlich dafür gestimmt hatte. „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ soll die Wohnraumsituation in der Hauptstadt verbessern. Beim Wahlkampf-Thema „Silvester-Krawalle“ setzt Giffey auf „schnelle und konsequente Strafverfolgung“. Die habe im Moment Vorrang vor dem Dialog mit der Jugend.  © Kay Nietfeld/dpa
Kai Wegner, CDU-Spitzenkandidat, Berlin-Wahl
Apropos „Silvester-Krawalle“. Die CDU, die in Sachen Regieren in Berlin aktuell zuschaut, hat sich ja mit einer in Rechtsaußen-kreisen sicherlich populären Forderung hervorgetan. Man will die Vornamen der verhafteten mit deutschem Pass wissen. Der Kandidat für die Berlin-Wahl heißt übrigens Kai. Kai Wegner. Wegner rechtfertigte in der Presse denn auch sein Interesse an den Vornamen deutscher Staatsbürger:innen: „Ich halte es für ganz wichtig, den Täterkreis genau zu kennen.“  © Carsten Koall/dpa
Bettina Jarasch, grüne
Grüne Bürgermeisterin von Berlin ist Bettina Jarasch. Sie würde sicherlich gerne mit Koalitionspartnerin Franziska Giffey die Posten tauschen, was nicht ganz unwahrscheinlich ist. In der aktuellsten Umfrage ist die SPD mit einem Prozentpunkt nur knapp vor den Grünen mit 20 Prozent. Jarasch hatte im Sommer insbesondere in der konservativen Presse für Furore gesorgt, als sie für Berlin „mehr Bullerbü“ versprach. Von „Welt“ bis „Tichys Einblick“ waren sie komplett aus dem Häuschen. Dabei geht es Jarasch um mehr Grün, mehr Fahrräder und - weniger Autos. Mutig!  © Christophe Gateau/dpa
Sebastian Czaja, FDP
Geht es um Autos, geht es natürlich immer um die FDP. Deren Spitzenkandidat Sebastian Czaja möchte seine Partei aus dem Tief holen, schließlich sind die Liberalen in den vergangenen Landtagswahlen regelmäßig abgestürzt. Könnte schwierig werden, denn auch in Berlin liegt die FDP bei 6 Prozent mit einem Minus von 1,1. Entsprechend dürfte Jarasch gelassen mit der Aussage umgehen, dass Czaja eine Koalition mit den Grünen ausschließt. Über „Integrationspolitik“ möchte er übrigens „ohne Tabus“ sprechen. Nur konsequent, dass ihn Ahmad Mansour unterstützt.  © Britta Pedersen/dpa
Krisitn Brinker, afd
Kristin Brinker ist AfD-Mitglied der „ersten Stunde“ - nämlich seit Frühjahr 2013. Folgt man Wikipedia, galt sie einst als Vertreterin des sogenannten „liberalen“ Flügels, doch scheint sie selbst dieses Deckmäntelchen längst abgelegt zu haben. Immerhin soll sie auf dem Parteitag der AfD Berlin auch vom rechtsextremen, angeblich aufgelösten „Flügel“ unterstützt worden sein. Die Kampfkandidatur gewann sie übrigens gegen Beatrix von Storch. Politische Forderungen der Partei finden sie auf Telegram.  © Carsten Koall/dpa
Klaus Lederer, die Linke
In Berlin ist die Linke - folgt man der letzte Umfrage - mit 12 Prozent noch nicht in der Bedeutungslosigkeit versunken. Gegenüber 2021 ist das ein Minus um die 2, womit Spitzenkandidat Klaus Lederer als viertstärkste Kraft ins Rote Rathaus einziehen könnte. Als Reaktion auf die Krawalle an Silvester spricht sich der „Weltbürger“ für ein Böllerverkaufsverbot aus, Schwerpunktthemen im Wahlkampf sind „Armutsbekämpfung und Chancengleichheit“. Damit dürfte es auch für Lederer schwer sein, bei der FDP als möglicher Koalitionspartner zu punkten.  © Joerg Carstensen/dpa
Jürgen Todenhöfer, Kandidat vom Team Todenhöfer
Das Team Todenhöfer war bei der Wahl des Spitzenkandidaten nicht sonderlich kreativ: Es ist Jürgen Todenhöfer. Sie erinnern sich vielleicht. Das ist der Mann, der Syriens Diktator Assad besuchte, gerne mal Erdoğan verteidigt und das russische Wahlsystem gar nicht so schlecht findet. Eigentlich ist er Jurist und ehemaliger CDU-Abgeordneter, vielen ist Todenhöfer jedoch eher von seiner Zusammenarbeit mit Xavier Naidoo oder dem Engagement gegen staatliche Corona-Maßnahmen bekannt. Aktuell fordert er für Deutschland und Berlin einen „völlig anderen Politikertyp“. © Oliver Weiken/dpa
Das Rote Rathaus in Berlin
218957308.jpg © Christophe Gateau/dpa

Auch bei den Grünen reagiert man wohlwollend auf das Urteil.  Die Berliner Grünen-Spitzenkandidatin Bettina Jarasch erklärte ihrerseits ebenfalls, ein anders lautendes Urteil wäre kaum vermittelbar gewesen. Ihr Appell an die Bevölkerung: „Gehen Sie bitte wählen. Berlin steht vor einer Richtungswahl.“ Die Grünen bilden in Berlin eine Regierungskoalition mit SPD und Linken.

Wahl in Berlin wird wiederholt: Eine Abstimmung voll Pleiten, Pech und Pannen

Die Wahl in Berlin war im September 2021 durch den Berliner Verfassungsgerichtshof als Resultat zahlreicher Pannen für ungültig erklärt worden. Die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs, Ludgera Selting, hatte nach der annullierten Abstimmung auf „schwere systemische Mängel“ und eine „Vielzahl schwerer Wahlfehler“ verwiesen. Diese wirkten sich laut Ludgera Seltin „mandatsrelevant“ aus, beeinflussten also die Zusammensetzung des Parlaments. 

Bei der Wahl hatte es chaotische Zustände gegeben, unter anderem weil zu wenige Stimmzettel für lange Schlangen sorgten. An einigen Standorten waren Wahllokale wegen Mangel an Stimmzetteln gar vorübergehend geschlossen worden. Als erste Prognosen veröffentlicht wurden, stimmten zahlreiche Wartende noch ab, bis teils weit nach 18 Uhr. Insgesamt sollen laut Verfassungsgerichtshof mindestens 20.000 bis 30.000 Stimmen von Wahlfehlern betroffen sein.

Wahl in Berlin: „Haben eine Reihe von Organisationsdefiziten beseitigt“

Der neue Landeswahlleiter Stephan Bröchler erklärte kürzlich, inzwischen habe man „eine Reihe von Organisationsdefiziten beseitigt“. Unter anderem sei darauf geachtet worden, ausreichend Papier zur Verfügung zu stellen, ebenso wurde die Zahl der Wahlkabinen erhöht. Auch bei den Kontrollprozessen wurde laut Böchler nachgebessert, zudem habe man besonders darauf geachtet, dass die Stimmzettel „nicht zu falschen Wahllokalen“ kämen. Dennoch: Trotz aller Vorkehrungen hatte es erst kürzlich erneut Berichte über weitere Pannen gegeben. Ein weiteres Debakel wie bei der letzten Wahl kann sich Berlin nicht erlauben.

Rubriklistenbild: © Uli Deck/dpa

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