Seenotrettung im Mittelmeer

Deutsche Seenotrettung fühlt sich nach italienischem Gerichtsurteil bestärkt

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Das Rettungsschiff «Humanity 1» der Berliner Hilfsorganisation SOS Humanity harrte im November mehrere Tage vor der Ostküste Siziliens aus.

Das Urteil eines italienischen Gerichts entkräftet einen Erlass der Behörden und sorgt bei deutschen Seenotretter für Freude.

Rom - Die Berliner Hilfsorganisation SOS Humanity veröffentlichte am Montag das Urteil eines Gerichts in Catania aus der vorherigen Woche, das einen Erlass der italienischen Behörden aus dem vergangenen Jahr für rechtswidrig erklärte. Jenes Dekret verbot dem Rettungsschiff «Humanity 1» im November 2022, in italienischen Hoheitsgewässern zu bleiben und mit geretteten Bootsmigranten anzulegen. Es sah zudem vor, ausschließlich besonders gefährdete Personen, die nach einer medizinischen Untersuchung der Behörden identifiziert wurden, an Land gehen zu lassen.

Damals harrte das Schiff, das zuvor 179 in Seenot geratene Migranten aus dem zentralen Mittelmeer gerettet hatte, mehrere Tage vor der Ostküste Siziliens aus. Die Behörden ließen zunächst mehr als 140 Menschen an Land. Eine Gruppe von 35 männlichen Migranten, die sich laut der Behörden nicht in einer Notlage befunden hätten, durfte das Schiff zunächst nicht verlassen. Der Kapitän lehnte damals die Aufforderung ab, den Hafen mit den restlichen Migranten zu verlassen. Diese konnten mit Verzögerung dann doch noch an Land gehen.

Da der Erlass nur die Rettung von Personen in «prekärem Gesundheitszustand» vorsah, habe er gegen «internationale Verpflichtungen der Seenotrettung» verstoßen, urteilte das Gericht auf Sizilien nach einer Klage von SOS Humanity .Mirka Schäfer, politische Referentin von SOS Humanity, zeigte sich durch das Urteil gestärkt. Die Entscheidung des Gerichts unterstreiche die Verpflichtung der italienischen Regierung, internationales Recht zu befolgen, sagte sie laut Mitteilung. «Die Rechte von schutzsuchenden Geflüchteten dürfen nicht untergraben werden, indem man einigen von ihnen das Recht vorenthält, in einem europäischen Mitgliedsstaat Asyl zu beantragen». (dpa)

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