VonYannick Hankeschließen
Russland soll Reparationen an die Ukraine leisten. Eine Bedingung, damit der Krieg endet. Ist das überhaupt realistisch? Wie könnten Entschädigungen aussehen?
Kiew/Moskau – Ende Februar 2022 hat Russlands Präsident Wladimir Putin den Ukraine-Krieg begonnen. Seitdem steht die Frage im Raum, wann und wie die russische Invasion auf das osteuropäische Land enden könnte? Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hat bereits unmissverständlich deutlich gemacht, dass er den Wiederaufbau seines Landes als Bedingung für ein Kriegsende sieht.
Wie genau könnten diese Reparationen aussehen? Und ist es wahrscheinlich, dass Russland sich an diesen beteiligt? Durch eine Resolution der UN-Vollversammlung wird nämlich ebendies gefordert.
Ukraine-Krieg: Russische Reparationen als Bedingung für Ende der militärischen Auseinandersetzung
Russland soll die Kosten für die Kriegsschäden und den Wiederaufbau in der Ukraine tragen. Den ersten Schritt hierfür hatten die Vereinten Nationen (UN) bereits Mitte November 2022 getätigt. Auf Grundlage ihrer Resolution sollen entsprechende Reparationszahlungen an die Ukraine gefordert werden. Wassili Nebensja, russischer UN-Botschafter, hatte sich direkt gegen die Resolution ausgesprochen. Seiner Ansicht nach sei dieses Vorgehen völkerrechtlich widersprüchlich und die Resolution „rechtlich unbedeutend“.
Was sind Reparationen und wann werden diese gezahlt?
Als Reparationen werden Entschädigungszahlungen bezeichnet, die ein Staat für den Schaden leistet, den er selbst durch seine verbrecherischen Handlungen verursacht hat. Durch internationale Institutionen oder einen Friedensvertrag nach Kriegsende werden die Summen und die konkrete Art der Zahlungen festgelegt, so Völkerrechtler Paul Gragl von der Universität Graz.
Als einen der bekanntesten Fälle von eben solchen Reparationen kann das Deutsche Reich nach seiner 1918 feststehenden Niederlage im 1. Weltkrieg bezeichnet werden. Damals standen Forderungen von über 200 Millionen Goldmark im Raum, die über Jahrzehnte hinweg bezahlt werden sollten. Als legitime Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches tätigte die Bundesrepublik Deutschland (BRD) die letzte Überweisung im Jahr 2010, also fast 100 Jahre nach Beschluss der Reparationen. Nach dem 2. Weltkrieg musste Deutschland ebenfalls Reparationen an die Alliierten zahlen.
Weitere Beispiele für Reparationen lassen sich aber auch in der modernen Geschichte finden. Hierzu gehören beispielsweise die Reparationszahlungen des Irak für die Besetzung Kuwaits 1990/1991. Die Resolutionen des UN-Sicherheitsrats waren damals die Grundlage für die Entschädigungszahlungen. Ein Präzedenzfall, den auch der ukrainische ständige Vertreter bei der UN-Generalversammlung anführte, sagt Paula Rhein-Fischer von der Akademie für den europäischen Schutz der Menschenrechte an der Universität zu Köln.
(Quelle: Deutsche Welle)
Erst im September 2022 hatte der ukrainische Ministerpräsident Denys Schmyhal den bislang erlitten, direkten physischen Schaden durch den Angriffskrieg vom womöglich vorm Sturz stehenden Wladimir Putin auf 326 Milliarden US-Dollar geschätzt. Eine Summe, die laut Schmyhal von Experten der Weltbank bereits verifiziert worden sei. Bis zum Ende des Ukraine-Kriegs dürfte diese Summe weiter ansteigen.
Russland soll Reparationen an die Ukraine zahlen – doch Resolution der UN ist rechtlich nicht bindend
Russische Reparationsleistungen gelten als Bedingung, damit der Ukraine-Krieg endet: Wolodymyr Selenskyj will von seinem Standpunkt nicht abweichen. Doch wie realistisch sind solche Entschädigungszahlungen überhaupt? Fakt ist: Resolutionen der UN-Generalversammlung sind rechtlich nicht bindend. Laut Völkerrechtler Paul Gragl hätten sie eher politisches Gewicht, da sie die Meinung der internationalen Gemeinschaft spiegeln. „Es wird damit eine politische Absicht ausgedrückt, nicht in Vergessenheit geraten zu lassen, dass Russland verpflichtet wird, als Aggressor diese Schäden wiedergutzumachen“, sagt Gragl gegenüber der Deutschen Welle.
Russland lasse sich über die bestehenden internationalen Mechanismen kaum zur Zahlung von Reparationen an die Ukraine bewegen, heißt es auch von Expertin Paula Rhein-Fischer. „Beim Internationalen Gerichtshof der Vereinten Nationen gibt es ein Zuständigkeitsproblem. Er ist nur dann zuständig, wenn beide Staaten zugestimmt haben, Parteien des Verfahrens zu werden. Der Gerichtshof verhandelt bereits die Klage der Ukraine gegen Russland wegen Verletzung der Völkermordkonvention, aber in diesem Fall werden die Entschädigungszahlungen begrenzt sein“, ordnet sie ein.
Russische Reparationen an die Ukraine: Welche Instanzen maßgeblich an der Entscheidung beteiligt sind
Es würde dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag (ICC) zukommen, eine rechtsverbindliche Entscheidung über Reparationen zu treffen, sagt Rhein-Fischer. „Ihm obliegt die Verurteilung von Individuen wegen Völkermords, Verbrechens gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und des Verbrechens der Aggression, wobei der ICC das Aggressionsverbrechen russischer Entscheidungsträger nicht verfolgen kann“, so die Expertin. Eine Verfolgung dieses Verbrechens würde vorliegend eine Resolution des UN-Sicherheitsrates voraussetzen. Doch als ständiges Mitglied dieses Rates würde Russland solchen einen Schritt mit einem Veto blockieren.
Deshalb sei bereits die „Einrichtung eines Sondertribunals“ im Gespräch. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit Sitz in Straßburg könnte laut Rhein-Fischer die dritte Instanz sein, die Russland zumindest theoretisch zu Reparationszahlungen verpflichten könnte. Doch ist Russland 2022 aus dem Europarat ausgetreten und unterliegt seitdem nicht mehr den Entscheidungen des EGMR.
EU-Sanktionen gegen Russland: Beschlagnahmtes Vermögen als Reparationsleistung an die Ukraine?
Diskutiert wird im Übrigen auch, ob nicht-russische Gelder, die als Teil der gegen Moskau verhängten EU-Sanktionen eingefroren wurden, letztlich zur Zahlung von Reparationen an die Ukraine herangezogen werden könnten. Hierbei geht es vor allem um Auslandsvermögen sanktionierter russischer Unternehmen, das Eigentum von Privatpersonen sowie um Devisenreserven der russischen Zentralbank.
„Es gibt hier natürlich einen rechtlichen Unterschied zwischen ‚Vermögen einfrieren‘ und ‚Vermögen konfiszieren‘“, merkt Völkerrechtler Gragl an. Denn: „Einfrieren heißt, dass das nur temporär passiert“. Und deswegen könne russisches Vermögen als Reparationsleistung für die Schäden im Ukraine-Krieg nicht ohne Rechtsgrundlage beschlagnahmt werden. Zudem gebe es bislang noch keine internationale Schiedskommission und die Entscheidung über eine Beschlagnahmung durch nationale Gerichte sei mit rechtlichen Komplikationen verbunden.
Ideal wäre laut Rhein-Fischer ein Friedensvertrag zwischen den Partien, in dem sich Russland dazu verpflichte, den von ihm verursachten Schaden in der Ukraine zu kompensieren. Sanktionen gegen Russland könnten als Gegenleistung für die Zustimmung zu Reparationszahlungen aufgehoben worden. Doch sei das in der aktuellen Situation „leider unwahrscheinlich“. Und damit wohl auch ein zeitnahes Ende des Ukraine-Kriegs.
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