„Uns läuft die Zeit davon“

EU-Politikerin fordert Lösung bei Blockade der Richtlinie zu Gewalt gegen Frauen

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Deutschland zögert bei einer EU-Richtlinie zum Schutz von Frauen. Eine Abgeordnete erklärt, woran es hapert und warum es dringend einen Kompromiss braucht.

„Der Schutz von Millionen von Frauen vor Gewalt in der EU steht auf dem Spiel“, so beginnt der offene Brief, den Kristina Lunz, Aktivistin und Mitbegründerin des Centre for Feminist Foreign Policy am 29. Januar aufgesetzt hat. Gemeinsam mit über 100 deutschen bekannten Frauen, darunter auch die Klimaaktivistin Luisa Neubauer und Reem Alabali-Radovan, Staatsministerin für Integration, Migration und Rassismus, wendet sie sich darin an die deutsche Bundesregierung und den Bundesjustizminister Marco Buschmann.

Die Unterzeichnerinnen fordern Buschmann auf, seine „Blockade-Haltung“ aufzugeben und sich für den Schutz von Frauen einzusetzen. Grund dafür ist ein Richtlinienentwurf der EU, der zum Ziel hat, Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt und deren Strafverfolgung in den Mitgliedstaaten zu vereinheitlichen. Doch Deutschland zieht nicht mit. Eine EU-Politikerin sagt BuzzFeed News Deutschland, einem Portal von Ippen.Media, warum die Zeit für eine Lösung drängt.

Bundesjustizminister Buschmann (links) hat juristische Bedenken beim Richtlinienentwurf.

Worum geht es in der EU-Richtlinie zu Gewalt gegen Frauen

Am 25. November 2022, am Internationalen Tag zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, hatte die Europäische Kommission das Europäische Parlament aufgefordert, so schnell wie möglich einen Richtlinienvorschlag zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vorzulegen.

Die Richtlinie soll darauf abzielen, in der EU-Gesetzgebung gemeinsame Mindeststandards zu verankern, etwa für die Kriminalisierung bestimmter Formen von Gewalt gegen Frauen (zum Beispiel Vergewaltigung oder auch Cybermobbing). Aber auch den Schutz der Opfer und die Verbesserung des Zugangs zur Justiz. Dieser Richtlinienentwurf wurde bereits im vergangenen März vorgestellt und steht nun zur Diskussion.

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Deswegen blockiert Deutschland den Richtlinienentwurf

Bundesjustizminister Buschmann hat juristische Bedenken. Im Richtlinienentwurf soll etwa der Straftatbestand der Vergewaltigung international unter dem Kriminalbereich „Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung von Frauen und Kindern“ vereinheitlicht werden. Jedoch überschreite die EU laut Buschmann damit ihre Kompetenzen, da sie nicht für die nationale Strafgesetzgebung verantwortlich sei – außer bei grenzüberschreitender Kriminalität. Das ist bei Menschenhandel oftmals gegeben, bei Sexualdelikten allerdings nicht.

Gegenüber Deutschlandfunk Kultur erklärt die Strafrechtsexpertin Tatjana Hörnle, warum sie Buschmann recht gibt. „Natürlich ist es eine politisch vertretbare Position zu sagen, wenn Kriminalpolitik in den einzelnen Ländern nicht gut funktioniert, warum übertragen wir es dann nicht der EU. Aber das wären ganz weitreichende Strukturveränderungen.“

Hörnle rät davon ab: „Das hieße, die europäischen Ländern müssten sich darauf verständigen, in Zukunft ihr Strafrecht gemeinsam regeln zu wollen, wogegen eine ganze Menge sprechen würde. Weil natürlich auch die Verfahren innerhalb der EU sehr schwerfällig sind, weil die Notwendigkeit, Kompromisse zu schließen, dann doch viel größer ist, als in nationalen Parlamenten.“

Die Unterzeichnerinnen des Briefs sehen das anders. Sie sagen, das Leben vieler Frauen hänge von einer EU-weiten Regelung ab und Deutschlands Zustimmung hätte „Signalwirkung“ auf andere Länder. Auch Frankreich und Ungarn blockieren aktuell den Richtlinienentwurf.

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Expertin versteht Buschmann und hofft auf Kompromiss

BuzzFeed News Deutschland hat bei der französischen EU-Parlamentsabgeordneten Sylvie Brunet nachgefragt. Sie ist im EU-Ausschuss für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter. Im Juni 2023 brachte Brunet das EU-weite Gesetz zur Lohntransparenz zwischen Männern und Frauen auf den Weg.

Brunet versteht den juristischen Einwand und erhofft sich, im Trilog, also im Gespräch zwischen Kommission, Parlament und Ministerrat Anfang Februar, „einen Kompromiss zu finden“. Damit das gelingt, müsse man zunächst bei den Definitionen der Straftatbestände wie etwa Vergewaltigung anfangen, die EU-weit sehr unterschiedlich geregelt seien.

EU-Politikerin gibt düstere Prognose, falls kein Kompromiss kommt

„Aber wir sollten schnell einen Kompromiss finden, denn uns läuft die Zeit davon“. Dabei bezieht sich die Abgeordnete auf die EU-Ratspräsidentschaft, der Vorsitz, den sich die Mitgliedsstaaten gleichberechtigt teilen. Alle sechs Monate übernimmt ein anderes Land den Vorsitz. Aktuell, seit 1. Januar 2024, bis Ende Juni hat Belgien diese Position inne.

Doch ab Ende Juni übernimmt Ungarn die Ratspräsidentschaft. „Und in Anbetracht der politischen Stimmung, ist nicht davon auszugehen, dass wir diesen Vorschlag mit Ungarn im Vorsitz durchbekommen. Dann ist der Richtlinienentwurf wahrscheinlich erstmal vom Tisch“, sagt Brunet.

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