BSW und die ARD-Wahlarena: OVG verkündet Entscheidung zur Wagenknecht-Klage
VonTadhg Nagel
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Die Vorsitzende des BSW wollte gerichtlich eine Teilnahme an einer ARD-Sendung erzwingen – ohne Erfolg. Das Gericht entscheidet gegen Wagenknecht.
Münster – Sahra Wagenknecht vom Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) würde gerne an einer ARD-Sendung im Vorfeld der Bundestagswahl teilnehmen. Gegen die Absage des Senders hatte sie geklagt, das Oberverwaltungsgericht NRW hat heute allerdings in zweiter Instanz bestätigt: Wagenknecht muss nicht eingeladen werden. Für das ehemalige Mitglied der Linkspartei ist das schmerzhaft, denn ihre Partei rutschte in den Umfragen zuletzt unter fünf Prozent und droht den Einzug zu verpassen. Glaubt man Wagenknecht, sind daran nicht zuletzt die Medien schuld.
Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat am Freitag (14. Februar) entschieden, dass der Westdeutsche Rundfunk (WDR) nicht verpflichtet ist, die Spitzenkandidatin des Bündnis Sahra Wagenknecht zur ARD-Sendung „Wahlarena 2025 zur Bundestagswahl“ am 17. Februar einzuladen. Diese Entscheidung bestätigt einen vorherigen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln. Eine Anfechtung ist nicht möglich, jedoch kann eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht werden.
OVG urteilt gegen Wagenknecht: BSW-Chefin darf nicht an der ARD-„Wahlarena“ teilnehmen
Dem BSW zufolge verletzt die Entscheidung des Senders das Recht der Partei auf Chancengleichheit durch Nichtberücksichtigung. Das OVG teilt diese Auffassung jedoch nicht, ebenso wie das Gericht in Köln zuvor. Grundsätzlich müsse der öffentlich-rechtliche Sender bei redaktionell gestalteten Sendungen allen Parteien gleiche Chancen im Wahlkampf bieten. Ein willkürlicher Ausschluss sei unzulässig. Das Konzept der Sendung sehe jedoch vor, dass nur Kandidaten eingeladen werden, deren Parteien in Umfragen deutlich über zehn Prozent liegen und somit in den kommenden Jahren erheblichen Einfluss auf die politische Entwicklung haben könnten.
Da das BSW in den Umfragen lediglich bei etwa fünf Prozent liegt, ist es laut OVG nicht erforderlich, Sahra Wagenknecht einzuladen. „Dies stimmt mit dem Gebot der (abgestuften) Chancengleichheit überein, denn Umfragewerte liefern jedenfalls gewisse Anhaltspunkte für die gegenwärtige Bedeutung der Parteien“, so das OVG in einer Pressemitteilung. Das Gericht hebt darin auch hervor, dass die Partei an zwei der vier Wahldebatten im ARD-Programm teilnimmt und auch in anderen Formaten der Wahlberichterstattung wie Dokumentationen, Interviews und Talkshows berücksichtigt wird.
BSW verliert in Umfragen und gerät unter Druck: Schaff es die Wagenknecht-Partei über fünf Prozent?
Für Wagenknecht stellt sich die Sache jedoch anders dar. Nachdem das vor einem Jahr gegründete BSW zunächst einen Höhenflug hingelegt hatte, schwächelt die Partei in den Umfragen zuletzt. Eine gute Woche vor der Bundestagswahl ist es mit Umfragewerten zwischen 4 und 5,5 Prozent nicht undenkbar, dass die Partei an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern wird – was dem Ende von Wagenknechts politischen Laufbahn gleichkäme. Diese Tatsache ist ihr bewusst. „Die Wahl ist auch eine Abstimmung über meine politische Zukunft“, gab sie zuletzt auf Nachfrage im ARD-Hörfunk zu.
Im Versuch, dieses Ende noch abzuwenden, teilt die BSW-Chefin kräftig aus. Es gebe „eine spürbare Blockade in den Mainstream-Medien“ und unfaire Berichterstattung über das BSW. „Die alten Parteien bekämpfen uns“, beklagte sie vor kurzem gegenüber der dpa. Man sei eben „unbequem“ und wolle „Veränderung“.
Medienblockade gegen das BSW? – Wagenknecht und Mohamed Ali kritisieren Berichterstattung scharf
Auch Co-Parteichefin Amira Mohamed Ali attackierte Mitte Januar die Medien. „Natürlich versucht man, uns jetzt runterzuschreiben, denn wir sind in der Tat eine echte Gefahr für den politischen Mainstream. Weite Teile der Medien berichten nun mal nicht objektiv, sondern machen mehr oder weniger offen Wahlkampf für Union, SPD, FDP und Grüne“, so Mohamed Ali beim Bundesparteitag des BSW. Eine starke AfD sei der Presse lieber als ein starkes BSW, so die Co-Vorsitzende.
Kommunistin, Ehefrau, BSW-Gründerin: Sahra Wagenknecht früher und heute
Anderswo trugen die Beschwerden der Partei dann auch Früchte. Der Südwestdeutsche Rundfunk (SWR) musste vergangene Woche vor Gericht eine Schlappe einstecken. Nach einer unanfechtbaren Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Mannheim müssen die BSW-Spitzenkandidaten zur „Wahlarena Baden-Württemberg“ und zur entsprechenden Sendung in Rheinland-Pfalz eingeladen werden. Damit scheiterte der SWR mit einer Beschwerde gegen die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart. „Der Senat geht davon aus, dass das BSW wie vom Verwaltungsgericht festgestellt einen Anspruch auf chancengleiche Teilhabe an den beiden Sendungen hat“, begründete der VGH das Urteil. (tpn mit dpa)